Vergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt/M (Linienbündel E)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Frankfurt/M (Linienbündel E) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. von einer Inhouse-Vergabe der Verkehrsleistungen im Linienbündel E Abstand zu nehmen und die Vorlage M 143 zurückzuziehen; 2. stattdessen die Vergabe der Verkehrsleistungen im Linienbündel E öffentlich auszuschreiben (gemäß entsprechender EG Verordnungen und Richtlinien); 3. zu prüfen und zu berichten, in wie weit die wirtschaftliche Zukunft der In-der-City-Bus GmbH durch dauerhafte Beteiligung privater Dritter gesichert werden kann. Begründung: Der Magistrat hatte auf Basis eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2009 begonnen, Busverkehrsleistungen auf Frankfurter Stadtgebiet öffentlich auszuschreiben und im Zusammenhang mit dem Linienbündel E diese Praxis erstmals erfolgreich angewandt. Im Jahr 2014 ist der Magistrat aber auf Basis eines Beschlusses der Mehrheit der Stadtverordneten von der Praxis der Ausschreibung abgekommen und hat die Abwicklung der Verkehrsleistungen des Buslinienbündels D wieder im Rahmen einer Inhouse-Vergabe direkt der In-der-City-Bus GmbH (ICB), einer 100 %-igen Tochter der Stadtwerke Frankfurt Holding, übertragen. Wesentliche Begründung dieser Entscheidung waren Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit der ICB, sollte diese bei der Vergabe des Linienbündels D nicht zum Zuge kommen. Dieses Argument ist auch bei den aktuell zu vergebenden Verkehrsleistungen des Linienbündels E für den Zeitraum 2016 - 2026 für den Magistrat ausschlaggebend. Die vom Magistrat selbst als "erfolgreichen Frankfurter Weg" bezeichnete Praxis soll also de facto beendet werden, obwohl der Magistrat in der Vorlage M 19/2009 ausführt, "Der Magistrat ist jedoch der Überzeugung, dass - anders als im Schienenbereich - die konsequente Fortsetzung des bei den Busverkehren eingeschlagenen Weges die für die Stadt Frankfurt und den Fahrgast vorteilhafteste Lösung im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Qualität darstellt und zudem einheitliche, klare Strukturen schafft." Statt sich vom erfolgreichen Weg einer Liberalisierung des Busverkehrs zu Gunsten der stadtnahen ICB zu verabschieden, wäre es sicher sinnvoller zu versuchen, die ICB mit Hilfe privater Beteiligung in eine gesicherte Zukunft zu führen.
Inhalt
Antrag vom 02.09.2015, NR 1268
Betreff: Vergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt/M (Linienbündel E) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. von einer Inhouse-Vergabe der Verkehrsleistungen im Linienbündel E Abstand zu nehmen und die Vorlage M 143 zurückzuziehen; 2. stattdessen die Vergabe der Verkehrsleistungen im Linienbündel E öffentlich auszuschreiben (gemäß entsprechender EG Verordnungen und Richtlinien); 3. zu prüfen und zu berichten, in wie weit die wirtschaftliche Zukunft der In-der-City-Bus GmbH durch dauerhafte Beteiligung privater Dritter gesichert werden kann.
Begründung: Der Magistrat hatte auf Basis eines entsprechenden Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2009 begonnen, Busverkehrsleistungen auf Frankfurter Stadtgebiet öffentlich auszuschreiben und im Zusammenhang mit dem Linienbündel E diese Praxis erstmals erfolgreich angewandt. Im Jahr 2014 ist der Magistrat aber auf Basis eines Beschlusses der Mehrheit der Stadtverordneten von der Praxis der Ausschreibung abgekommen und hat die Abwicklung der Verkehrsleistungen des Buslinienbündels D wieder im Rahmen einer Inhouse-Vergabe direkt der In-der-City-Bus GmbH (ICB), einer 100 %-igen Tochter der Stadtwerke Frankfurt Holding, übertragen. Wesentliche Begründung dieser Entscheidung waren Bedenken bezüglich der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit der ICB, sollte diese bei der Vergabe des Linienbündels D nicht zum Zuge kommen. Dieses Argument ist auch bei den aktuell zu vergebenden Verkehrsleistungen des Linienbündels E für den Zeitraum 2016 - 2026 für den Magistrat ausschlaggebend. Die vom Magistrat selbst als "erfolgreichen Frankfurter Weg" bezeichnete Praxis soll also de facto beendet werden, obwohl der Magistrat in der Vorlage M 19/2009 ausführt, "Der Magistrat ist jedoch der Überzeugung, dass - anders als im Schienenbereich - die konsequente Fortsetzung des bei den Busverkehren eingeschlagenen Weges die für die Stadt Frankfurt und den Fahrgast vorteilhafteste Lösung im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Qualität darstellt und zudem einheitliche, klare Strukturen schafft." Statt sich vom erfolgreichen Weg einer Liberalisierung des Busverkehrs zu Gunsten der stadtnahen ICB zu verabschieden, wäre es sicher sinnvoller zu versuchen, die ICB mit Hilfe privater Beteiligung in eine gesicherte Zukunft zu führen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.08.2015, M 143 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10 Versandpaket: 09.09.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. August 2015MM 143Direktvergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt am Main an die In-der-City-Bus GmbH (Linienbündel E)Magistratsvortrag
- 2. September 2015Sie sind hierNRNR 1268Vergabe von Busverkehrsleistungen in Frankfurt/M (Linienbündel E)STVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD und LINKE. (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu 1.: 2 GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung) zu 2.: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP (Ablehnung); LINKE. und BFF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung fraktionslos
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. 2 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Herr Hofacker gegen FDP und Herr Caspar (= Ablehnung) bei zwei Enthaltungen CDU zu 2. 3 CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und Herr Hofacker gegen 1 CDU, FDP und Herr Caspar (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FDP und BFF zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 143 = Enthaltung, NR 1268 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung); BFF und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme) und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung)