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Start des neuen Konzeptes für den Behindertenfahrdienst verschieben

Vorlagentyp: NRBFF
2 SitzungenAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Behindertenfahrdienst verschieben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Implementierung des neu ausgeschriebenen Konzeptes für den Behinderten-Fahrdienst um mindestens drei Monate vom 01.12.2016 auf den 01.03.2017 zu verschieben. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, diese Zeit effektiv zu nutzen, um in enger Zusammenarbeit mit der FBAG (Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft) darauf hinzuwirken und sicherzustellen, dass das von den beförderungsberechtigten Personen befürchtete Chaos durch die Umstellung ausbleibt. Begründung: Die Neukonzeption und Ausschreibung des Behinderten-Fahrdienstes in Frankfurt wurde aus juristischen Erwägungen seitens der Stadt gemäß B219/2016 ohne Beteiligung der FBAG durchgeführt, obwohl diese laut Satzung zumindest ein Anhörungsrecht genießt. Nach Bekanntwerden der Neukonzeption ergeben sich seitens der beförderungsberechtigten Nutzer und auch der bisherigen Fahrdienstanbieter zahlreiche berechtigte Kritikpunkte, die gelöst werden müssen, bevor das neue System reibungslos an den Start gehen kann. Hierzu zählen unter anderem: - Eine Umstellung zum 01.12.2016 würde bedeuten, dass der Betreiber der neu geschaffenen Dispositionszentrale ohne jegliche Einarbeitungs- bzw. Vorlaufzeit in der mit besonderen Spitzen belasteten Vorweihnachtszeit (zahlreiche Advents-, Weihnachts- und Vereinsfeiern, Witterungsverhältnisse) den Betrieb aufnehmen müsste. Die Nutzer fürchten hier zu Recht auftretende Koordinationsschwierigkeiten und damit verbundene Einschränkungen ihrer Beförderung. - Es ist äußerst fraglich, inwieweit zum Termin 01.12.2016 sichergestellt werden kann, dass die individuellen Bedürfnisse der berechtigten Personen (örtliche Gegebenheiten, besondere Anforderungen aufgrund ihres Gesundheitszustandes, etc.) bei der neuen Dispositionszentrale bekannt sind und entsprechend an die ausführenden Fahrdienstleister bei Anforderung übermittelt werden können. - Wie einige der bisher beauftragten Fahrdienstanbieter verlauten ließen, sehen sich diese nicht in der Lage, zu den neu verordneten, differenzierten Vergütungssätzen ihre Dienstleistung auch weiterhin erbringen zu können und haben dem Vernehmen nach einen Großteil ihres Personals vorsorglich zum 30.11.2016 die Kündigung ausgesprochen. Damit drohen bisherige Anbieter abrupt vom Markt zu verschwinden, was akute Engpässe in der Beförderung der Anspruchsberechtigten zur Folge hätte und zu zahlreichen sozialen Härtefällen bei deren Arbeitnehmerschaft führen würde. Im Sinne aller am System beteiligten Akteure ist der Magistrat daher aufgefordert, dass das Neukonzept des Behinderten-Fahrdienstes sowohl in finanzieller und organisatorischer Hinsicht für die Anbieter als auch im Hinblick auf eine größtmögliche Transparenz für die Fahrdienstnutzer nachjustiert und an deren Bedürfnisse ausgerichtet wird. Weiterhin muss den Fahrdienstanbietern - und damit auch deren Mitarbeitern - eine mittel- bis langfristig tragfähige wirtschaftliche Perspektive seitens der Stadt Frankfurt ermöglicht werden.

Inhalt

Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 04.10.2016, NR 122

Betreff: Start des neuen Konzeptes für den Behindertenfahrdienst verschieben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Implementierung des neu ausgeschriebenen Konzeptes für den Behinderten-Fahrdienst um mindestens drei Monate vom 01.12.2016 auf den 01.03.2017 zu verschieben. Des Weiteren wird der Magistrat beauftragt, diese Zeit effektiv zu nutzen, um in enger Zusammenarbeit mit der FBAG (Frankfurter Behinderten-Arbeitsgemeinschaft) darauf hinzuwirken und sicherzustellen, dass das von den beförderungsberechtigten Personen befürchtete Chaos durch die Umstellung ausbleibt.

