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Nilgans-Population im Frankfurter Stadtgebiet nachhaltig dezimieren

Vorlagentyp: NRBFF
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Stadtgebiet nachhaltig dezimieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen einzuleiten, die unmittelbar ab dem 01. September 2017 greifen und dazu dienen, die Nilgans-Population im Frankfurter Stadtgebiet nachhaltig zu dezimieren sowie ein Nachrücken in freigewordene, aber beliebte Reviere - insbesondere die städtischen Freibäder - so weit als möglich zu unterbinden. Über Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen in den einzelnen Revieren sowie die weitere Entwicklung der Nilgans-Population im Stadtgebiet insgesamt wird der Magistrat die Öffentlichkeit regelmäßig informieren. Begründung: Die Nilgans, eine invasive afrotropische Wildentenart, hat sich in den letzten Jahren auch im Frankfurter Stadtgebiet rasant ausgebreitet und verdrängt nicht nur einheimische Wasservogel-Arten, wie z. B. Stockenten oder Schwäne, sondern stellt in den von ihr gerne als Revier genutzten Freibädern auch eine Gesundheitsgefahr für die Badegäste dar. Wie alle Wildvögel ist auch die Nilgans ein potentieller Überträger von Infektionskrankheiten, die insbesondere für Kleinkinder sowie ältere und immungeschwächte Menschen bedrohlich sind und unter Umständen auch tödlich enden können. So sind Salmonellen recht häufig bei Wasservögeln, die bei Menschen Übelkeit, schwere Durchfälle und Erbrechen hervorrufen können. Im Kot der Wasservögel befinden sich zudem häufig Viren von auch auf Menschen übertragbaren, gefährlichen Krankheiten. Auch Shigellen, Stäbchenbakterien, die eine schwere Ruhr übertragen können sowie Krätze können vom Federvieh übertragen werden. Die Erreger können auch durch Einatmen von getrocknetem Kotstaub übertragen werden, so dass die ausreichende Chlorung des Badewassers alleine keinen ausreichenden Schutz der Badegäste vor den gesundheitlichen Risiken der Hinterlassenschaften der Nilgänse darstellt. Nachdem der Magistrat auf Anfrage der BFF-Fraktion A 879 vom 09.07.2015 die starke Ausbreitung der Nilganspopulation in Frankfurt in der Vergangenheit negiert und lediglich die Entwicklung des Aufkommens von Gänsen weiter beobachtet hat (siehe z. B. Magistratsbericht B 386 v. 19.10.2015), muss er jetzt endlich die Reißleine ziehen und das zur Verfügung stehende Zeitfenster vom 01. September 2017 bis 15. Januar 2018 effektiv nutzen, um die Nilgans-Population in Frankfurt deutlich zu reduzieren. Ein weiteres Zuwarten ist schon alleine deshalb nicht zu verantworten, da aufgrund der zunehmenden Population ansonsten immer mehr Nilgänse getötet werden müssten. Und eine Situation wie in den Niederlanden, wo im Jahr 2015 hunderttausende Nilgänse und andere Gänsearten eingefangen und mit Kohlendioxid getötet wurden (dafür wurde eigens das Tötungsverbot durch CO2 von der Europäischen Kommission aufgehoben) kann wohl niemand ernsthaft wollen.

Inhalt

Antrag vom 16.08.2017, NR 381

Betreff: Nilgans-Population im Frankfurter Stadtgebiet nachhaltig dezimieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, geeignete und wirkungsvolle Maßnahmen einzuleiten, die unmittelbar ab dem 01. September 2017 greifen und dazu dienen, die Nilgans-Population im Frankfurter Stadtgebiet nachhaltig zu dezimieren sowie ein Nachrücken in freigewordene, aber beliebte Reviere - insbesondere die städtischen Freibäder - so weit als möglich zu unterbinden. Über Art und Umfang der ergriffenen Maßnahmen in den einzelnen Revieren sowie die weitere Entwicklung der Nilgans-Population im Stadtgebiet insgesamt wird der Magistrat die Öffentlichkeit regelmäßig informieren.

Begründung: Die Nilgans, eine invasive afrotropische Wildentenart, hat sich in den letzten Jahren auch im Frankfurter Stadtgebiet rasant ausgebreitet und verdrängt nicht nur einheimische Wasservogel-Arten, wie z. B. Stockenten oder Schwäne, sondern stellt in den von ihr gerne als Revier genutzten Freibädern auch eine Gesundheitsgefahr für die Badegäste dar. Wie alle Wildvögel ist auch die Nilgans ein potentieller Überträger von Infektionskrankheiten, die insbesondere für Kleinkinder sowie ältere und immungeschwächte Menschen bedrohlich sind und unter Umständen auch tödlich enden können. So sind Salmonellen recht häufig bei Wasservögeln, die bei Menschen Übelkeit, schwere Durchfälle und Erbrechen hervorrufen können. Im Kot der Wasservögel befinden sich zudem häufig Viren von auch auf Menschen übertragbaren, gefährlichen Krankheiten. Auch Shigellen, Stäbchenbakterien, die eine schwere Ruhr übertragen können sowie Krätze können vom Federvieh übertragen werden. Die Erreger können auch durch Einatmen von getrocknetem Kotstaub übertragen werden, so dass die ausreichende Chlorung des Badewassers alleine keinen ausreichenden Schutz der Badegäste vor den gesundheitlichen Risiken der Hinterlassenschaften der Nilgänse darstellt. Nachdem der Magistrat auf Anfrage der BFF-Fraktion A 879 vom 09.07.2015 die starke Ausbreitung der Nilganspopulation in Frankfurt in der Vergangenheit negiert und lediglich die Entwicklung des Aufkommens von Gänsen weiter beobachtet hat (siehe z. B. Magistratsbericht B 386 v. 19.10.2015), muss er jetzt endlich die Reißleine ziehen und das zur Verfügung stehende Zeitfenster vom 01. September 2017 bis 15. Januar 2018 effektiv nutzen, um die Nilgans-Population in Frankfurt deutlich zu reduzieren. Ein weiteres Zuwarten ist schon alleine deshalb nicht zu verantworten, da aufgrund der zunehmenden Population ansonsten immer mehr Nilgänse getötet werden müssten. Und eine Situation wie in den Niederlanden, wo im Jahr 2015 hunderttausende Nilgänse und andere Gänsearten eingefangen und mit Kohlendioxid getötet wurden (dafür wurde eigens das Tötungsverbot durch CO2 von der Europäischen Kommission aufgehoben) kann wohl niemand ernsthaft wollen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. August 2017Sie sind hier
    NRNR 381Nilgans-Population im Frankfurter Stadtgebiet nachhaltig dezimieren
    STVV-Antrag · BFF
  2. 22. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 425Nilgans-Population im Frankfurter Stadtgebiet nachhaltig dezimierenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 14 · 29.08.2017
TO I, TOP 25
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 381 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 381 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Ausschuss für Umwelt und Sport überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP und BFF (= Aufnahme auf TO)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 14 · 14.09.2017
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 381 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Ablehnung:
AfDBFFFRAKTIONLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung)

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