Rodungsmoratorium im Frankfurter Osten
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Rodungsmoratorium im Frankfurter Osten, um die Fällung von Bäumen im Fechenheimer Wald und angrenzenden Flächen während der Baumfällsaison zu verhindern. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Protestes der Stadtgesellschaft und der Bedeutung der Wälder für den Arten- und Biotopschutz.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Magistrat wird beauftragt, bei der zuständigen Autobahn GmbH des Bundes zu erwirken, dass in der Baumfällsaison vom
- Oktober 2021 bis zum
- Februar 2022 im Fechenheimer Wald, in den Waldflächen im Teufels- und Erlenbruch entlang der für den Ausbau der A 66 vorgesehenen Flächen keine Bäume gefällt werden und über das Ergebnis des Gesprächs unverzüglich zu berichten.
Begründung
Für den Ausbau der A 66 sollen in den kommenden Monaten im Osten Frankfurts auf einem rund 40.000 Quadratmeter großen Areal zwischen dem heutigen Ende der A 66 beim Hessencenter bis zur Borsigallee bis zu 200 Jahre alte Bäume gefällt werden. Dagegen regt sich Protest aus der Stadtgesellschaft, der Umwelt- und Klimabewegung, der Opposition in der Stadtverordnetenversammlung, aber auch von Teilen der Regierungskoalition in Frankfurt. Seit dem globalen Klimastreik der Bewegung "Fridays for Future" im September halten Aktivist*innen im Rodungsgelände friedlich Bäume besetzt und haben dazu in bis zu 15 Metern Höhe Plattformen gebaut. Vor dem Gelände gibt es zusätzlich eine dauerhaft besetzte Mahnwache. In dieser Situation hat die Autobahn-Gesellschaft des Bundes nun mitgeteilt, dass sich der eigentliche Baubeginn in das Jahr 2023 verschiebt. Gerade erst wurde in Frankfurt das Arten- und Biotopschutzkonzept vorgestellt und dabei insbesondere die Wälder der Stadt Frankfurt als äußerst wertvoll und von herausragender Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz hervorgehoben. Auch von der Stadtregierung wurde immer wieder betont, dass der Klimawandel zu einem Umdenken in der Stadtentwicklung und Verkehrspolitik führen muss. Angesichts all dessen ist eine Rodung wertvoller Waldflächen zwei Jahre vor dem geplanten Baubeginn nicht akzeptabel. Die unmittelbar bevorstehende Fällung ist mindestens so lange aufzuschieben wie möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. Oktober 2021 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 2 SPD (= Zurückweisung); 1 SPD, CDU und FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Aktenzeichen: 61 00