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Corona-Alkoholverbot im Bahnhofsviertel aufheben

Vorlagentyp: NRAfD
4 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Aufhebung des Alkoholverbots im Bahnhofsviertel während der Corona-Pandemie. Dies wird mit der unbilligen Härte für alkoholabhängige Menschen begründet, die im Bahnhofsviertel leben. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Lebenssituation dieser Menschen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, das Bahnhofsviertel von den Alkoholverbotszonen im Rahmen der Corona-Pandemie auszunehmen.

Begründung

Ab einer Corona-Inzidenz in Frankfurt von 350 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, gilt ab dem nächsten Tag an publikumsträchtigen öffentlichen Orten ein Alkoholverbot. Die Alkoholverbotszonen, zu denen auch das Bahnhofsviertel zählt, seien "nach eingehenden Lagebeurteilungen" festgelegt worden. Eine vorherige Prüfung, ob das zu unbilligen Härten führen könnte, sei nicht erfolgt, "da eine Unterscheidung zwischen Suchtkranken, Obdachlosen und gesunden Menschen in diesen Fällen nach pflichtgemäßem Ermessen nicht getroffen werden kann", antwortete der Magistrat auf eine Anfrage des Ortsbeirats

  1. Jedoch stellt das Alkoholverbot insbesondere im Bahnhofsviertel eine unbillige Härte dar. Denn dort haben viele Menschen, die zum Teil alkoholabhängig sind, kein Dach über dem Kopf. "Wenn alkoholkranke Menschen auf der Straße leben, konsumieren sie im Rahmen ihrer Sucht dort auch Alkohol", gibt der Ortsbeirat 1 in einem FNP-Artikel vom 31.12.2021 zu bedenken. "Die Möglichkeit, in private Räume auszuweichen, haben sie quasi nicht. Bürger berichten, dass Betroffene zur Vermeidung von Ordnungsgeldern auch teilweise von Bier zum Konsum von härteren Alkoholika übergegangen sind, die sich leichter in Flachmännern oder ähnlichem verstecken lassen". Durch das Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen werde daher die Sucht der Betroffenen verschlimmert, folgert der Ortsbeirat "was nicht Ziel der Regelung sein kann". Darüber hinaus ist ein positiver Effekt eines Alkoholverbots auf die Entwicklung der Inzidenzen an öffentlichen Plätzen fraglich, da das Ansteckungsrisiko im Freien sehr gering ist. Aufgrund der sozialen Kollateralschäden und der zweifelhaften Wirksamkeit sollte das Alkoholverbot zumindest im Bahnhofsviertel aufgehoben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Januar 2022 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 8 · 08.02.2022
TO I, TOP 64
Beraten
Die Vorlage NR 229 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI gegen FDP (= Kenntnis)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 5 · 10.02.2022
TO I, TOP 8
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 229 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 5 · 21.02.2022
TO I, TOP 8
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 229 zurückgezogen hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 10 · 24.02.2022
TO II, TOP 7
Zurückgezogen
Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 229 zurückgezogen hat. Beschlussausfertigung(en): § 1316,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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