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Abstandspflicht in Schulbussen beibehalten

Vorlagentyp: NRCDU
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Fortführung der Abstandspflicht in Schulbussen für Kinder mit eingeschränkter Wegefähigkeit, um deren Gesundheit während der Corona-Pandemie zu schützen. Die Regelung wurde zuvor aufgrund logistischer und finanzieller Gründe abgeschafft, was angesichts der aktuellen Pandemie-Situation als nicht nachvollziehbar erachtet wird.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, die zu Beginn der Corona-Pandemie getroffene Regelung zur Abstandspflicht in den Fahrzeugen für den Bereich des Transportes für Kinder mit eingeschränkter Wegefähigkeit fortzuführen.

Entsprechend sollen weiterhin ausreichend Schulbusse für die Schülerinnen und Schüler aller Förderschulen sowie für inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler eingesetzt werden, sodass gewährleistet ist, dass in den Schulbussen die notwendigen Abstände eingehalten werden können.

Begründung

Die Mehrheit der Kinder, die an einer der Frankfurter Förderschulen unterrichtet werden, haben eine eingeschränkte Wegefähigkeit und werden mit einem Fahrdienst zur Schule transportiert. Auch für einige inklusiv beschulte Schülerinnen und Schüler ist dies der Fall. Seit Beginn der Corona-Pandemie galt die Regelung, dass die Busse nicht voll besetzt sein sollten, um die Abstände zwischen den Sitzplätzen zu gewährleisten. Statt acht Schülern, wie sonst üblich, sind nur noch vier bis fünf Schülerinnen und Schüler pro Bus gefahren. Nun wurde diese Regelung plötzlich abgeschafft mit der Begründung, dass "das Aufrechterhalten dieser Regelung an logistische und finanzielle Grenzen" stoße. Dabei wird auf die Regelungen für den ÖPNV in der Coronavirus-Schutzverordnung vom 06.11.2021 verwiesen. Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Ausbreitung der Omikron-Variante und der Tatsache, dass Frankfurt nun sogar als sogenannter "Hotspot" mit entsprechend verschärften Regeln gilt, ist diese Entscheidung absolut nicht nachvollziehbar. Hinzu kommt, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler größtenteils nicht zuverlässig eine Maske tragen bzw. die Hygieneregeln (beispielsweise in die Ellenbogenbeuge niesen und husten) einhalten können. Viele Kinder sind noch ungeimpft bzw. können sich auch aufgrund von Vorerkrankungen nicht impfen lassen. Aufgrund von Vorerkrankungen (Lungen- oder Herzprobleme) besteht bei vielen Kindern ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf. Gleichzeitig können sie nicht oder nur eingeschränkt auf Beschwerden oder Symptome aufmerksam machen. Gerade diese Schülerinnen und Schüler sind aber auf den Transport angewiesen, da sie den Schulweg nicht allein bewältigen können. Hier sollten finanzielle Interessen nicht vor die Gesundheit der Kinder gestellt werden. Bei längerfristigen logistischen Problemen sollte die Stadt eine andere Lösung suchen, als diese Kinder ohne Abstand in einen Kleinbus zu zwängen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. Januar 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.01.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 7 · 25.01.2022
TO I, TOP 25
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 246 auf die Tagesordnung II der 9. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 246 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
BFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
Gartenpartei
zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
zu b)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfD
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu b) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 27.01.2022
TO II, TOP 72
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 246 auf die Tagesordnung II der 9. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 246 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
zu b)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltGartenpartei
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu b) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)

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