Klinikum Höchst muss städtische bleiben
Vorlagentyp: NR LINKE.
Begründung
bleiben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Das Klinikum Frankfurt - Höchst bleibt rechtlich selbständig und in Trägerschaft der Stadt Frankfurt.
- Eine Überführung der Klinik in die Rechtsform eines Eigenbetriebes wird angestrebt.
- Eine Kooperation mit den benachbarten Kliniken, insbesondere auch mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises wird nachdrücklich unterstützt. Begründung: Das vorgelegte Konzept für einen Zusammenschluss mit den Kliniken des Main-Taunus-Kreises ist nicht schlüssig. Die erhofften Zusatzerträge aus einer "Erhöhung der Fallzahlen", einer "Erhöhung der Fallschwere" und "Right Coding" erscheinen kaum realistisch und entbehren jeder Grundlage. Sollte aber doch ein Potential für zusätzliche Einnahmen oder höhere Fallzahlen bestehen, so wären diese auch ohne Zusammenschluss realisierbar. Die chronische Unterfinanzierung von Krankenhäusern durch Bund und Land kann aber mit ziemlicher Sicherheit nicht durch diesen Klinik-Zusammenschluss kompensiert werden. Dazu wäre ein generelles Umdenken in Bezug auf das heute bestehende Finanzierungssystem der Krankenhäuser durch Fallpauschalen erforderlich. Der jetzt eingeschlagene Weg führt letzten Endes direkt in die Privatisierung der Krankenhäuser mit gravierenden Folgen für die Patienten. Sollte die Restrukturierung mit deutlichen Eingriffen in Kosten- sowie Erlösstrukturen nicht erfolgreich sein, bleibt nur die Veräußerung des Klinikums an einen privaten Betreiber. So formuliert es die schwarz-grüne Koalition selbst in ihrer Vorlage auf Seite drei. Dafür schafft der Konsortialvertrag die Rahmenbedingungen. Patientinnen und Patienten haben aber einen Anspruch auf eine bestmögliche Gesundheitsversorgung. Deshalb muss die Stadt Frankfurt das Klinikum in eigener Trägerschaft sichern und, wie in anderen Fällen der Daseinsvorsorge, mögliche Kosten übernehmen.