Drogenszene bekämpfen: Aufenthaltsverbote für Drogendealer
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die konsequente Umsetzung von Aufenthaltsverboten für Drogendealer im Bahnhofsviertel und anderen gefährdeten städtischen Bereichen. Dies soll die öffentliche Sicherheit stärken und Rückzugsorte für Dealer verhindern. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag jedoch abgelehnt.
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Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- die Stadtpolizei anzuweisen, Aufenthaltsverbote nach § 31 Abs. 3 des Hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (HSOG) im Bahnhofsviertel konsequent umzusetzen und dabei insbesondere Bereiche mit hoher Frequentierung durch die offene Drogenszene zu priorisieren,
- sicherzustellen, dass in anderen städtischen Bereichen, in denen sich ähnliche Dealerstrukturen zu etablieren drohen, ebenfalls umgehend Aufenthaltsverbote nach § 31 Abs. 3 HSOG zur Anwendung gebracht werden, um Dealer und Straftäter nachhaltig unter Druck zu setzen und keine "Rückzugsorte" entstehen zu lassen, und
- regelmäßig über die ergriffenen Maßnahmen zur Anwendung von Aufenthaltsverboten der Stadtverordnetenversammlung zu berichten.
Begründung
Die offene Drogenszene im Bahnhofsviertel stellt eine erhebliche Belastung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung dar. Die lückenhafte Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen trägt zur Verschärfung der Situation bei. Es ist dringend erforderlich, dass der Magistrat sicherstellt, dass die Stadtpolizei Aufenthaltsverbote nach § 31 Abs. 3 HSOG konsequent umsetzt, um gefährdete Bereiche zu entlasten und präventiv gegen Straftäter vorzugehen. Dabei dürfen Verdrängungseffekte nicht dazu führen, dass Dealer oder Straftäter in anderen Stadtteilen oder Bereichen unbehelligt agieren können. Durch eine konsequente Anwendung von Aufenthaltsverboten auch in neuen Brennpunkten wird sichergestellt, dass kein Rückzugsraum entsteht und der Druck auf die Drogenszene aufrechterhalten bleibt. Dies trägt maßgeblich zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit in der gesamten Stadt bei. Eine regelmäßige Berichterstattung über die Anwendung Aufenthaltsverboten schafft Transparenz und ermöglicht eine laufende Evaluation der Wirksamkeit. Dies ist notwendig, um Anpassungen vorzunehmen und das Vertrauen in die Arbeit der Stadtpolizei zu stärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Januar 2025 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.02.2025 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU, 2 SPD und BFF (= Kenntnis); 1 SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)