Altes Polizeipräsidium
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Land Hessen in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, eine Neubebauung des Areals des alten Polizeipräsidiums zeitnah zu realisieren. Dabei soll der Magistrat alle denkbaren Möglichkeiten der Nutzung in Betracht ziehen und insbesondere auch prüfen, ob die Stadt Frankfurt das Areal selbst erwerben kann, um es dann weiter zu veräussern oder in Erbpacht zu vergeben. Begründung: Das Gebäude des alten Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage steht seit 2003 leer und verkommt zusehends. Wie die FR kürzlich berichtete, ist die Zukunft des Objektes weiterhin unklar. Derzeit gibt nach Auskunft des Landes Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der VGF keine neue Entwicklung (http://www.fr-online.de/frankfurt/altes-polizeipraesidium-frankfurt-altes-poliz eipraesidium-verkommt,1472798,34013372.html). Eigentümer des Gebäudes ist das Land Hessen, das über einen längeren Zeitraum erfolglos versucht hatte, einen Käufer zu finden und die Suche zwischenzeitlich eingestellt hat. Die Suche soll erste wieder aufgenommen werden, wenn der geplante U-Bahn-Tunnel für die Anbindung des Europaviertels fertiggestellt ist. Dies soll jedoch erst im Jahr 2022 der Fall sein. Der Kaufpreis wurde mit 90 Mio. € angegeben. Auf dem Areal zwischen Hauptbahnhof und Messe könnten Büros und Wohnungen entstehen. Der Bebauungsplan sieht derzeit ein bis zu 145 Meter hohes Hochhaus im Hof und den Erhalt des teilweise denkmalgeschützten Altbaus vor. Das Gebäude befindet sich in einem besonders exponierten Bereich zwischen Hauptbahnhof und Messe und ist als Standort sowohl für Wohnungen als auch für Büros oder andere gewerbliche Nutzung geeignet. Sowohl im Hinblick auf die exponierte Lage als auch den Flächenbedarf in der Stadt ist es nicht vertretbar, das Areal über einen längeren Zeitraum ungenutzt zu lassen. Der Leerstand besteht nunmehr bereits 13 Jahre. Wenn eine Bebauung erst nach Fertigstellung des U-Bahn-Tunnels in Angriff genommen wird, ist von einem Nutzungsausfall von mehr als 25 Jahren auszugehen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, mit dem Land Hessen in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, eine Neubebauung zeitnah zu realisieren. Dabei soll der Magistrat alle denkbaren Möglichkeiten der Nutzung in Betracht ziehen und insbesondere auch prüfen, ob die Stadt Frankfurt das Areal selbst erwerben kann, um es dann weiter zu veräussern oder in Erbpacht zu vergeben.
Inhalt
Antrag vom 27.04.2016, NR 19
Betreff: Altes Polizeipräsidium Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Land Hessen in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, eine Neubebauung des Areals des alten Polizeipräsidiums zeitnah zu realisieren. Dabei soll der Magistrat alle denkbaren Möglichkeiten der Nutzung in Betracht ziehen und insbesondere auch prüfen, ob die Stadt Frankfurt das Areal selbst erwerben kann, um es dann weiter zu veräussern oder in Erbpacht zu vergeben.
Begründung: Das Gebäude des alten Polizeipräsidiums an der Friedrich-Ebert-Anlage steht seit 2003 leer und verkommt zusehends. Wie die FR kürzlich berichtete, ist die Zukunft des Objektes weiterhin unklar. Derzeit gibt nach Auskunft des Landes Hessen, der Stadt Frankfurt am Main und der VGF keine neue Entwicklung (http://www.fr-online.de/frankfurt/altes-polizeipraesidium-frankfurt-altes-poliz eipraesidium-verkommt,1472798,34013372.html). Eigentümer des Gebäudes ist das Land Hessen, das über einen längeren Zeitraum erfolglos versucht hatte, einen Käufer zu finden und die Suche zwischenzeitlich eingestellt hat. Die Suche soll erste wieder aufgenommen werden, wenn der geplante U-Bahn-Tunnel für die Anbindung des Europaviertels fertiggestellt ist. Dies soll jedoch erst im Jahr 2022 der Fall sein. Der Kaufpreis wurde mit 90 Mio. € angegeben. Auf dem Areal zwischen Hauptbahnhof und Messe könnten Büros und Wohnungen entstehen. Der Bebauungsplan sieht derzeit ein bis zu 145 Meter hohes Hochhaus im Hof und den Erhalt des teilweise denkmalgeschützten Altbaus vor. Das Gebäude befindet sich in einem besonders exponierten Bereich zwischen Hauptbahnhof und Messe und ist als Standort sowohl für Wohnungen als auch für Büros oder andere gewerbliche Nutzung geeignet. Sowohl im Hinblick auf die exponierte Lage als auch den Flächenbedarf in der Stadt ist es nicht vertretbar, das Areal über einen längeren Zeitraum ungenutzt zu lassen. Der Leerstand besteht nunmehr bereits 13 Jahre. Wenn eine Bebauung erst nach Fertigstellung des U-Bahn-Tunnels in Angriff genommen wird, ist von einem Nutzungsausfall von mehr als 25 Jahren auszugehen. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, mit dem Land Hessen in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, eine Neubebauung zeitnah zu realisieren. Dabei soll der Magistrat alle denkbaren Möglichkeiten der Nutzung in Betracht ziehen und insbesondere auch prüfen, ob die Stadt Frankfurt das Areal selbst erwerben kann, um es dann weiter zu veräussern oder in Erbpacht zu vergeben.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 04.05.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. April 2016 brachte AfD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2016 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen FDP (= Annahme); PARTEI (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme)