Bunker Friedberger Anlage sichern
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
sichern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck mit dem Bundesministerium der Finanzen über den Erwerb des Bunkers in der Friedberger Anlage zu einem symbolischen Preis weiter zu verhandeln und damit einen Verkauf an Dritte zu verhindern. Der Magistrat soll darauf hinwirken, dass die Frankfurter Landtags- und Bundestagsabgeordneten sich dafür einsetzen, dass der Ort erhalten bleibt und nur an die Stadt, nicht an Dritte abgegeben wird. Begründung: Die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben), die dem Bundesfinanzministerium untersteht, will aktuell einige Bunker in Frankfurt zu Marktpreisen, die sich nach der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses richten, zum Verkauf anbieten. Für den Bunker Friedberger Anlage erwartet die BlmA nach Rücksprache mit dem Finanzministerium einen Erlös von 2,8 Millionen Euro. Begründet wird dieser Preis mit der vermeintlich vorhandenen Option, dort Wohnungsbau realisieren zu können. Erscheint schon die Argumentation des Bundesministeriums der Finanzen nicht nachvollziehbar, es sei nicht Aufgabe der Stadt, gemeinnützigen Vereinen und Kulturgruppen günstigen Raum zu Verfügung zu stellen bzw. für deren Erhalt zu sorgen, ist sie im Fall des Bunkers Friedberger Anlage nahezu absurd: Nicht nur, dass nach Sachlage (B-Plan) weder eine Aufstockung mit Wohnungen noch ein Neubau von Wohnungen auf dem Grundstück möglich ist. Es wird für einen Bunker "Marktwert" gefordert, der im Zweiten Weltkrieg bewusst auf den Fundamenten einer jüdischen Synagoge aufgebaut wurde, um die jüdische Geschichte auch baulich auszulöschen. Seit den 1990er Jahren bildet der Bunker mit einem gestalteten Gedenkort eine Einheit und wird in der Erdgeschosszone als Veranstaltungs- und Ausstellungsort für die jüdische Geschichte der Stadt genutzt. Die Stadt Frankfurt hat zudem vor, diesen Gedenkort als Bunker-Synagogenfundamente-Gedenkstätte weiter auszubauen und zu gestalten. Das Grundstück ist zudem über eine Zwangsenteignung letztlich in den Besitz des Staates gelangt. Im Jahr 1958 wurde das Grundstück von der Jewish Restitution Successor Organization für 130.000,- Mark an die Bundesrepublik Deutschland mit der Verpflichtung verkauft, dass die "Pflege und die Unterhaltung dieser Grünfläche mit Mahnmal durch die Stadt Frankfurt/Main für immer zu dulden" ist. Wohnungsbau ist dort schlicht nicht darstellbar, nicht dem Ort angemessen und die Forderung der BlmA völlig inakzeptabel. Eine unangemessene Nutzung bzw. der Verkauf dieses Bunkers ist daher mit Nachdruck zu verhindern.
Inhalt
Antrag vom 18.04.2012, NR 281
Betreff: Bunker Friedberger Anlage sichern Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck mit dem Bundesministerium der Finanzen über den Erwerb des Bunkers in der Friedberger Anlage zu einem symbolischen Preis weiter zu verhandeln und damit einen Verkauf an Dritte zu verhindern. Der Magistrat soll darauf hinwirken, dass die Frankfurter Landtags- und Bundestagsabgeordneten sich dafür einsetzen, dass der Ort erhalten bleibt und nur an die Stadt, nicht an Dritte abgegeben wird.
Begründung: Die BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben), die dem Bundesfinanzministerium untersteht, will aktuell einige Bunker in Frankfurt zu Marktpreisen, die sich nach der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses richten, zum Verkauf anbieten. Für den Bunker Friedberger Anlage erwartet die BlmA nach Rücksprache mit dem Finanzministerium einen Erlös von 2,8 Millionen Euro. Begründet wird dieser Preis mit der vermeintlich vorhandenen Option, dort Wohnungsbau realisieren zu können. Erscheint schon die Argumentation des Bundesministeriums der Finanzen nicht nachvollziehbar, es sei nicht Aufgabe der Stadt, gemeinnützigen Vereinen und Kulturgruppen günstigen Raum zu Verfügung zu stellen bzw. für deren Erhalt zu sorgen, ist sie im Fall des Bunkers Friedberger Anlage nahezu absurd: Nicht nur, dass nach Sachlage (B-Plan) weder eine Aufstockung mit Wohnungen noch ein Neubau von Wohnungen auf dem Grundstück möglich ist. Es wird für einen Bunker "Marktwert" gefordert, der im Zweiten Weltkrieg bewusst auf den Fundamenten einer jüdischen Synagoge aufgebaut wurde, um die jüdische Geschichte auch baulich auszulöschen. Seit den 1990er Jahren bildet der Bunker mit einem gestalteten Gedenkort eine Einheit und wird in der Erdgeschosszone als Veranstaltungs- und Ausstellungsort für die jüdische Geschichte der Stadt genutzt. Die Stadt Frankfurt hat zudem vor, diesen Gedenkort als Bunker-Synagogenfundamente-Gedenkstätte weiter auszubauen und zu gestalten. Das Grundstück ist zudem über eine Zwangsenteignung letztlich in den Besitz des Staates gelangt. Im Jahr 1958 wurde das Grundstück von der Jewish Restitution Successor Organization für 130.000,- Mark an die Bundesrepublik Deutschland mit der Verpflichtung verkauft, dass die "Pflege und die Unterhaltung dieser Grünfläche mit Mahnmal durch die Stadt Frankfurt/Main für immer zu dulden" ist. Wohnungsbau ist dort schlicht nicht darstellbar, nicht dem Ort angemessen und die Forderung der BlmA völlig inakzeptabel. Eine unangemessene Nutzung bzw. der Verkauf dieses Bunkers ist daher mit Nachdruck zu verhindern.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 25.04.2012
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 18. April 2012 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.05.2012 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 244); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und Piraten gegen SPD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 244) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) NPD (= Enthaltung) REP (= Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 59 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 244 wird abgelehnt. b) Den Ziffern 2. bis 4. der Vorlage NR 244 wird im Rahmen der Vorlage NR 281 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 281 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen SPD und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie LINKE. und Piraten (= Zurückweisung) zu 2. a) CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen LINKE. und Piraten (= Annahme) b) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Ziffer 2. wie folgt lautet: "Die Gesamtanlage Bunker Friedberger Anlage mit den Fundamenten der 1938 zerstörten Synagoge und der Gedenkstätte bleibt als Ort der Erinnerung an den Holocaust erhalten."), LINKE., FDP und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER, NPD und REP (= Ablehnung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) sowie NPD und REP (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 244) sowie LINKE. und REP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung)