Besetzungen beenden - Eigentum schützen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die sofortige Beendigung aller Besetzungen städtischer Immobilien und die rechtliche Verfolgung von zukünftigen Fällen. Dies soll den Schutz des Eigentums und die Rechtsstaatlichkeit gewährleisten. Die erwartete Folge ist eine klare Linie im Umgang mit Besetzungen, um das Vertrauen in die Institutionen zu stärken.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, alle gegenwärtigen Besetzung städtischer Immobilien unverzüglich zu beenden. Hierzu sind alle erforderlichen rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung der Polizei- und Ordnungsbehörden.
- Nach erfolgter Räumung ist die jeweilige Immobilie zeitnah einer rechtmäßigen und wirtschaftlich tragfähigen Nutzung zuzuführen, sei es durch Vermietung, Veräußerung oder eine anderweitige Verwendung im Interesse der Stadt.
- Für künftige Fälle rechtswidriger Besetzungen wird der Magistrat aufgefordert, in jedem Fall eine klare Linie zu verfolgen:
a. sofortige Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB) sowie weiterer einschlägiger Straftatbestände,
b. schnellstmögliche Einleitung der Räumung in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden,
c. bei Verhandlungen über eine freiwillige Beendigung darf die Frist 24 Stunden nicht überschreiten.
Begründung
Rechtsstaatlichkeit und Eigentumsschutz sind Grundpfeiler unserer freiheitlichen Gesellschaft sind. Wer die öffentliche Hand oder Privateigentümer durch eigenmächtige Besetzungen unter Druck setzt, stellt sich außerhalb des demokratischen Konsenses und schadet dem Gemeinwohl. Die ungenehmigte Inanspruchnahme einer städtischen Immobilie widerspricht nicht nur geltendem Recht, sondern benachteiligt all jene Bürgerinnen und Bürger, die sich an die Regeln halten - sei es bei der Wohnungssuche, bei der Pacht oder bei der Anmietung von Gewerbeflächen. Freiheit bedeutet auch Fairness: Chancen dürfen nicht durch Rechtsbruch erzwungen, sondern müssen auf legalem Wege geschaffen werden. Gerade die Stadt Frankfurt hat eine besondere Verantwortung, mit öffentlichem Eigentum sorgsam und wirtschaftlich sinnvoll umzugehen. Wenn eine Liegenschaft besetzt bleibt, entstehen Kosten, Risiken und Nutzungsausfälle, die letztlich von der Allgemeinheit getragen werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuermitteln und städtischem Vermögen gebietet daher ein rasches Ende solcher Zustände. Darüber hinaus ist es im Interesse der liberalen Demokratie, dass das Recht nicht verhandelbar erscheint, sondern verlässlich und gleichermaßen für alle gilt. Eine duldende Haltung bei Rechtsverstößen schafft falsche Anreize und untergräbt das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit der Institutionen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. September 2025 brachte Linke diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1351) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1308) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1320), FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (NR 1320 und NR 1351 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1351) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1308) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage NR 1320) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (NR 1320 und NR 1351 = Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (NR 1320 und NR 1351 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme), FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1351) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1308) zu 2. zu 1.: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU (unter Hinweis auf NR 1320), FDP, BFF-BIG und AfD (= Annahme)