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Tempo 30 in ganz Frankfurt Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“

Vorlagentyp: NRFRAKTION
19 Sitzungen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Begründung

zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags.
  2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Am
  3. Juli 2021 veröffentlichte der Deutsche Städtetag ein Positionspapier und stellte fest: "Der Deutsche Städtetag plädiert für Modellversuche, um Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im KFZ-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen - von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen haben würde: - Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind. - Die Straßen werden leiser - und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder. - Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zugutekommt, die hier unterwegs sind. - Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B. - Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet." Mittlerweile (Stand 21.12.2021) haben sich über 60 Städte, darunter Hannover, Leipzig, Friedberg (Hessen), Köln und Bad Schwalbach der Initiative angeschlossen und bewerben sich um den Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Frankfurt sollte sich die Chance nicht entgehen lassen, diesem zukunftsgerichteten Bündnis beizutreten und den Verkehr in Frankfurt sicherer, ökologischer und menschengerechter zu gestalten.

Inhalt

Antrag vom 21.12.2021, NR 222

Betreff: Tempo 30 in ganz Frankfurt Beitritt zur Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt am Main unterzeichnet das Positionspapier "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten - eine neue kommunale Initiative für städteverträglicheren Verkehr" des Deutschen Städtetags.
  2. Die Stadt Frankfurt am Main bewirbt sich um die Teilnahme am Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Begründung: Am
  3. Juli 2021 veröffentlichte der Deutsche Städtetag ein Positionspapier und stellte fest: "Der Deutsche Städtetag plädiert für Modellversuche, um Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität. Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. Ein wesentliches Instrument zum Erreichen dieses Ziels ist ein stadtverträgliches Geschwindigkeitsniveau im KFZ-Verkehr auch auf den Hauptverkehrsstraßen. Dort produziert der Autoverkehr in den Städten seine höchste Verkehrsleistung. Dort verursacht er aber auch die meisten negativen Auswirkungen - von den Lärm- und Schadstoffbelastungen für die dort lebenden Menschen über die Unfallgefahren bis zum Flächenverbrauch. Seit langem wissen wir, dass im Hinblick darauf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h erhebliche positive Auswirkungen haben würde: - Die Straßen werden wesentlich sicherer, gerade für die besonders Gefährdeten, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs bzw. mobilitätseingeschränkt sind. - Die Straßen werden leiser - und das Leben für die Menschen, die an diesen Straßen wohnen, deutlich angenehmer und gesünder. - Bei Gewährleistung eines guten Verkehrsflusses kann auch die Luft in den Straßen sauberer werden, was allen zugutekommt, die hier unterwegs sind. - Die Straßen gewinnen ihre Funktion als multifunktionale Orte zurück, die mehr sind als Verbindungen von A nach B. - Und schließlich: die Straßen werden wieder lesbarer, Regeln einfacher und nachvollziehbarer (kein Flickenteppich mehr), das Miteinander wird gestärkt, der Schilderwald gelichtet. Die Leistungsfähigkeit für den Verkehr wird durch Tempo 30 nicht eingeschränkt, die Aufenthaltsqualität dagegen spürbar erhöht. Und auf die Länge des Straßennetzes bezogen ist Tempo 30 in den allermeisten Städten ohnehin schon längst die Regel und nicht mehr die Ausnahme. Dies heißt auch: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen - es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet." Mittlerweile (Stand 21.12.2021) haben sich über 60 Städte, darunter Hannover, Leipzig, Friedberg (Hessen), Köln und Bad Schwalbach der Initiative angeschlossen und bewerben sich um den Modellversuch, Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit außerhalb von Hauptstraßen auszuprobieren. Frankfurt sollte sich die Chance nicht entgehen lassen, diesem zukunftsgerichteten Bündnis beizutreten und den Verkehr in Frankfurt sicherer, ökologischer und menschengerechter zu gestalten.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.12.2021

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. Dezember 2021 brachte FRAKTION diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 11
Sitzung 7 · 10.01.2022
TO I, TOP 30
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDULinkeBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme)

OBR 14
Sitzung 7 · 10.01.2022
TO I, TOP 21
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDBFF
Ablehnung:
2 Grüne
Enthaltung:
1 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und BFF gegen 2 GRÜNE (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 7 · 11.01.2022
TO I, TOP 63
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 222 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Ablehnung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 1
Sitzung 7 · 11.01.2022
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 222 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeDie Partei
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und Die PARTEI gegen CDU und FDP (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

OBR 15
Sitzung 7 · 14.01.2022
TO I, TOP 19
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 4 · 17.01.2022
TO I, TOP 14
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)

OBR 2
Sitzung 7 · 17.01.2022
TO I, TOP 53
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 222 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 7 · 17.01.2022
TO II, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage NR 222 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
CDUFDPdFfm
Enthaltung:
Volt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU, FDP und dFfm (= Ablehnung); Volt (= Enthaltung)

OBR 16
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO I, TOP 22
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUSPDBFF
Ablehnung:
GrüneFDPLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE (= Kenntnis)

OBR 7
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO I, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU1 SPDFDPBFF
Ablehnung:
3 GrüneFarbechte/linkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
1 SPD1 Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Zustimmung); 1 SPD und 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit FREIE WÄHLER

OBR 10
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 222 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDPAfDFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, AfD und fraktionslos (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO I, TOP 15
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 222 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 7 · 20.01.2022
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage NR 222 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFraktionslos
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und fraktionslos (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 7 · 20.01.2022
TO II, TOP 6
Beraten
Die Vorlage NR 222 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
GrüneLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Kenntnis)

OBR 5
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 52
Beraten
Die Vorlage NR 222 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 222 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage NR 222 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltLinke
Ablehnung:
CDUFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 27.01.2022
TO II, TOP 33
Abgelehnt
Die Vorlage NR 222 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 8 · 18.02.2022
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage NR 222 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPBFF
Ablehnung:
Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung