Rücktritt des Oberbürgermeisters
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister Peter Feldmann auf, umgehend von seinem Amt zurückzutreten, da gegen ihn Anklage wegen Vorteilsannahme erhoben wurde. Dies soll weiteren Schaden für die Stadt Frankfurt am Main und das Amt des Oberbürgermeisters abwenden.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Oberbürgermeister auf, umgehend von seinem Amt zurückzutreten.
Begründung
Nachdem die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Oberbürgermeister Peter Feldmann wegen Vorteilsannahme im Amt erhoben hat, muss der Oberbürgermeister umgehend zurücktreten, um weiteren Schaden für die Stadt Frankfurt am Main und das Amt des Oberbürgermeisters abzuwenden. Das Verhalten Feldmanns in den letzten drei Jahren hat in der Bevölkerung, aber auch überregional schon jetzt zu einem großen Vertrauens- und Ansehensverlust der Frankfurter Stadtspitze geführt. Die Anklage Feldmanns wegen Vorteilsannahme stellt einen neuen Tiefpunkt im Zusammenhang mit dem AWO-Skandal dar. Seit 2019 wird in der Stadt darüber diskutiert, inwieweit der Frankfurter Oberbürgermeister Teil eines Systems war, in dem sich Funktionäre der Wohlfahrtspflege dreist bedient haben. Im Mittelpunkt stand bisher die Frage, ob Feldmanns Ehefrau als Leiterin einer Kindertagesstätte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) ein überhöhtes Gehalt und einen unüblichen Dienstwagen erhalten hatte und welche Rolle der Oberbürgermeister dabei spielte. Die Anklageerhebung belegt, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Abschluss der Ermittlungen von einer strafrechtlichen Verurteilung Feldmanns durch das Gericht ausgeht. Bei einem solchen Verfahrensstand kann der Oberbürgermeister nicht mehr so tun, als ob nichts wäre. Die einzig richtige Konsequenz des Amtsinhabers in einer solchen Situation besteht im sofortigen Rücktritt von seinem Amt. Andere Politiker wie der frühere Bundespräsident Christian Wulff sind schon bei der Einleitung von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft zurückgetreten und nicht erst am Ende. Ein amtierender Oberbürgermeister auf der Anklagebank ist der Stadt und den Menschen nicht weiter zuzumuten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. April 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: 1 FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) 1 FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: 1 FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung) 1 FRAKTION (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU, BFF-BIG und 1 FRAKTION (= Annahme); 1 FRAKTION (= Enthaltung)