Haftung der Dezernenten bei Gerichtsverfahren ohne realistische Erfolgsaussichten
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass der Magistrat Schäden, die der Stadt durch Gerichtsverfahren ohne realistische Erfolgsaussichten entstehen, im Wege der Amtshaftung gegenüber den verantwortlichen Dezernenten geltend macht. Dies soll verhindern, dass solche Kosten den Steuerzahlern zur Last fallen.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird damit beauftragt, entstandenen Schaden, welcher der Stadt Frankfurt durch das Führen von Gerichtsprozessen ohne realistische Erfolgsaussichten entsteht, ab sofort im Wege der Amtshaftung gegen die jeweils dafür verantwortlichen Dezernenten geltend zu machen.
Begründung
Gem. § 48 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) haben Beamte, die vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihnen obliegenden Pflichten verletzen, dem Dienstherrn, dessen Aufgaben sie wahrgenommen haben, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Diese Regelung gilt auch für kommunale Wahlbeamte des Landes Hessen. Handeln die Dezernenten in Organfunktion einer juristischen Person, etwa einer Gesellschaft mit städtischer Beteiligung, so finden die dort einschlägigen Haftungsregelungen Anwendung. Medienberichten über Gerichtsverfahren, an denen die Stadt zuletzt beteiligt war, ist regelmäßig zu entnehmen, dass diese mit einer Prozessniederlage endeten. In nicht wenigen Fällen war dies juristisch vorhersehbar. So wurden regelmäßig von der Stadt verfügte Versammlungsverbote durch das Verwaltungsgericht aufgehoben. Aber auch seitens der Stadt angestrebte Verbote von kulturellen Veranstaltungen - wie beispielsweise beim Konzert von Roger Waters - sowie der Versuch, Mitarbeitern des Zoologischen Gartens ihre berechtigten Urlaubsansprüche vorzuenthalten, hatten vor Gericht keinen Bestand. Der Ausgang der jeweiligen Prozesse führte zu einer entsprechenden Erstattung der Prozesskosten der Gegenseite und somit zu einem finanziellen Schaden der Stadt. Dezernenten haben die Pflicht, vor der Aufnahme von Gerichtsverfahren deren Erfolgsaussichten juristisch eingehend zu prüfen. Hierbei haben ausschließlich rechtliche Gesichtspunkte eine Rolle zu spielen, politische Erwägungen und populistische Motive müssen außen vor bleiben. Verletzen Dezernenten diese Pflicht, haben sie der Stadt Frankfurt den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen. Dieser darf nicht dem Steuerzahler angelastet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Mai 2025 brachte BFF-BIG diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.06.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)