Von musealer Nutzung des Stadthauses absehen
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Thema Kultur verfolgenBegründung
absehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen eine museale Nutzung des Stadt Hauses aus und erteilt entsprechenden Ideen eine klare Absage.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Räumlichkeiten des Stadthauses unverzüglich der seit langem geplanten Nutzung als Veranstaltungsort zuzuführen und dafür zu sorgen, dass die hierzu notwendige Infrastruktur bereitgestellt wird. Begründung: Das Stadthaus ist seit einigen Wochen fertig gestellt und könnte prinzipiell seiner vorgesehenen Nutzung als Veranstaltungsort zugeführt werden, gäbe es nicht Ideen, dort auch ein Museum einzurichten. Eine museale Nutzung würde nach den Worten des Geschäftsführers der Dom-Römer-GmbH aber Umplanungen und Umbauten (Raumkonzept, Einbruchsvorsorge etc.) am gerade bezugsfertigen Gebäude bedeuten. Diese derzeit ungewisse Gemengelage verhindert gegenwärtig die Nutzung als Veranstaltungsort, obwohl offenbar eine nicht unerhebliche Nachfrage nach Anmietungen besteht. Daher sollte dem Ansinnen einer musealen Nutzung eine klare Absage erteilt werden und das Stadthaus endlich seiner vom Magistrat seit langem vorgesehenen und kommunizierten Bestimmung zugeführt werden. Das Gebäude bereits so kurz nach seiner Fertigstellung umzubauen, wäre in höchstem Maße unsinnig und würde in der Öffentlichkeit zu Recht als inakzeptable Geldverschwendung bezeichnet werden.
Inhalt
Antrag vom 13.12.2016, NR 195
Betreff: Von musealer Nutzung des Stadthauses absehen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich gegen eine museale Nutzung des Stadt Hauses aus und erteilt entsprechenden Ideen eine klare Absage.
- Der Magistrat wird beauftragt, die Räumlichkeiten des Stadthauses unverzüglich der seit langem geplanten Nutzung als Veranstaltungsort zuzuführen und dafür zu sorgen, dass die hierzu notwendige Infrastruktur bereitgestellt wird. Begründung: Das Stadthaus ist seit einigen Wochen fertig gestellt und könnte prinzipiell seiner vorgesehenen Nutzung als Veranstaltungsort zugeführt werden, gäbe es nicht Ideen, dort auch ein Museum einzurichten. Eine museale Nutzung würde nach den Worten des Geschäftsführers der Dom-Römer-GmbH aber Umplanungen und Umbauten (Raumkonzept, Einbruchsvorsorge etc.) am gerade bezugsfertigen Gebäude bedeuten. Diese derzeit ungewisse Gemengelage verhindert gegenwärtig die Nutzung als Veranstaltungsort, obwohl offenbar eine nicht unerhebliche Nachfrage nach Anmietungen besteht. Daher sollte dem Ansinnen einer musealen Nutzung eine klare Absage erteilt werden und das Stadthaus endlich seiner vom Magistrat seit langem vorgesehenen und kommunizierten Bestimmung zugeführt werden. Das Gebäude bereits so kurz nach seiner Fertigstellung umzubauen, wäre in höchstem Maße unsinnig und würde in der Öffentlichkeit zu Recht als inakzeptable Geldverschwendung bezeichnet werden.Nebenvorlage: Antrag vom 09.02.2017, NR 244 Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Sonderausschuss "Dom-Römer" Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 14.12.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Dezember 2016 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Aufnahme auf Tagesordnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 244) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (NR 195 = Annahme im Rahmen NR 244, NR 244 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (NR 195 und NR 244 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme im Rahmen NR 244) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)