Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen an der Hanauer Landstraße
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenBegründung
an der Hanauer Landstraße Um die starke Zunahme der nach Hessen kommenden Flüchtlinge gut bewältigen zu können, hat das Land zusätzlich zur Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen inzwischen mehrere Außenstellen geschaffen. Auch in Frankfurt soll auf dem ehemaligen Neckermann-Areal in Fechenheim eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge entstehen, deren Betrieb voraussichtlich noch vor Weihnachten aufgenommen werden wird. Durch die Aufnahme von bisher ca. 3000 Flüchtlingen, die Frankfurt zugewiesen sind, und die Notunterbringung von ca. 1000 weiteren geflüchteten Menschen im Auftrag des Landes Hessen hat die Stadt Frankfurt in den letzten Monaten Erfahrungen mit der Unterbringungen in Turnhallen sammeln können. Bisher ist es dabei gut gelungen, die Grundversorgung sicher zu stellen, den Alltag auf engstem Raum zu regeln und Angebote hinsichtlich Integration, Spracherwerb und Beschäftigung zu machen. Diese Erfahrungen haben gelehrt, dass u.a. eine gute Sozialbetreuung sowie die Einbindung vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer dazu führen, dass die Menschen in den Hallen sich trotz ihres noch nicht geklärten Status angenommen fühlen und eine Perspektive für sich sehen.
Inhalt
Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 17.12.2015, NR 1342
Betreff: Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen an der Hanauer Landstraße Um die starke Zunahme der nach Hessen kommenden Flüchtlinge gut bewältigen zu können, hat das Land zusätzlich zur Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen inzwischen mehrere Außenstellen geschaffen. Auch in Frankfurt soll auf dem ehemaligen Neckermann-Areal in Fechenheim eine Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge entstehen, deren Betrieb voraussichtlich noch vor Weihnachten aufgenommen werden wird. Durch die Aufnahme von bisher ca. 3000 Flüchtlingen, die Frankfurt zugewiesen sind, und die Notunterbringung von ca. 1000 weiteren geflüchteten Menschen im Auftrag des Landes Hessen hat die Stadt Frankfurt in den letzten Monaten Erfahrungen mit der Unterbringungen in Turnhallen sammeln können. Bisher ist es dabei gut gelungen, die Grundversorgung sicher zu stellen, den Alltag auf engstem Raum zu regeln und Angebote hinsichtlich Integration, Spracherwerb und Beschäftigung zu machen. Diese Erfahrungen haben gelehrt, dass u.a. eine gute Sozialbetreuung sowie die Einbindung vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer dazu führen, dass die Menschen in den Hallen sich trotz ihres noch nicht geklärten Status angenommen fühlen und eine Perspektive für sich sehen. Dies vorausgeschickt bitten wir den Magistrat, bei den zuständigen hessischen Stellen darauf hinzuwirken, dass 1. die Sozialbetreuung in den Hallen bis 21 Uhr zur Verfügung steht. 2. in den Hallen ausreichend Räume für ehrenamtliche Tätigkeiten wie Sprachkurse oder Kinderbetreuung reserviert werden. 3. die Anzahl der von einem/r Sozialarbeiter/in betreuten Personen möglichst kleiner als 200 ist. 4. ein Gesundheitsdienst einschließlich ärztlicher Dienst und psychotherapeutischer Betreuung vor Ort Sprechstunden anbieten wird. 5. sichergestellt wird, dass die Landeseinrichtung eng mit der Stadt und den in unmittelbarer Nachbarschaft, d.h. insbesondere im Stadtteil Fechenheim tätigen Vereinen, Institutionen und Initiativen zusammenarbeitet, z.B. durch einen festen Ansprechpartner oder eine Hotline. 6. eine getrennte Unterbringung von Familien, Frauen und allein reisenden Männern sichergestellt ist.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Zuständige sonstige Gremien:
Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 23.12.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Dezember 2015 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.02.2016 im Jugendhilfeausschusses angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und GRÜNE; BFF (= Votum im Plenum)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF zu b) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und AGP gegen BFF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.