Verkehrssicherheit für Fußgänger erhöhen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert ein Fahrverbot für Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder und E-Roller in bestimmten Bereichen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Dies soll durch eine Öffentlichkeitskampagne unterstützt werden, um Fußgänger besser zu schützen und gefährliche Situationen zu vermeiden.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, ein Fahrverbot für Fahrräder, E-Bikes, Lastenfahrräder, E-Lastenfahrräder und E-Roller in folgenden Bereichen zu erlassen und konsequent zu überwachen:
- Gehwege
- Fußgängerzonen
- Parks und Grünanlagen
- Mainufer
Die Einführung der Fahrverbote wird mit einer Öffentlichkeitskampagne begleitet.
Begründung
Fußgänger sind die verletzlichste Gruppe im Verkehr. Sie bedürfen, ebenso wie die Fahrradfahrer, eines besonderen Schutzes und Schutzraumes. Deswegen müssen Gehwege ausschließlich Fußgängern vorbehalten sein. Ebenso die Fußgängerzonen und die beiden Mainufer. Zu allen Fußgängerzonen und an den Mainufern gibt es spezielle, mit roter Farbe markierte, Fahrstreifen oder Fahrradstraßen für Fahrräder, Lastenräder und E-Roller, so dass eine Befahrung der geschützten Bereiche nicht erforderlich ist. Die Abstellplätze bleiben durch Schieben der Gefährte erreichbar. Auch Parks und Grünanlagen sind keine Verkehrswege. Sie dienen dem Aufenthalt und der Freizeit. Tatsächlich aber fahren Fahrradfahrer und E-Scooter weiter zunehmend auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und Grünanlagen. Es kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen und zum Teil schweren Unfällen, die wegen Aussichtslosigkeit der Ermittlung des Unfallverursachers in der Regel nicht angezeigt werden. Gefährdet sind hiervon insbesondere Kinder, ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen. Kinder können nicht mehr frei in den Parks, Grünanlagen und an den Mainufern spielen, die Gehwege und die Fußgängerzonen haben sich zu "Angstbereichen" für Fußgänger entwickelt. Dieser fatalen Entwicklung wird mit einem Schutzbereich für Fußgänger wirksam entgegengetreten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
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