Begründung: Die Neukonzeption und Ausschreibung des Behinderten-Fahrdienstes in Frankfurt wurde aus juristischen Erwägungen seitens der Stadt gemäß B219/2016 ohne Beteiligung der FBAG durchgeführt, obwohl diese laut Satzung zumindest ein Anhörungsrecht genießt. Nach Bekanntwerden der Neukonzeption ergeben sich seitens der beförderungsberechtigten Nutzer und auch der bisherigen Fahrdienstanbieter zahlreiche berechtigte Kritikpunkte, die gelöst werden müssen, bevor das neue System reibungslos an den Start gehen kann. Hierzu zählen unter anderem: - Eine Umstellung zum 01.12.2016 würde bedeuten, dass der Betreiber der neu geschaffenen Dispositionszentrale ohne jegliche Einarbeitungs- bzw. Vorlaufzeit in der mit besonderen Spitzen belasteten Vorweihnachtszeit (zahlreiche Advents-, Weihnachts- und Vereinsfeiern, Witterungsverhältnisse) den Betrieb aufnehmen müsste. Die Nutzer fürchten hier zu Recht auftretende Koordinationsschwierigkeiten und damit verbundene Einschränkungen ihrer Beförderung. - Es ist äußerst fraglich, inwieweit zum Termin 01.12.2016 sichergestellt werden kann, dass die individuellen Bedürfnisse der berechtigten Personen (örtliche Gegebenheiten, besondere Anforderungen aufgrund ihres Gesundheitszustandes, etc.) bei der neuen Dispositionszentrale bekannt sind und entsprechend an die ausführenden Fahrdienstleister bei Anforderung übermittelt werden können. - Wie einige der bisher beauftragten Fahrdienstanbieter verlauten ließen, sehen sich diese nicht in der Lage, zu den neu verordneten, differenzierten Vergütungssätzen ihre Dienstleistung auch weiterhin erbringen zu können und haben dem Vernehmen nach einen Großteil ihres Personals vorsorglich zum 30.11.2016 die Kündigung ausgesprochen. Damit drohen bisherige Anbieter abrupt vom Markt zu verschwinden, was akute Engpässe in der Beförderung der Anspruchsberechtigten zur Folge hätte und zu zahlreichen sozialen Härtefällen bei deren Arbeitnehmerschaft führen würde. Im Sinne aller am System beteiligten Akteure ist der Magistrat daher aufgefordert, dass das Neukonzept des Behinderten-Fahrdienstes sowohl in finanzieller und organisatorischer Hinsicht für die Anbieter als auch im Hinblick auf eine größtmögliche Transparenz für die Fahrdienstnutzer nachjustiert und an deren Bedürfnisse ausgerichtet wird. Weiterhin muss den Fahrdienstanbietern - und damit auch deren Mitarbeitern - eine mittel- bis langfristig tragfähige wirtschaftliche Perspektive seitens der Stadt Frankfurt ermöglicht werden.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 05.10.2016

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Oktober 2016 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.10.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 5 · 11.10.2016
TO I, TOP 25
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 122 auf die Tagesordnung I der 7. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 122 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 13.10.2016
TO I, TOP 9
Angenommen
Punkt 3: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 122 auf die Tagesordnung I der 7. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 122 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Buchheim, Schubring, Pürsün, Schenk, Busch, Momsen und Ochs sowie von Stadträtin Prof. Dr. Birkenfeld dienen zur Kenntnis.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Vorlage B 219 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage NR 118 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Buchheim, Schubring, Pürsün, Schenk, Busch, Momsen und Ochs sowie von Stadträtin Prof. Dr. Birkenfeld dienen zur Kenntnis. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 122 auf die Tagesordnung I der 7. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 122 wird abgelehnt. c) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Buchheim, Schubring, Pürsün, Schenk, Busch, Momsen und Ochs sowie von Stadträtin Prof. Dr. Birkenfeld dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 3 / b)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Kenntnis im Rahmen NR 118) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu b) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

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