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Straßenmusikerlaubnis nur nach vorheriger Qualitätsprüfung

Vorlagentyp: NRBFF
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, dass Straßenmusiker in Frankfurt eine Erlaubnis nach einer Qualitätsprüfung benötigen, um die Qualität der Darbietungen zu sichern und die Belastung für Passanten zu reduzieren. Dies soll insbesondere in der Innenstadt und der Neuen Altstadt zu einer höheren Aufenthaltsqualität führen.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die in Frankfurt bereits geltenden Regeln für die Darbietung von Straßenmusik werden durch eine zwingend vorausgesetzte Erlaubnis ergänzt. Diese wird den Künstlerinnen bzw. Künstlern ausschließlich auf Antrag und nach Bestehen einer Qualitätsprüfung erteilt.

Begründung

Sowohl Lautstärke als auch Dichte der Straßenmusikanten in der Frankfurter Innenstadt haben in den letzten Jahren erheblich zugenommen, was insbesondere zu frequenzstarken Zeiten zu einer Reizüberflutung der Passanten sowie einer erheblichen Belastung der in der näheren Umgebung Beschäftigten führt. Verschärft wird diese Problematik durch Darbietungen, die keinerlei künstlerischen Wert besitzen und lediglich der Bettelei dienen, was für die Passanten eine regelrechte Zumutung darstellt. Auch im Hinblick auf die Neue Altstadt als Publikumsmagnet ist eine zukünftige Qualitätsprüfung der Straßenmusikanten sinnvoll, um dort ebenfalls eine hohe Aufenthaltsqualität für die Besucherinnen und Besucher sicherzustellen. Bei der Einführung kann sich die Stadt Frankfurt an dem in der bayerischen Landeshauptstadt München mit großem Erfolg praktizierten Verfahren orientieren, wobei aus Praktikabilitätsgründen Monats- oder Jahresgenehmigungen (analog der Pariser Metro) gegenüber Tagesgenehmigungen vorzuziehen sein dürften.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. Januar 2020 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.03.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 38 · 11.02.2020
TO I, TOP 35
Beraten
Die Vorlage NR 1072 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 FDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 FDP und BFF

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 8
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 1072 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 26.03.2020
TO II, TOP 5
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1072 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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