Organisierte Bettelei verhindern
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der bisherigen Fassung verbietet die Polizeiverordnung lediglich die organisierte Bettelei mittels Kindern, was jedoch geradezu eine Erlaubnis zur organisierten Bettelei ohne Kinder impliziert. Es fällt in der Frankfurter Innenstadt auf, daß immer wieder ganze Gruppen von Personen, offensichtlich gut organisiert, der Bettelei nachgehen. Dem muß Einhalt geboten werden. Von dieser Änderung sind Personen, z.B. Nichtseßhafte, die einzeln zur Aufbesserung ihres Lebensunterhaltes betteln, nicht betroffen.
Inhalt
Antrag vom 05.04.2005, NR 1806
Betreff:
Organisierte Bettelei verhindern
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wird in § 7 Abs. 3 wie folgt geändert:
. . sowie das organisierte Betteln, insbesondere mittels Kindern, ist verboten.
Begründung:
In der bisherigen Fassung verbietet die Polizeiverordnung lediglich die organisierte Bettelei mittels Kindern, was jedoch geradezu eine Erlaubnis zur organisierten Bettelei ohne Kinder impliziert.
Es fällt in der Frankfurter Innenstadt auf, daß immer wieder ganze Gruppen von Personen, offensichtlich gut organisiert, der Bettelei nachgehen. Dem muß Einhalt geboten werden.
Von dieser Änderung sind Personen, z.B. Nichtseßhafte, die einzeln zur Aufbesserung ihres Lebensunterhaltes betteln, nicht betroffen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 07.03.2005, M 40 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht und Sicherheit Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 06.04.2005
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2005MM 40Verordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, Grün- und Spielanlagen, auf Gewässern, im Wald sowie den unterirdischen Anlagen in der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 5. April 2005Sie sind hierNRNR 1806Organisierte Bettelei verhindernSTVV-Antrag · REP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (NR 1806 = Ablehnung) REP (M 40 und NR 1806 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Annahme)