Gelände des Deutschen Vereins am Stockborn mit Wohnungen und Einzelhandel neu bebauen
Begründung
Stockborn mit Wohnungen und Einzelhandel neu bebauen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, der Stadtverordnetenversammlung für das Gelände "Am Stockborn 1-7" den Entwurf eines qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschlusses für eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes zur Beschlussfassung vorzulegen, der folgende Punkte beinhaltet: - Wohnbebauung bei Berücksichtigung eines 30-prozentigen Anteils an gefördertem Wohnungsbau - Die Zahl der Vollgeschosse angepasst an die Umgebung - Einzelhandel mit maximal 1.500 qm Bruttogeschoßfläche - Erschließung des Einzelhandels von der Straße "Am Stockborn" - Integrierung des Einzelhandels in bzw. unter die Wohnbebauung - Die verschiedenen Planungen sollen dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Begründung: Das Gelände des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. (DV) an der Straße "Am Stockborn" steht seit dessen Umzug nach Berlin im Jahr 2004 leer. Es ist zur Zeit mit fünf Gebäuden, darunter einem 14-geschossigem Hochhaus bebaut, die für Seminar- und Bürozwecke sowie als Wohnheim genutzt wurden. Diese Gebäude sind nicht nur wegen ihrer nicht mehr zeitgemäßen Raumhöhen, sondern auch wegen ihrer Asbestkontamination wirtschaftlich nicht mehr verwertbar. Dieses Areal liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 83c Nr. 2 und ist als "Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Zentrum für soziale Fortbildung - Sozialakademie - ausgewiesen. Es ist für eine zukunftsorientierte Nutzung umzuwidmen, die sich an der umgebenden Bebauung orientiert und die von der umliegenden Bevölkerung und dem Ortsbeirat seit langem geforderte wohnbereichsnahe Einzelhandelsversorgung berücksichtigt. Daher soll der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung sehr zeitnah einen qualifizierten Aufstellungs- und Offenlagebeschuss für eine Bebauungsplanänderung zur Beschlussfassung vorlegen, mit der eine gebietstypische Wohnbebauung mit integrierter Einzelhandelsnutzung verwirklicht werden kann. Die Wohnbebauung soll einen 30-prozentigen Anteil an gefördertem Wohnungsbau enthalten, wobei die Anzahl der Geschosse an die Umgebung angepasst ist. Dieses entspricht der Ausweisung der umliegenden Flächen als Reines Wohngebiet (WR) an den Straßen Am Stockborn, Am Alten Schloß und an der Oberfeldstraße sowie als Allgemeines Wohngebiet (WA) am Praunheimer Weg; wobei die Zahl der Vollgeschosse auf zwei begrenzt ist, die Grundflächenzahl (GRZ) 0,4 beträgt und im WR-Gebiet offene Bauweise vorgeschrieben ist. Für den seit langem von der umliegenden Bevölkerung und dem Ortsbeirat geforderten wohnbereichsnahen Einzelhandel soll nicht mehr als 1.500 m2 Bruttogeschossfläche zur Verfügung stehen, er ist zudem in bzw. unter die Wohnbebauung zu integrieren. Seine Erschließung hat ausschließlich über die Straße "Am Stockborn" zu erfolgen.