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Bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit mittlerem Einkommen

Vorlagentyp: NRCDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung eines städtischen Wohngeldes für Menschen mit mittlerem Einkommen ab dem 1.1.2023, um ihnen zu helfen, bezahlbaren Wohnraum in Frankfurt am Main zu finden. Dies ist notwendig, da das bestehende Wohnungsangebot nicht ausreicht und viele Menschen in wichtigen Berufen Schwierigkeiten haben, angemessene Wohnungen zu finden.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, für Menschen mit mittlerem Einkommen ein städtisches Wohngeld ab dem 1.1.2023 einzuführen.

Bemessungsgrundlage für die Festlegung des begünstigten Personenkreises und die zu zahlenden Mieten sollen die Einkommens- und Mietgrenzen sein, die für den Förderweg 2 (Mittelstandsprogramm) gelten. Die zu zahlenden Mieten betragen demnach - je nach Einkommenssituation - 8,50 €, 9,50 € oder im Höchstfall 10,50 € pro m². Bis zu einer maximalen Miete von 13,50 € pro m² erstattet die Stadt Frankfurt am Main den Differenzbetrag.

Begründung

Das bestehende Wohnungsangebot reicht nicht aus und insbesondere Menschen mit mittlerem Einkommen haben Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Hierzu zählen beispielweise Menschen aus den Berufsgruppen Polizistinnen und Polizisten, Feuerwehrleute, Pflegepersonal, Erzieherinnen und Erzieher, Ärztinnen und Ärzte im Praktikum oder Assistenzärztinnen und -ärzte sowie Hebammen. Diese Menschen, "Normalverdiener" und Leistungsträger in unserer Gesellschaft, fühlen sich daher zusehends abgehängt. Auch Arbeitgeber können beim Anwerben von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern häufig kein angemessenes Wohnungsangebot für ihre künftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterbreiten. Die förderberechtigten Menschen sollen mit dem Wohngeld einen Zuschuss bekommen, der es ihnen ermöglicht, passenden Wohnraum in Frankfurt am Main anzumieten. Die dabei zu zahlender Miete soll sich an den Mieten des Frankfurter Programms für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen (sogenannter Förderweg 2) orientieren. Diese betragen - je nach Einkommenssituation - 8,50 €, 9,50 € oder im Höchstfall 10,50 € pro m2. Der genannte Personenkreis soll in die Lage versetzt werden, eine Wohnung bis zu maximal 13,50 € pro m2 und Monat auf dem Wohnungsmarkt anmieten zu können, indem er eine finanzielle Unterstützung erhält. Es wird dadurch leichter, Menschen, die als Leistungsträger für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft unverzichtbar sind, in der Stadt Frankfurt zu halten oder sie dazu zu bewegen, hierhin zu ziehen. Um zu vermeiden, dass das Wohngeld zu Unrecht bezahlt wird, entfällt der Zuschuss ab dem Zeitpunkt, ab dem die jeweilige Person nicht mehr unter die zuvor genannten Einkommensgrenzen fällt. Die Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft, die jetzt dringend eine Wohnung suchen, können nicht warten, bis langwierige Planungsprozesse schließlich zum Bau von (neuem) gefördertem Wohnraum führen. Stattdessen ist es sinnvoller, den Menschen schnellstmöglich zu helfen, indem sie bei der Miete für bereits existierende Wohnungen unterstützt werden. Mit dem städtischen Wohngeld muss sich der Mietinteressent nicht mehr gedulden, bis er eine geförderte Wohnung zugeteilt bekommt, sondern kann sich selbst Wohnraum im Rahmen der beschriebenen Mietobergrenze in Frankfurt suchen. Damit haben auch Menschen mit einem kleinen Geldbeutel wieder eine Perspektive, schnell am Frankfurter Wohnungsmarkt fündig zu werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. April 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.06.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 8 · 31.05.2022
TO I, TOP 71
Abgelehnt
Die Vorlage NR 360 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 09.06.2022
TO II, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 360 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltGartenpartei
Ablehnung:
CDUFRAKTIONAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU und FRAKTION (= Annahme), AfD (= Prüfung und Berichterstattung mit Kosten) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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