Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zum zweistufigen Nutzerauswahlverfahren "Revitalisierung Paradieshof in Alt-Sachsenhausen"
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses vor, um die Hintergründe der Verzögerungen im Nutzerauswahlverfahren zur Revitalisierung des Paradieshofs in Alt-Sachsenhausen zu klären. Dies ist notwendig, um Transparenz über die Verantwortlichkeiten und den Verlauf der Vertragsverhandlungen mit der European School of Design zu schaffen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß §50 Absatz 2 HGO und §10 Absatz 2 GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein. Gegenstand des Ausschusses ist das vom Stadtplanungsamt der Stadt Frankfurt im Jahr 2015 konzeptionierte und ausgelobte, zweistufige Nutzerauswahlverfahren zur Revitalisierung des Paradieshofs in Alt-Sachsenhausen. Dies beinhaltet den gesamten Prozess der Auslobung, Ausschreibung, Konzepteinreichungen, deren Bewertung und das Auswahlverfahren durch die Jury sowie die nachfolgende Kommunikation zwischen den Dezernaten und Ämtern und der European School of Design (ESD), deren Konzept als der am besten geeignete und tragfähigste Beitrag ausgewählt wurde, inklusive des dazugehörigen Schriftwechsels, der Besprechungsprotokolle, Aktennotizen und aller Vertragsentwürfe.
Begründung
Gegenüber den Stadtverordneten, und hier insbesondere den Mitgliedern des Fachausschusses der Stadt Frankfurt am Main für Planung, Bau und Wohnungsbau, hat der zuletzt für die Liegenschaft "Paradieshof" in Alt-Sachsenhausen zuständige Dezernent Jan Schneider bezüglich der seit Bekanntgabe der Entscheidung für das Konzept der ESD im Juli 2016 schwebenden Bieter- und Vertragsgespräche immer wieder die Schuld an den Verzögerungen sowie dem Nichtzustandekommen eines Vertragsabschlusses alleine den Vertretern der ESD zugewiesen. Dies hat dazu geführt, dass zwischenzeitlich mit Antrag NR1219/20 der FDP-Fraktion im Römer vom 26.06.2020 der Magistrat dazu aufgefordert wird, die Vertragsverhandlungen mit der ESD für den Paradieshof umgehend zu beenden und die Konzeptvergabe für den Paradieshof neu auszuschreiben. In der Frankfurter Rundschau vom 30. Juli 2020 wurde dann unter dem Titel "Wir sind systematisch blockiert worden" im Rahmen eines Interviews erstmals eine Darstellung zum Sachverhalt aus Sicht der verantwortlichen Direktoren bei der ESD öffentlich bekannt. Diese wiederum läuft der Darstellung des Sachverhalts des Liegenschaftsdezernenten Jan Schneider gegenüber den Stadtverordnungen diametral gegenüber. Demzufolge lagen die Versäumnisse offensichtlich nicht, wie vom Dezernenten immer behauptet, bei den Verantwortlichen der ESD, sondern bei der Stadt Frankfurt, da die Bieter- und Vertragsgespräche durch den Wechsel der politischen Zuständigkeiten und durch Untätigkeit der Verantwortlichen in den jeweils zuständigen Dezernaten und Ämtern immer wieder verzögert bzw. unterbrochen wurden. So soll es laut Darstellung der ESD zwischen Januar 2017 und Februar 2018 zu einer mehr als 12 Monate andauernden Pause in den Verhandlungen gekommen sein. Nach der Übersendung des Entwurfs für einen Erbbaurechtsvertrag im Mai 2019 herrschte demnach wiederum Funkstille seitens der Stadt, bis der ESD im Januar 2020 durch das Amt für Bau und Immobilien (ABI) mitgeteilt wurde, dass möglicherweise über eine Neuausrichtung des Projektes nachgedacht werden müsse. Aufgrund dieser vorbeschriebenen Entwicklung erscheint eine detaillierte Information und Einsicht der Stadtverordneten zu den Hintergründen der seit Juli 2016 verschleppten Bieter- und Vertragsgespräche zwischen der Stadt Frankfurt und der ESD dringend geboten. Zumal ein solch nachlässiger Umgang mit städtischen Immobilien wie im Falle des Paradieshofs offensichtlich symptomatisch für die Stadt Frankfurt ist, wie zahlreiche andere Beispiele (Oberforsthaus Niederrad, ehemaliges Verwaltungsgebäude Waldfriedhof Oberrad, Altes Rathaus Bergen, etc.) belegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. August 2020 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION