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Entlastung der Umwelt durch Verzicht auf Farbkopien

Vorlagentyp: NRIBF
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Stadtverwaltung auf, farbige Kopien von Publikationen nur dann zu drucken, wenn es unvermeidbar ist, um die Umwelt zu entlasten. Die Begründung hebt die ökologischen Nachteile des Farbdrucks hervor und argumentiert für Einsparungen bei Ressourcen und Kosten. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt.

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, in der Stadtverwaltung und den Eigenbetrieben Stadt Frankfurt am Main werden in Zukunft farbige Kopien von Aushängen, Informationsblättern, Werbebroschüren und ähnlichen Publikationen nur dann gedruckt, wenn es nicht vermeidbar ist.

Begründung

Aus ökologischer Sicht ist Farbdruck durchaus problematischer als Schwarzweißdruck. Die Farbherstellung ist aufwendig und benötigt mehr Rohstoffe als die der schwarzen Farbe, die aus Ruß besteht. Auch wenn die Druckfarben für den Vierfarbdruck nicht mehr so große Gefahren aufweisen wie früher, so gibt es auch heute noch Probleme. Für den Vierfarbdruck werden neben Schwarz die Farben Blaugrün (Cyan), Purpur (Magenta) und Gelb (Yellow) verwendet. Außer diesen Pigmenten, sind in der Farbe Bindemittel und Harze, Wachse und Netzmittel enthalten. Beim Recycling können die Farben auch Probleme machen. Bevor aus Altpapier wieder neues Papier hergestellt wird, werden in einem speziellen Verfahren (Deinking) die Farben herausgewaschen. Je fester die Farben an der Faser haften, desto aufwendiger wird der Deinkingprozess, d.h. mehr Energie und Hilfsstoffe müssen eingesetzt werden. Die Stadtverwaltung kann eine große Zahl von Aushängen, Informationsblättern, Werbebroschüren und ähnlichen Publikationen schwarz-weiss drucken (sh. Bild: das Infoblatt könnte problemlos schwarz-weiss gedruckt werden). Dabei würde man die Umwelt schonen und Geld sparen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. März 2022 brachte IBF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 7 · 09.05.2022
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage NR 335 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 12 · 12.05.2022
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage NR 335 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Annahme)

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