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Erhöhung der zulässigen Eintrittspreise für Frankfurter Vereinsveranstaltungen in SAALBAURäumlichkeiten

Vorlagentyp: NRGRÜNESPDFDPVolt
18 SitzungenAngenommen

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

für Frankfurter Vereinsveranstaltungen in SAALBAU-Räumlichkeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der zulässige Eintrittspreis für Einzelveranstaltungen bei vom Kulturamt geförderten Anmietungen von Räumen der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH durch ortsansässige Vereine, Verbände und Organisationen wird auf einen Höchstbetrag von 29,- Euro (bisher 24,-) bzw. auf 34,- Euro (bisher 29,-) bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht. Die Mieten, die an die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH für die Nutzung der Räume zu entrichten sind, bleiben davon unberührt. Begründung: Die von örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen durchgeführten Veranstaltungen sind ein unverzichtbares Element der Frankfurter Stadtteilkultur und Brauchtumspflege. Aufgrund der Corona-Pandemie sind in den vergangenen Monaten fast alle Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH ausgefallen. Es gibt - abhängig vom Infektionsgeschehen - dennoch die Hoffnung, dass Vereine, Verbände und Organisationen bald wieder Veranstaltungen ggf. mit Einschränkungen und Auflagen durchführen können. Bei eingeschränkter Platzzahl wird ein Problem deutlich, dass sich schon im "Normalbetrieb" angedeutet hat. In Frankfurt am Main ansässige Vereine, Verbände und Organisationen erhalten einen Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen (einzelne Termine; wöchentliche Termine; keine alleinige Dauernutzungen einzelner Räume) bei der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH. Die städtischen Zuschüsse betragen für eingetragene Vereine 100%, für Religionsgemeinschaften (unabhängig von ihrer Rechtsform), für politische Parteien und die sonstigen zuschussberechtigten Nutzer*innen 70% des jeweils geltenden Mietpreises. Als Eigenanteil sind ab

  1. Juli 2018 für Räume über 150 qm 25 Euro und für Räume unter 150 qm 19 Euro zu entrichten. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Heizung, normale Beleuchtung und die übliche Reinigung. Alle Nebenkosten wie Bestuhlung und /oder Technik sind grundsätzlich in voller Höhe vom Nutzer selbst zu tragen. Als Eintritt ist ein Höchstbetrag von 24 Euro für Einzelveranstaltungen und 29 Euro für mehrtägige Veranstaltungen festgelegt, ansonsten gelten die Preise für gewerbliche und private Anmietungen. Der im Rahmen der Förderung von SAALBAU-Anmietungen zulässige Höchstbetrag für Eintrittspreise ist seit etlichen Jahren nicht erhöht worden. Die Kosten für die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Gagen der Künstler*innen, Technik, Werbung etc.) sind jedoch zwischenzeitlich gestiegen. Zudem wurden die Möglichkeiten, Veranstaltungen mit gemischtem Brauchtums- und Unterhaltungscharakter (etwa Faschingsfeiern) zum begünstigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent anzubieten, vom Bundesfinanzhof erheblich eingeschränkt (AZ V R 53/15). Um allen in Frankfurt am Main ansässigen Vereinen, Verbänden und Organisationen die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH im bisherigen Umfang auch weiterhin zu ermöglichen, ist die Erhöhung auf 29,- bzw. 34,- Euro angemessen und notwendig. Den mietzuschussberechtigten Mieter*innen in den Bürgerhäusern (zum weitaus überwiegenden Teil Frankfurter Vereine) soll hiermit die Möglichkeit eröffnet werden, durch eigene Veranstaltungen und Aktivitäten vermehrte Einnahmen erzielen zu können, ohne deshalb den städtischen Mietzuschuss zu verlieren. Mit einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes ist durch einen solchen Beschluss nicht zu rechnen, da eine Anhebung der Höchstgrenze mit keiner erhöhten Anzahl von Vermietungen, die von der Mietzuschussregelung erfasst werden, einhergehen dürfte. Die Anhebung der Höchstgrenze erweitert lediglich den von den Vereinen eigenverantwortlich zu gestaltenden Planungsspielraum.

Inhalt

Antrag vom 30.11.2021, NR 187

Betreff: Erhöhung der zulässigen Eintrittspreise für Frankfurter Vereinsveranstaltungen in SAALBAU-Räumlichkeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der zulässige Eintrittspreis für Einzelveranstaltungen bei vom Kulturamt geförderten Anmietungen von Räumen der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH durch ortsansässige Vereine, Verbände und Organisationen wird auf einen Höchstbetrag von 29,- Euro (bisher 24,-) bzw. auf 34,- Euro (bisher 29,-) bei mehrtägigen Veranstaltungen erhöht. Die Mieten, die an die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH für die Nutzung der Räume zu entrichten sind, bleiben davon unberührt.

Begründung: Die von örtlichen Vereinen, Verbänden und Organisationen durchgeführten Veranstaltungen sind ein unverzichtbares Element der Frankfurter Stadtteilkultur und Brauchtumspflege. Aufgrund der Corona-Pandemie sind in den vergangenen Monaten fast alle Veranstaltungen in den Räumlichkeiten der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH ausgefallen. Es gibt - abhängig vom Infektionsgeschehen - dennoch die Hoffnung, dass Vereine, Verbände und Organisationen bald wieder Veranstaltungen ggf. mit Einschränkungen und Auflagen durchführen können. Bei eingeschränkter Platzzahl wird ein Problem deutlich, dass sich schon im "Normalbetrieb" angedeutet hat. In Frankfurt am Main ansässige Vereine, Verbände und Organisationen erhalten einen Mietzuschuss für die Anmietung von Räumen (einzelne Termine; wöchentliche Termine; keine alleinige Dauernutzungen einzelner Räume) bei der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH. Die städtischen Zuschüsse betragen für eingetragene Vereine 100%, für Religionsgemeinschaften (unabhängig von ihrer Rechtsform), für politische Parteien und die sonstigen zuschussberechtigten Nutzer*innen 70% des jeweils geltenden Mietpreises. Als Eigenanteil sind ab

  1. Juli 2018 für Räume über 150 qm 25 Euro und für Räume unter 150 qm 19 Euro zu entrichten. Im Mietpreis enthalten sind die Kosten für Heizung, normale Beleuchtung und die übliche Reinigung. Alle Nebenkosten wie Bestuhlung und /oder Technik sind grundsätzlich in voller Höhe vom Nutzer selbst zu tragen. Als Eintritt ist ein Höchstbetrag von 24 Euro für Einzelveranstaltungen und 29 Euro für mehrtägige Veranstaltungen festgelegt, ansonsten gelten die Preise für gewerbliche und private Anmietungen. Der im Rahmen der Förderung von SAALBAU-Anmietungen zulässige Höchstbetrag für Eintrittspreise ist seit etlichen Jahren nicht erhöht worden. Die Kosten für die Durchführung von Veranstaltungen (z.B. Gagen der Künstler*innen, Technik, Werbung etc.) sind jedoch zwischenzeitlich gestiegen. Zudem wurden die Möglichkeiten, Veranstaltungen mit gemischtem Brauchtums- und Unterhaltungscharakter (etwa Faschingsfeiern) zum begünstigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent anzubieten, vom Bundesfinanzhof erheblich eingeschränkt (AZ V R 53/15). Um allen in Frankfurt am Main ansässigen Vereinen, Verbänden und Organisationen die Durchführung von Veranstaltungen in Räumen der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH im bisherigen Umfang auch weiterhin zu ermöglichen, ist die Erhöhung auf 29,- bzw. 34,- Euro angemessen und notwendig. Den mietzuschussberechtigten Mieter*innen in den Bürgerhäusern (zum weitaus überwiegenden Teil Frankfurter Vereine) soll hiermit die Möglichkeit eröffnet werden, durch eigene Veranstaltungen und Aktivitäten vermehrte Einnahmen erzielen zu können, ohne deshalb den städtischen Mietzuschuss zu verlieren. Mit einer zusätzlichen Belastung des städtischen Haushaltes ist durch einen solchen Beschluss nicht zu rechnen, da eine Anhebung der Höchstgrenze mit keiner erhöhten Anzahl von Vermietungen, die von der Mietzuschussregelung erfasst werden, einhergehen dürfte. Die Anhebung der Höchstgrenze erweitert lediglich den von den Vereinen eigenverantwortlich zu gestaltenden Planungsspielraum.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 01.12.2021

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 30. November 2021 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 18 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.01.2022 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 11
Sitzung 7 · 10.01.2022
TO II, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFFFDP
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)

OBR 14
Sitzung 7 · 10.01.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 7 · 11.01.2022
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Fraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung fraktionslos

OBR 1
Sitzung 7 · 11.01.2022
TO I, TOP 44
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPDie Partei
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Die PARTEI gegen LINKE. (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

OBR 15
Sitzung 7 · 14.01.2022
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 7 · 17.01.2022
TO II, TOP 37
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltdFfmBFF
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, dFfm und BFF gegen CDU (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 7 · 17.01.2022
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO II, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 7 · 18.01.2022
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

OBR 8
Sitzung 7 · 20.01.2022
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); FDP (=Enthaltung)

OBR 9
Sitzung 7 · 20.01.2022
TO II, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPBFF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 4 · 20.01.2022
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTIONGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)

OBR 12
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 7 · 21.01.2022
TO I, TOP 45
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 187 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 9 · 27.01.2022
TO II, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage NR 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
FRAKTIONGartenpartei
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung); ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung