Den gemeinsamen Unterricht an der Römerstadtschule zweizügig festschreiben
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Im vorliegenden Schulentwicklungsplan zur sonderpädagogischen Förderung heißt es: “Als Standorte für Gemeinsamen Unterrichts (GU) werden zur Schaffung eines quantitativ erweiterten und regional ausgeglicheneren Angebots bestätigt und festgelegt [. .]“. Der SEP-S gibt einen Gesamtüberblick über das ausdifferenzierte und insgesamt leistungsfähige System sonderpädagogischer Förderung in Frankfurt. Zu diesem System gehört neben den Sonderschulen vor allem der Gemeinsame Unterricht. Das übergreifende Ziel des SEP-S ist es, die Integrationskraft der allgemeinen Schulen (Regelschulen) zu stärken, indem präventive und ambulante sonderpädagogische Angebote ausgebaut werden sollen. Auch ein Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Regelschulen ist vorgesehen. Durch zusätzliche Standorte soll schrittweise ein ausreichendes Angebot in allen Teilen des Stadtgebiets geschaffen werden ohne die bisherigen Standorte zu kürzen. Das Land und das Staatliche Schulamt planen jedoch, das Angebot für den Gemeinsamen Unterricht an der Römerstadtschule auf nur noch eine Klasse pro Jahrgang zu reduzieren. Gegen den Willen der Stadt Frankfurt als Schulträger. Begründet wird dies mit einer vorgesehenen LehrerInnenverteilung. Wenn nur noch in einer Klasse behinderte und nicht-behinderte Kinder unterrichtet werden, wird es an der Römerstadtschule viele Angebote nicht mehr geben können. Die beiden Klassen mit Gemeinsamen Unterricht sind jedoch ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts im Frankfurter Nordwesten. Zu diesem gehören integrative Plätze für behinderte Kinder im Kindergarten und auf den weiterführenden Ernst-Reuter-Schulen. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass das Land die notwendigen Stellen schafft bzw. erhält, damit die beiden Klassen des Gemeinsamen Unterrichts zukünftig weiter bestehen können. Gerade der Gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern hat gezeigt, dass erfahrene Unterschiedlichkeit positive Ergebnisse für alle Kinder und Jugendlichen haben kann: Ohne die Lernleistungen zu senken, steigen in diesen integrativen Klassen soziale Verhaltensweisen wie Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme. Diese erfolgreiche Arbeit mit dem integrativen Unterricht muss weitergeführt werden.
Inhalt
Antrag vom 13.07.2005, NR 1977
Betreff:
Den gemeinsamen Unterricht an der Römerstadtschule zweizügig festschreiben
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Schulentwicklungsplan Sonderpädagogische Förderung wird in Punkt 4.2.1 (Standorte für Gemeinsamen Unterricht) dahingehend ergänzt, dass die Einrichtung von zwei Klassen mit Gemeinsamen Unterricht pro Jahrgang an der Römerstadtschule (Heddernheim/Nordweststadt) festgeschrieben wird.
Begründung:
Im vorliegenden Schulentwicklungsplan zur sonderpädagogischen Förderung heißt es: “Als Standorte für Gemeinsamen Unterrichts (GU) werden zur Schaffung eines quantitativ erweiterten und regional ausgeglicheneren Angebots bestätigt und festgelegt [. .]“.
Der SEP-S gibt einen Gesamtüberblick über das ausdifferenzierte und insgesamt leistungsfähige System sonderpädagogischer Förderung in Frankfurt. Zu diesem System gehört neben den Sonderschulen vor allem der Gemeinsame Unterricht. Das übergreifende Ziel des SEP-S ist es, die Integrationskraft der allgemeinen Schulen (Regelschulen) zu stärken, indem präventive und ambulante sonderpädagogische Angebote ausgebaut werden sollen. Auch ein Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Regelschulen ist vorgesehen.
Durch zusätzliche Standorte soll schrittweise ein ausreichendes Angebot in allen Teilen des Stadtgebiets geschaffen werden ohne die bisherigen Standorte zu kürzen.
Das Land und das Staatliche Schulamt planen jedoch, das Angebot für den Gemeinsamen Unterricht an der Römerstadtschule auf nur noch eine Klasse pro Jahrgang zu reduzieren. Gegen den Willen der Stadt Frankfurt als Schulträger. Begründet wird dies mit einer vorgesehenen LehrerInnenverteilung.
Wenn nur noch in einer Klasse behinderte und nicht-behinderte Kinder unterrichtet werden, wird es an der Römerstadtschule viele Angebote nicht mehr geben können.
Die beiden Klassen mit Gemeinsamen Unterricht sind jedoch ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts im Frankfurter Nordwesten. Zu diesem gehören integrative Plätze für behinderte Kinder im Kindergarten und auf den weiterführenden Ernst-Reuter-Schulen.
Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, dass das Land die notwendigen Stellen schafft bzw. erhält, damit die beiden Klassen des Gemeinsamen Unterrichts zukünftig weiter bestehen können.
