Erhöhung der zulässigen Eintrittspreise für Frankfurter Vereinsveranstaltungen in SAALBAURäumlichkeiten
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
für Frankfurter Vereinsveranstaltungen in SAALBAU-Räumlichkeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der zulässige Eintrittspreis für Einzelveranstaltungen bei vom Kulturamt geförderten Anmietungen von Räumen der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH durch ortsansässige Vereine, Verbände und Organisationen wird auf einen Höchstbetrag von 29,- Euro (bisher 24,-) bzw. auf 34,- Euro (bisher 29,-) bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht. Die Mieten, die an die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH für die Nutzung der Räume zu entrichten sind, bleiben davon unberührt. Begründung: Die von örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen durchgeführten Veranstaltungen sind ein unverzichtbares Element der Frankfurter Stadtteilkultur und Brauchtumspflege. Aufgrund der Corona-Pandemie sind in den vergangenen Monaten fast alle Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH ausgefallen. Es gibt - abhängig vom Infektionsgeschehen - dennoch die Hoffnung, dass Vereine, Verbände und Organisationen bald wieder Veranstaltungen ggf. mit Einschränkungen und Auflagen durchführen können. Bei eingeschränkter Platzzahl wird ein Problem deutlich, dass sich schon im "Normalbetrieb" angedeutet hat. In Frankfurt am Main ansässige Vereine, Verbände und Organisationen erhalten einen Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen (einzelne Termine; wöchentliche Termine; keine alleinige Dauernutzungen einzelner Räume) bei der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH. Die städtischen Zuschüsse betragen für eingetragene Vereine 100%, für Religionsgemeinschaften (unabhängig von ihrer Rechtsform), für politische Parteien und die sonstigen zuschussberechtigten Nutzer*innen 70% des jeweils geltenden Mietpreises. Als Eigenanteil sind ab
- Juli 2018 für Räume über 150 qm 25 Euro und für Räume unter 150 qm 19 Euro zu entrichten. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Heizung, normale Beleuchtung und die übliche Reinigung. Alle Nebenkosten wie Bestuhlung und /oder Technik sind grundsätzlich in voller Höhe vom Nutzer selbst zu tragen. Als Eintritt ist ein Höchstbetrag von 24 Euro für Einzelveranstaltungen und 29 Euro für mehrtägige Veranstaltungen festgelegt, ansonsten gelten die Preise für gewerbliche und private Anmietungen. Der im Rahmen der Förderung von SAALBAU-Anmietungen zulässige Höchstbetrag für Eintrittspreise ist seit etlichen Jahren nicht erhöht worden. Die Kosten für die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Gagen der Künstler*innen, Technik, Werbung etc.) sind jedoch zwischenzeitlich gestiegen. Zudem wurden die Möglichkeiten, Veranstaltungen mit gemischtem Brauchtums- und Unterhaltungscharakter (etwa Faschingsfeiern) zum begünstigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent anzubieten, vom Bundesfinanzhof erheblich eingeschränkt (AZ V R 53/15). Um allen in Frankfurt am Main ansässigen Vereinen, Verbänden und Organisationen die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH im bisherigen Umfang auch weiterhin zu ermöglichen, ist die Erhöhung auf 29,- bzw. 34,- Euro angemessen und notwendig. Den mietzuschussberechtigten Mieter*innen in den Bürgerhäusern (zum weitaus überwiegenden Teil Frankfurter Vereine) soll hiermit die Möglichkeit eröffnet werden, durch eigene Veranstaltungen und Aktivitäten vermehrte Einnahmen erzielen zu können, ohne deshalb den städtischen Mietzuschuss zu verlieren. Mit einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes ist durch einen solchen Beschluss nicht zu rechnen, da eine Anhebung der Höchstgrenze mit keiner erhöhten Anzahl von Vermietungen, die von der Mietzuschussregelung erfasst werden, einhergehen dürfte. Die Anhebung der Höchstgrenze erweitert lediglich den von den Vereinen eigenverantwortlich zu gestaltenden Planungsspielraum.
Inhalt
Antrag vom 30.11.2021, NR 187
Betreff: Erhöhung der zulässigen Eintrittspreise für Frankfurter Vereinsveranstaltungen in SAALBAU-Räumlichkeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der zulässige Eintrittspreis für Einzelveranstaltungen bei vom Kulturamt geförderten Anmietungen von Räumen der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH durch ortsansässige Vereine, Verbände und Organisationen wird auf einen Höchstbetrag von 29,- Euro (bisher 24,-) bzw. auf 34,- Euro (bisher 29,-) bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht. Die Mieten, die an die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH für die Nutzung der Räume zu entrichten sind, bleiben davon unberührt.
Begründung: Die von örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen durchgeführten Veranstaltungen sind ein unverzichtbares Element der Frankfurter Stadtteilkultur und Brauchtumspflege. Aufgrund der Corona-Pandemie sind in den vergangenen Monaten fast alle Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH ausgefallen. Es gibt - abhängig vom Infektionsgeschehen - dennoch die Hoffnung, dass Vereine, Verbände und Organisationen bald wieder Veranstaltungen ggf. mit Einschränkungen und Auflagen durchführen können. Bei eingeschränkter Platzzahl wird ein Problem deutlich, dass sich schon im "Normalbetrieb" angedeutet hat. In Frankfurt am Main ansässige Vereine, Verbände und Organisationen erhalten einen Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen (einzelne Termine; wöchentliche Termine; keine alleinige Dauernutzungen einzelner Räume) bei der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH. Die städtischen Zuschüsse betragen für eingetragene Vereine 100%, für Religionsgemeinschaften (unabhängig von ihrer Rechtsform), für politische Parteien und die sonstigen zuschussberechtigten Nutzer*innen 70% des jeweils geltenden Mietpreises. Als Eigenanteil sind ab
- Juli 2018 für Räume über 150 qm 25 Euro und für Räume unter 150 qm 19 Euro zu entrichten. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Heizung, normale Beleuchtung und die übliche Reinigung. Alle Nebenkosten wie Bestuhlung und /oder Technik sind grundsätzlich in voller Höhe vom Nutzer selbst zu tragen. Als Eintritt ist ein Höchstbetrag von 24 Euro für Einzelveranstaltungen und 29 Euro für mehrtägige Veranstaltungen festgelegt, ansonsten gelten die Preise für gewerbliche und private Anmietungen. Der im Rahmen der Förderung von SAALBAU-Anmietungen zulässige Höchstbetrag für Eintrittspreise ist seit etlichen Jahren nicht erhöht worden. Die Kosten für die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Gagen der Künstler*innen, Technik, Werbung etc.) sind jedoch zwischenzeitlich gestiegen. Zudem wurden die Möglichkeiten, Veranstaltungen mit gemischtem Brauchtums- und Unterhaltungscharakter (etwa Faschingsfeiern) zum begünstigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent anzubieten, vom Bundesfinanzhof erheblich eingeschränkt (AZ V R 53/15). Um allen in Frankfurt am Main ansässigen Vereinen, Verbänden und Organisationen die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH im bisherigen Umfang auch weiterhin zu ermöglichen, ist die Erhöhung auf 29,- bzw. 34,- Euro angemessen und notwendig. Den mietzuschussberechtigten Mieter*innen in den Bürgerhäusern (zum weitaus überwiegenden Teil Frankfurter Vereine) soll hiermit die Möglichkeit eröffnet werden, durch eigene Veranstaltungen und Aktivitäten vermehrte Einnahmen erzielen zu können, ohne deshalb den städtischen Mietzuschuss zu verlieren. Mit einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes ist durch einen solchen Beschluss nicht zu rechnen, da eine Anhebung der Höchstgrenze mit keiner erhöhten Anzahl von Vermietungen, die von der Mietzuschussregelung erfasst werden, einhergehen dürfte. Die Anhebung der Höchstgrenze erweitert lediglich den von den Vereinen eigenverantwortlich zu gestaltenden Planungsspielraum.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 01.12.2021
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 30. November 2021 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.01.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf18 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen LINKE. (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen CDU (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (=Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)