Bevölkerung schützen - aber maßvoll
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Aufbau eines Sirenennetzes zum Bevölkerungsschutz unter Berücksichtigung von Lärmschutzmaßnahmen. Ziel ist es, die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen, ohne deren Ruhe übermäßig zu stören. Dies soll durch die Nutzung von Fördermitteln und die Auswahl geeigneter Sirenenmodelle erreicht werden.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten,
- Das in Bericht B 415/2017 vorgestellte Sirenennetz zum Bevölkerungsschutz aufzubauen. Dazu sollen alle zur Verfügung stehenden Fördermöglichkeiten des Landes und des Bundes ausgeschöpft werden. Etwaige noch bestehende Sirenen sollten zudem zeitnah wieder aufgeschaltet werden.
- Bei der Beschaffung der Sirenen nur Modelle in Betracht zu ziehen, die einen "Ruhemodus" ermöglichen.
- Bei Aufbau des Sirenennetzes sicherzustellen, dass die Sirenen während der üblichen Ruhezeiten (wochentags zwischen 22:00 und 06:00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen nur im vorgenannten Ruhemodus, d.h. mit Schalldruck von ≤30 dB oder per Vibrationsalarm warnen.
Begründung
Der Bevölkerungsschutz ist eine der zentralen Aufgaben des Staates. Gleichzeitig ist auch der Schutz der Menschen vor Immissionen wie Lärm eine Pflicht des Staates. Um einen maßvollen Ausgleich der Interessen aller Beteiligten zu erreichen, ist daher beim angestrebten Aufbau eines Warnnetzes darauf zu achten, dass dieses Warnnetz die Ansprüche der Bevölkerung auf Ruhe nicht übermäßig beeinträchtigt. Bevölkerungsschutz ohne Lärmschutz ist kein echter Bevölkerungsschutz.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. März 2022 brachte FRAKTION diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.03.2022 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE, AfD und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Annahme im Rahmen NR 312) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Aktenzeichen: 37 4