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Glyphosatfreies Frankfurt ermöglichen

Vorlagentyp: NRGRÜNE
2 SitzungenAngenommen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Begründung

Mitte März 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat als "wahrscheinlich krebserzeugend bei Menschen" eingestuft. Glyphosat ist der weltweit meistgenutzte Wirkstoff in Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) und wirkt gegen alle Pflanzenarten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat 2014 die gesetzlichen Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Herbizide, Fungizide, Insektizide) in Haus- und Kleingärten verschärft. "Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Auf anderen Flächen, Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind laut BVL Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können". (http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleinga rten/psm_HausKleingarten_node.html) Da jedoch Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat in Baumärkten und Gartencentern verkauft werden, ist davon auszugehen, dass diese Produkte trotz Verbotes benutzt werden. Allein in Deutschland sind 92 glyphosathaltige Herbizide auf dem Markt. Sie werden- nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Hobbygartenbereich eingesetzt. In der Frankfurter Kleingartenordnung ist bereits seit 1999 der Einsatz von Herbiziden eindeutig verboten. Für private Hausgärten oder Garten- sowie private Grünanlagen gibt es kein Verbot. Daher ist es zu empfehlen, Bürgerinnen und Bürger über die Gefahren von Glyphosat aufzuklären. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Bürgerinnen und Bürger sowie Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften über die aktuellen Erkenntnisse der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zu informieren und online auf Alternativen zu den chemischen Unkrautvernichtungsmitteln hinzuweisen (z.B. durch Kleingartenvereine und den Internetauftritt der Stadt).

Inhalt

Antrag vom 12.06.2015, NR 1228

Betreff: Glyphosatfreies Frankfurt ermöglichen Mitte März 2015 hat die Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat als "wahrscheinlich krebserzeugend bei Menschen" eingestuft. Glyphosat ist der weltweit meistgenutzte Wirkstoff in Herbiziden (Unkrautvernichtungsmitteln) und wirkt gegen alle Pflanzenarten. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat 2014 die gesetzlichen Regelungen für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (Herbizide, Fungizide, Insektizide) in Haus- und Kleingärten verschärft. "Eine wichtige Vorschrift im Pflanzenschutzgesetz besagt, dass Pflanzenschutzmittel nur auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angewendet werden dürfen. Auf anderen Flächen, Wegen, Wegrändern, Garagenzufahrten und Stellplätzen sind laut BVL Pflanzenschutzmittel tabu. Anwendungen dort stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeld geahndet werden können". (http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleinga rten/psm_HausKleingarten_node.html) Da jedoch Herbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat in Baumärkten und Gartencentern verkauft werden, ist davon auszugehen, dass diese Produkte trotz Verbotes benutzt werden. Allein in Deutschland sind 92 glyphosathaltige Herbizide auf dem Markt. Sie werden- nicht nur in der Landwirtschaft, sondern auch im Hobbygartenbereich eingesetzt. In der Frankfurter Kleingartenordnung ist bereits seit 1999 der Einsatz von Herbiziden eindeutig verboten. Für private Hausgärten oder Garten- sowie private Grünanlagen gibt es kein Verbot. Daher ist es zu empfehlen, Bürgerinnen und Bürger über die Gefahren von Glyphosat aufzuklären. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Bürgerinnen und Bürger sowie Hausverwaltungen und Wohnungsgesellschaften über die aktuellen Erkenntnisse der Anwendung von glyphosathaltigen Herbiziden zu informieren und online auf Alternativen zu den chemischen Unkrautvernichtungsmitteln hinzuweisen (z.B. durch Kleingartenvereine und den Internetauftritt der Stadt).Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 17.06.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Juni 2015 brachte GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.07.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 41 · 02.07.2015
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage NR 1228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARLREPStv. Krebs
Ablehnung:
FDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, BFF und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP und Stv. Krebs (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 16.07.2015
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage NR 1228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARLREPStv. Krebs
Ablehnung:
FDPBFFRömer
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und REP gegen FDP, BFF und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (= Annahme)

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