Fördermöglichkeit für neue Sirenen prüfen und nach Möglichkeit nutzen!
Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Möglichkeit zur Förderung eines flächendeckenden Sirenennetzes in Frankfurt zu prüfen und zu nutzen. Dies ist notwendig, um die Warninfrastruktur zu verbessern und die Bevölkerung in Gefahrensituationen besser zu schützen. Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln läuft bis zum 30. April 2022.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten, wie weit die von ihm im Juli 2021 angekündigten Projekt- und Finanzierungsmaßnahmen fortgeschritten sind, um in Frankfurt wieder ein flächendeckendes Sirenennetz als Bestandteil eines aus mehreren Warn-Kanälen bestehenden Warnsystems für die Bevölkerung zu schaffen.
- In diesem Zusammenhang wird der Magistrat weiterhin beauftragt zu prüfen und zu berichten, inwieweit noch die Möglichkeit besteht - im Rahmen der erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen - zu diesem Zweck Fördermittel aus dem Förderprogramm des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu generieren, zu welchem hessische Kommunen bis zum
- April 2022 Förderanträge beim Land Hessen stellen können.
- Aufgrund der Befristung dieses Förderprogrammes bis zum
- April 2022 wird der Magistrat dazu aufgefordert, seinen Bericht der Stadtverordnetenversammlung innerhalb einer Frist von einem Monat vorzulegen und gegebenenfalls eine entsprechende Beschlussvorlage so vorzubereiten, dass die Frist zur Nutzung der Fördermittel noch eingehalten werden kann.
Begründung
Bereits im Juli 2021 hat der Magistrat (Pressemitteilung der Stadt Frankfurt vom 21.07.21, 11.30 Uhr "Sirenen sind als Bestandteil der Warninfrastruktur unerlässlich") angekündigt, in Frankfurt wieder ein flächendeckendes Sirenennetz als Bestandteil eines aus mehreren Warn-Kanälen bestehenden Warnsystems für die Bevölkerung ausbauen zu wollen. Auch nach Ansicht der Feuerwehr Frankfurt ist dieses Ausbauziel sinnvoll, da "Sirenen wie derzeit kein anderes Medium in besonders zeitkritischen Gefahrensituationen oder Ereignissen spät in der Nacht einen wirksamem und flächendeckenden Weck-Effekt haben.", so die Verlautbarung der Stadt. Nicht zuletzt die Flutkatastrophe im Ahrtal im letzten Sommer hat deutlich gemacht, dass die Warninfrastruktur in Deutschland noch nicht ausreichend ausgebaut ist und - neben digitalen Warnmeldungen - auch analoge Meldungen durch Sirenen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung leisten. Um die Warninfrastruktur zu stärken, wurden von hessischen Städten und Gemeinden mittlerweile bereits mehr als 2,9 Millionen Euro aus dem Förderprogramm des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) abgerufen. Insgesamt betragen die zur Verfügung stehenden Mittel für Hessen 6,4 Millionen Euro, aus denen bereits die erste Tranche entnommen wurden. Mit den Mitteln aus diesem Förderprogramm werden die Neuerrichtung elektronischer Sirenen in Mast- oder Dachmontage sowie die Umrüstung bestehender elektronischer Sirenen zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung, die über das TETRA BOS-Netz angesteuert werden können, gefördert. Das BBK hat die Förderung der Sireneninfrastruktur sowie deren Auslösung über das MoWaS System als zusätzlichen Warnkanal mit Mitteln des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes gestartet. Da die Einreichung von Förderanträgen beim Land Hessen nur noch bis zum 30. April 2022 möglich ist, erscheint es im Hinblick auf eine sparsame Haushaltsführung geboten, diese Fördermöglichkeit ernsthaft zu prüfen und nach Möglichkeit für den ohnehin angestrebten Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes in Frankfurt zu nutzen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 1. Februar 2022 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 31.03.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Aufnahme auf die Tagesordnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 285) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 285) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme); Gartenpartei (= Enthaltung)