Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung (8): Berichtspflicht Beschlussumsetzungen
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird wie folgt gefasst:
§ 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen
(6) 1Der Magistrat hat Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich auszuführen beziehungsweise mit der Ausführung zu beginnen. 2Sollte sich die Ausführung verzögern, so berichtet der Magistrat unverzüglich nach Bekanntwerden der dafür maßgeblichen Gründe, spätestens jedoch drei Monate nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung schriftlich über den Stand solcher Verfahren und über die Hinderungsgründe. 3Über die Ausführung von Beschlüssen zu Anträgen und Etatanträgen der Stadtverordnetenversammlung sowie zu Anregungen der Ortsbeiräte oder der KAV, ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten, außer bei Erledigung im vereinfachten Verfahren.
Begründung
Stadtverordnetenversammlung (8): Berichtspflicht Beschlussumsetzungen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung wird wie folgt gefasst: § 17 Behandlung der Vorträge, Anträge und Anregungen (6) 1Der Magistrat hat Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich auszuführen beziehungsweise mit der Ausführung zu beginnen. 2Sollte sich die Ausführung verzögern, so berichtet der Magistrat unverzüglich nach Bekanntwerden der dafür maßgeblichen Gründe, spätestens jedoch drei Monate nach Beschlus sfassung der Stadtverordnetenversammlung schriftlich über den Stand solcher Verfahren und über die Hinderungsgründe. 3Über die Ausführung von Beschlüssen zu Anträgen und Etatanträgen der Stadtverordnetenversammlung sowie zu Anregungen der Ortsbeiräte oder der KAV, ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten, außer bei Erledigung im vereinfachten Verfahren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. März 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 12.05.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU und Gartenpartei (= Annahme)