Gerade der Gemeinsame Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Kindern hat gezeigt, dass erfahrene Unterschiedlichkeit positive Ergebnisse für alle Kinder und Jugendlichen haben kann: Ohne die Lernleistungen zu senken, steigen in diesen integrativen Klassen soziale Verhaltensweisen wie Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme. Diese erfolgreiche Arbeit mit dem integrativen Unterricht muss weitergeführt werden.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.06.2005, M 126 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Schulausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3, 8 Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 20.07.2005
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Juni 2005MM 126Schulentwicklungsplan der Stadt Frankfurt am Main Teil S - Sonderpädagogische Förderung (SEP-S)Magistratsvortrag
- 13. Juli 2005Sie sind hierNRNR 1977Den gemeinsamen Unterricht an der Römerstadtschule zweizügig festschreibenSTVV-Antrag · GRÜNE
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. SPD und FDP gegen 3 CDU, GRÜNE und BFF (= Annahme) bei 4 Enthaltungen CDU zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L. zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und E.L.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 126 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 2059 Ziffern 1. bis 3. und 5., NR 2079 Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8., NR 2095 und OA 2098 mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Ziffer 1. Satz 2 der Vorlage wie folgt lautet: "Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt." 2. Die Vorlage NR 1977 wird abgelehnt. 3. a) Den Ziffern 1. bis 3. und 5. der Vorlage NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffer 4. der Vorlage NR 2059 wird abgelehnt. 4. a) Den Ziffern 2. bis 4 und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 3. zu a) Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Ziffer 3.: SPD, GRÜNE und FDP gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) zu b) CDU und FDP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) zu 4. zu a) CDU, SPD (= Ziffern 2. und 7. Prüfung und Berichterstattung, Ziffern 3. und 4. Annahme, Ziffern 6. und 8. Ablehnung), GRÜNE und FDP zu b) SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (M 126, NR 1977, NR 2059, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) REP (M 126, NR 2079 und OA 2098 = Annahme, NR 1977, NR 2059 und NR 2095 = Ablehnung) E.L. (M 126, NR 1977, NR 2059, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu b): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL (Die CDU-Fraktion nimmt an der Abstimmung zu b) nicht teil.)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 126 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1977, NR 2059, NR 2079 Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8., NR 2095 und OA 2098 mit der Maßgabe zugestimmt, dass der zweite Satz der Ziffer 1. wie folgt lautet: "Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt." 2. Der Vorlage NR 1977 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Den Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. Der Vorlage OA 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 3. NR 2059 Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG NR 2059 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) NR 2059 Ziffer 4.: SPD, GRÜNE und FAG gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 4. a) NR 2079 Ziffern 2. und 7.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) NR 2079 Ziffern 6. und 8.: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Ablehnung) NR 2079 Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG b) SPD, GRÜNE, und FAG gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 126, NR 2079 und OA 2098 = Annahme, NR 1977, NR 2059 und NR 2095 = Ablehnung) Die Linke. (M 126 und NR 2079 = Ablehnung, NR 1977, NR 2059, NR 2095 und OA 2098 = Annahme) BFF (M 126 und NR 1977 = Enthaltung, NR 2059 = Ablehnung, NR 2079, NR 2095 und OA 2098 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 126, NR 2079 und OA 2098 = Ablehnung, NR 2079 und NR 2095 = Annahme) E.L. (M 126 und NR 2079 = Ablehnung, NR 1977, NR 2059, NR 2095 und OA 2098 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (6 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 126 wird unter Berücksichtigung der Vorlagen NR 1977, NR 2059, NR 2079 Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8., NR 2095 und OA 2098 mit der Maßgabe zugestimmt, dass der zweite Satz der Ziffer 1. wie folgt lautet: "Vorhaben der Schulen, die sich nicht in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main befinden, sind nicht Teil der zu beschließenden Maßnahmenplanung und nur nachrichtlich aufgeführt." 2. Der Vorlage NR 1977 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2059 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. a) Den Ziffern 2. bis 4. und 6. bis 8. der Vorlage NR 2079 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Die Ziffern 1. und 5. der Vorlage NR 2079 werden abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2095 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 6. 1. Der Vorlage OA 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Hupe, Welker, Brillante und Stock sowie von Stadträtin Ebeling dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu 1. M 126: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); REP (= Annahme ohne Zusatz); BFF (= Enthaltung) zu 2. NR 1977: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP und REP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 3. zu 3. NR 2059 Ziffern 1., 2. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und E.L. gegen REP und BFF (= Ablehnung) NR 2059 Ziffer 3.: SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und BFF (= Ablehnung) NR 2059 Ziffer 4.: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und E.L. gegen CDU, FDP, REP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. zu 4. a) NR 2079 Ziffern 2. und 7.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) NR 2079 Ziffern 6. und 8.: CDU, GRÜNE, FDP, REP und BFF gegen SPD, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) NR 2079 Ziffern 3. und 4.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP und BFF gegen Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) b) SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen CDU, FDP, REP und BFF (= Annahme) zu 5. NR 2095: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke., BFF, ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen REP (= Ablehnung) zu 6. zu 1.: OA 2098: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)