Konjunkturprogramme: Stärkung der regionalen Wirtschaft
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Umwelt und Energie verfolgenBegründung
regionalen Wirtschaft Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat setzt sich bei der Vergabe und Durchführung der in der M 55 geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Konjunkturprogramme dafür ein, dass - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - kleine und mittlere Betriebe aus dem Frankfurter Raum und der Region stärker beteiligt werden. Dabei sind vordringlich - wenn die Natur des Geschäfts es zulässt, beschränkt auszuschreiben bzw. freihändig zu vergeben (§ 3 VOB/A) - ortsnahe Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
- Der Magistrat prüft und berichtet, wie Sonderregelungen und Präferenzen für kleinere und mittlere Betriebe im Frankfurter Raum bei der Vergabe öffentlicher kommunaler Aufträge getroffen werden können. Begründung: Die öffentliche Hand kann mit der Vergabe ihrer Aufträge einen Beitrag zur stärkeren Beteiligung von Handwerk und Industrie und zur Stabilisierung der regionalen Wirtschaft durch die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen leisten. Sie kommt damit ihrer Vorbildfunktion nach und schafft im privaten Sektor Anreize, zu ähnlichen Konditionen Aufträge zu vergeben. Die öffentliche Auftragsvergabe ist nicht nur wegen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, sondern auch wegen der Bedeutung des Auftragsvolumens im Rahmen der Konjunkturbelebung immer wieder Gegenstand der wirtschaftspolitischen Diskussion. Forderungen beispielsweise nach Vergabe an kleine und mittlere Betriebe, "Local-Content"-Regelungen und Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sind seitens der Sozialpartner und der Politik immer wieder erhoben worden. Unter Berücksichtigung aller rechtlichen und formalen Anforderungen kann die regionale Stabilisierung des Marktes durch die Vergabe öffentlicher Aufträge nur in dem Maße erreicht werden, wie diese unter Einhaltung der Vergabebestimmungen (Diskriminierungsverbot im § 8 Abs. 1 VOB/A) möglich ist.
Inhalt
Antrag vom 24.03.2009, NR 1330
Betreff: Konjunkturprogramme: Stärkung der regionalen Wirtschaft Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat setzt sich bei der Vergabe und Durchführung der in der M 55 geplanten Maßnahmen zur Umsetzung der Konjunkturprogramme dafür ein, dass - im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten - kleine und mittlere Betriebe aus dem Frankfurter Raum und der Region stärker beteiligt werden. Dabei sind vordringlich - wenn die Natur des Geschäfts es zulässt, beschränkt auszuschreiben bzw. freihändig zu vergeben (§ 3 VOB/A) - ortsnahe Unternehmen zur Angebotsabgabe aufzufordern.
- Der Magistrat prüft und berichtet, wie Sonderregelungen und Präferenzen für kleinere und mittlere Betriebe im Frankfurter Raum bei der Vergabe öffentlicher kommunaler Aufträge getroffen werden können. Begründung: Die öffentliche Hand kann mit der Vergabe ihrer Aufträge einen Beitrag zur stärkeren Beteiligung von Handwerk und Industrie und zur Stabilisierung der regionalen Wirtschaft durch die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen leisten. Sie kommt damit ihrer Vorbildfunktion nach und schafft im privaten Sektor Anreize, zu ähnlichen Konditionen Aufträge zu vergeben. Die öffentliche Auftragsvergabe ist nicht nur wegen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand, sondern auch wegen der Bedeutung des Auftragsvolumens im Rahmen der Konjunkturbelebung immer wieder Gegenstand der wirtschaftspolitischen Diskussion. Forderungen beispielsweise nach Vergabe an kleine und mittlere Betriebe, "Local-Content"-Regelungen und Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes sind seitens der Sozialpartner und der Politik immer wieder erhoben worden. Unter Berücksichtigung aller rechtlichen und formalen Anforderungen kann die regionale Stabilisierung des Marktes durch die Vergabe öffentlicher Aufträge nur in dem Maße erreicht werden, wie diese unter Einhaltung der Vergabebestimmungen (Diskriminierungsverbot im § 8 Abs. 1 VOB/A) möglich ist. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 55 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 25.03.2009
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. März 2009 brachte FAG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 29.04.2009 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Beratung der Vorlage M 55 wird bis zu der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr, zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1330 wird bis zu der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.04.2009, 19.00 Uhr, zurückgestellt. 3. Der Vorlage NR 1335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Beratung der Vorlage M 55 auf den Haupt- und Finanzausschuss (Sondersitzung am 29.04.2009) delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Beratung der Vorlage NR 1330 auf den Haupt- und Finanzausschuss (Sondersitzung am 29.04.2009) delegiert hat. 3. Der Vorlage NR 1335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. Ziffer 1.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 6. Ziffern 1. bis 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 4. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen FAG und BFF (= Annahme) zu 7. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 11. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 12. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 13. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) zu 14. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) zu 15. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung) sowie LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 55, NR 1330, OA 851, OA 873 und OA 881 = Annahme, NR 1350, NR 1351, NR 1361, NR 1366, NR 1374 und OA 884 = Ablehnung, OA 842, OA 844 und OA 846 = vereinfachtes Verfahren, OA 885 = Ziffer 1. Annahme, Ziffer 2. Ablehnung)