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Instrumente schaffen, die etwas taugen - Gentrifizierung wirkungsvoll verhindern

Vorlagentyp: NRLINKE
3 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Begründung

Gentrifizierung wirkungsvoll verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen Baugesuche, die den Zielen der Erhaltungssatzungen widersprechen, gemäß § 172 (2) und § 15 (1) BauGB zurückzustellen; 2. nach dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen außer dem Vorkaufsrecht nach § 24 (1) Nr.4 BauGB auch die folgenden Möglichkeiten des Baugesetzbuches zur Durchsetzung der Ziele der Erhaltungssatzungen zu nutzen:

a) Übernahme von Grundstücken gemäß § 173 (2) BauGB in den Gebieten, in denen auch eine städtebauliche Erhaltungssatzung gilt b) Enteignungen gemäß § 85 (1) Nr.6 BauGB; 3. entweder die Mittel des Liegenschaftsamtes aufzustocken oder eine städtische Gesellschaft nach Münchner Vorbild (GIMA eG) mit dem Aufkauf von Grundstücken zu beauftragen; 4. ausreichend Personal vorzusehen zur Erfüllung der sich aus den Erhaltungssatzungen ergebenden Aufgaben; 5. im Falle einer Reprivatisierung vorrangig an die Mieter oder eine von ihnen gegründete Genossenschaft zu verkaufen, oder den Verkauf an bestimmte Bedingungen zu knüpfen wie z.B. Umwandlungsverbot, Verbot der Eigenbedarfskündigung, Begrenzung der Miethöhen etc.; 6. bei der Aufstellung des Kriterienkataloges für die Milieuschutzsatzungen die in den jeweiligen Stadtteilen aktiven Bürgerinitiativen zu beteiligen. Begründung: In der letzten Planungsausschusssitzung am 19. Januar 2015 haben die Bürgerinitiativen (Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Aktionsgemeinschaft Westend, Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße, Initiative Zukunft Bockenheim) mit ihrem Offenen Brief den Finger in die Wunde gelegt. Die Bürgerinitiativen befürchten, dass die geplanten Milieuschutzsatzungen nicht den Effekt haben werden, der gewünscht ist. Es geht darum, die Verdrängung von Mietern mit den neu gestalteten Milieuschutzsatzungen in vielen Stadtteilen zu verhindern. Die Bürgerinitiativen zweifeln am Erfolg und dies zu Recht. Der Magistrat hat es bisher nicht geschafft, die negativen Entwicklungen auf dem Miet- und Wohnungsmarkt zu bremsen. Im Westend werden Wohnungen luxussaniert. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein Problem, welches mittlerweile in vielen Stadtteilen besteht. MieterInnen im Ostend erleben derzeit die Umwandlung ihres Viertels als negativ. Das Ostend wandelt sich seit vielen Jahren: erschwingliche Wohnungen, preiswerte Läden und die kleine Kneipe in der Straße nebenan verschwinden. Dafür gibt es immer mehr Luxuswohnungen und Büros. Menschen werden aus ihren angestammten Viertel verdrängt, weil sie sich dort die Wohnungen nicht mehr leisten können. Hier wird es Zeit einen Riegel vorzuschieben. Wir können von anderen Städten wie München bzw. Hamburg lernen. Die Stadt München setzt seit 1987 auf Milieuschutzsatzungen und macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Auch die Mietervereine in München sehen einen positiven Effekt und haben die Stadt München aufgefordert, für weitere Gebiete Erhaltungssatzungen zu erlassen. Auch die Stadt Hamburg arbeitet mit sozialen Erhaltungsverordnungen und mit dem Vorkaufsrecht. In einem Zeitraum von acht Jahren wurden in Hamburg 55 Objekte durch die Drohung mit dem Vorkaufsrecht geschützt. In Frankfurt dagegen wurden selbst die schon existierenden Erhaltungssatzungen nicht genutzt, da die Stadt bisher die gesetzlichen Möglichkeiten der Übernahme (in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungssatzung) und das Vorkaufsrecht nicht genutzt hat. Das Vorkaufsrecht greift allerdings nur in den Fällen, wo ein Verkauf stattfindet. In anderen Fällen kann die Enteignung bzw. die Androhung der Enteignung helfen. Die Erfahrungen in München zeigen, dass die Stadt nur in wenigen Fällen tatsächlich kaufen musste, da in den meisten Fällen die Eigentümer zu einer Abwendungserklärung bereit waren. Trotzdem müssen die finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sein, um den Durchsetzungswillen der Stadt zu dokumentieren. Andernfalls sind die Erhaltungssatzungen nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Bei der Aufstellung der Erhaltungssatzungen sollte unbedingt das in den Bürgerinitiativen vorhandene Wissen über die jeweiligen Milieus genutzt werden. Dies würde auch den Aufwand und damit die Kosten für externe Planungsbüros vermindern.

Inhalt

Antrag vom 26.01.2015, NR 1117

Betreff: Instrumente schaffen, die etwas taugen - Gentrifizierung wirkungsvoll verhindern Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. bis zum Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen Baugesuche, die den Zielen der Erhaltungssatzungen widersprechen, gemäß § 172 (2) und § 15 (1) BauGB zurückzustellen; 2. nach dem Inkrafttreten der Erhaltungssatzungen außer dem Vorkaufsrecht nach § 24 (1) Nr.4 BauGB auch die folgenden Möglichkeiten des Baugesetzbuches zur Durchsetzung der Ziele der Erhaltungssatzungen zu nutzen:

a) Übernahme von Grundstücken gemäß § 173 (2) BauGB in den Gebieten, in denen auch eine städtebauliche Erhaltungssatzung gilt b) Enteignungen gemäß § 85 (1) Nr.6 BauGB; 3. entweder die Mittel des Liegenschaftsamtes aufzustocken oder eine städtische Gesellschaft nach Münchner Vorbild (GIMA eG) mit dem Aufkauf von Grundstücken zu beauftragen; 4. ausreichend Personal vorzusehen zur Erfüllung der sich aus den Erhaltungssatzungen ergebenden Aufgaben; 5. im Falle einer Reprivatisierung vorrangig an die Mieter oder eine von ihnen gegründete Genossenschaft zu verkaufen, oder den Verkauf an bestimmte Bedingungen zu knüpfen wie z.B. Umwandlungsverbot, Verbot der Eigenbedarfskündigung, Begrenzung der Miethöhen etc.; 6. bei der Aufstellung des Kriterienkataloges für die Milieuschutzsatzungen die in den jeweiligen Stadtteilen aktiven Bürgerinitiativen zu beteiligen.

Begründung: In der letzten Planungsausschusssitzung am 19. Januar 2015 haben die Bürgerinitiativen (Nachbarschaftsinitiative Nordend-Bornheim-Ostend, Aktionsgemeinschaft Westend, Aktionsgemeinschaft Böhmerstraße, Initiative Zukunft Bockenheim) mit ihrem Offenen Brief den Finger in die Wunde gelegt. Die Bürgerinitiativen befürchten, dass die geplanten Milieuschutzsatzungen nicht den Effekt haben werden, der gewünscht ist. Es geht darum, die Verdrängung von Mietern mit den neu gestalteten Milieuschutzsatzungen in vielen Stadtteilen zu verhindern. Die Bürgerinitiativen zweifeln am Erfolg und dies zu Recht. Der Magistrat hat es bisher nicht geschafft, die negativen Entwicklungen auf dem Miet- und Wohnungsmarkt zu bremsen. Im Westend werden Wohnungen luxussaniert. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen ist ein Problem, welches mittlerweile in vielen Stadtteilen besteht. MieterInnen im Ostend erleben derzeit die Umwandlung ihres Viertels als negativ. Das Ostend wandelt sich seit vielen Jahren: erschwingliche Wohnungen, preiswerte Läden und die kleine Kneipe in der Straße nebenan verschwinden. Dafür gibt es immer mehr Luxuswohnungen und Büros. Menschen werden aus ihren angestammten Viertel verdrängt, weil sie sich dort die Wohnungen nicht mehr leisten können. Hier wird es Zeit einen Riegel vorzuschieben. Wir können von anderen Städten wie München bzw. Hamburg lernen. Die Stadt München setzt seit 1987 auf Milieuschutzsatzungen und macht von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch. Auch die Mietervereine in München sehen einen positiven Effekt und haben die Stadt München aufgefordert, für weitere Gebiete Erhaltungssatzungen zu erlassen. Auch die Stadt Hamburg arbeitet mit sozialen Erhaltungsverordnungen und mit dem Vorkaufsrecht. In einem Zeitraum von acht Jahren wurden in Hamburg 55 Objekte durch die Drohung mit dem Vorkaufsrecht geschützt. In Frankfurt dagegen wurden selbst die schon existierenden Erhaltungssatzungen nicht genutzt, da die Stadt bisher die gesetzlichen Möglichkeiten der Übernahme (in Gebieten mit städtebaulicher Erhaltungssatzung) und das Vorkaufsrecht nicht genutzt hat. Das Vorkaufsrecht greift allerdings nur in den Fällen, wo ein Verkauf stattfindet. In anderen Fällen kann die Enteignung bzw. die Androhung der Enteignung helfen. Die Erfahrungen in München zeigen, dass die Stadt nur in wenigen Fällen tatsächlich kaufen musste, da in den meisten Fällen die Eigentümer zu einer Abwendungserklärung bereit waren. Trotzdem müssen die finanziellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen gegeben sein, um den Durchsetzungswillen der Stadt zu dokumentieren. Andernfalls sind die Erhaltungssatzungen nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Bei der Aufstellung der Erhaltungssatzungen sollte unbedingt das in den Bürgerinitiativen vorhandene Wissen über die jeweiligen Milieus genutzt werden. Dies würde auch den Aufwand und damit die Kosten für externe Planungsbüros vermindern.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.12.2014, M 217 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 28.01.2015

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2015 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.02.2015 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 09.02.2015
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1117) zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. SPD, LINKE. und RÖMER; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (M 217 und NR 1117 = Ablehnung, NR 1125 = Annahme) FREIE WÄHLER (M 217 = Enthaltung, NR 1117 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 24.02.2015
TO I, TOP 12
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 601 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1117 und OA 601) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) Ziffern 2., 3. und 5.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und RÖMER gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (M 217 = Annahme, NR 1117 = Ziffern 1., 2. a) und 3. bis 6. = Annahme, Ziffer 2. b) = Ablehnung, NR 1125 = Ablehnung, OA 601 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 217 und OA 601 = Annahme, NR 1117 = Ziffern 1. bis 4. und 6. Annahme, Ziffer 5. Ablehnung, NR 1125 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 39 · 26.02.2015
TO II, TOP 19
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1117 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1125 wird abgelehnt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 601 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1117 und OA 601) und FDP (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. Ziffern 1., 4. und 6.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2.a und 3.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 2.b: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffer 5.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und Piraten (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., RÖMER, Piraten und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. a) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme), FDP (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FREIE WÄHLER und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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