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Konsequenzen aus dem Akteneinsichtsausschuss Deutsches Turnfest

Vorlagentyp: NRSPD
5 SitzungenAbgelehnt

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

Akteneinsichtsausschuss Deutsches Turnfest Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet vom Magistrat die Einhaltung der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt. Danach gilt: "Nach § 114 HGO zulässige Mehraufwendungen/-auszahlungen über 500.000 € bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und sind entsprechend der gesetzlichen Regelung rechtzeitig zu beantragen. Die gleiche Regelung gilt für das Eingehen vertraglicher Verpflichtungen für die Folgejahre des Finanzplanungszeitraumes, wenn gegenüber den im Haushaltsplan für das entsprechende Jahr festgelegten Beträgen des Ergebnishaushaltes Mehraufwendungen entstehen."
  2. Die Bestimmungen gelten für den Abschluss von Vergleichen sinngemäß (§ 100 HGO).
  3. Erforderlichenfalls ist beim Eingang von Verpflichtungen darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung stehen.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, bei künftigen Vorlagen klar zu differenzieren, ob bei Finanzierungsbeiträgen Dritter bereits eine feste Finanzierungszusage vorliegt oder die Finanzierungszusagen erst in laufenden oder künftigen Verhandlungen erreicht werden sollen. In Zweifelsfällen ist zunächst die Gesamtsumme im Haushalt zu etatisieren unter Verweis auf mögliche Kostenreduzierungen Dritter.
  5. In den Akteneinsichtsausschüssen zur
    • a)Straßenreinigungssatzung, zum
    • b)Bildungszentrum Ostend und zum
    • c)Deutschen Turnfest hat sich herausgestellt, dass aus den Unterlagen nicht ersichtlich war, wer zu welchem Datum und auf welcher Grundlage die Entscheidungen
    • a)mehrere Tausend Gebührenbescheide zurückzuhalten,
    • b)das PPP-Verfahren statt der städtischen Regie zu wählen,
    • c)die Verhandlungen mit der Messe nicht mehr weiterzuverfolgen, getroffen hat. Offensichtlich besteht hier ein grundlegendes Defizit in der Dokumentation des Magistratshandelns. Die Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb die Oberbürgermeisterin auf, eine Dienstanweisung zu erlassen, in dem der Magistrat und die Verwaltung verpflichtet werden, bei zentralen Weichenstellungen in den Akten zu dokumentieren, wer zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Grundlage die Entscheidungen getroffen hat.

Inhalt

Antrag vom 10.09.2008, NR 1061

Betreff: Konsequenzen aus dem Akteneinsichtsausschuss Deutsches Turnfest Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung erwartet vom Magistrat die Einhaltung der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt. Danach gilt: "Nach § 114 HGO zulässige Mehraufwendungen/-auszahlungen über 500.000 € bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und sind entsprechend der gesetzlichen Regelung rechtzeitig zu beantragen. Die gleiche Regelung gilt für das Eingehen vertraglicher Verpflichtungen für die Folgejahre des Finanzplanungszeitraumes, wenn gegenüber den im Haushaltsplan für das entsprechende Jahr festgelegten Beträgen des Ergebnishaushaltes Mehraufwendungen entstehen."
  2. Die Bestimmungen gelten für den Abschluss von Vergleichen sinngemäß (§ 100 HGO).
  3. Erforderlichenfalls ist beim Eingang von Verpflichtungen darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung stehen.
  4. Der Magistrat wird aufgefordert, bei künftigen Vorlagen klar zu differenzieren, ob bei Finanzierungsbeiträgen Dritter bereits eine feste Finanzierungszusage vorliegt oder die Finanzierungszusagen erst in laufenden oder künftigen Verhandlungen erreicht werden sollen. In Zweifelsfällen ist zunächst die Gesamtsumme im Haushalt zu etatisieren unter Verweis auf mögliche Kostenreduzierungen Dritter.
  5. In den Akteneinsichtsausschüssen zur
    • a)Straßenreinigungssatzung, zum
    • b)Bildungszentrum Ostend und zum
    • c)Deutschen Turnfest hat sich herausgestellt, dass aus den Unterlagen nicht ersichtlich war, wer zu welchem Datum und auf welcher Grundlage die Entscheidungen
    • a)mehrere Tausend Gebührenbescheide zurückzuhalten,
    • b)das PPP-Verfahren statt der städtischen Regie zu wählen,
    • c)die Verhandlungen mit der Messe nicht mehr weiterzuverfolgen, getroffen hat. Offensichtlich besteht hier ein grundlegendes Defizit in der Dokumentation des Magistratshandelns. Die Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb die Oberbürgermeisterin auf, eine Dienstanweisung zu erlassen, in dem der Magistrat und die Verwaltung verpflichtet werden, bei zentralen Weichenstellungen in den Akten zu dokumentieren, wer zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Grundlage die Entscheidungen getroffen hat.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport
  6. Akteneinsichtsausschuss "Deutsches Turnfest 2009" Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2008

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. September 2008 brachte SPD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
3. Akteneinsichtsausschusses "Deutsches Turnfest 2009"
Sitzung 3 · 11.09.2008
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage NR 1061 wird auf den Ausschuss für Umwelt und Sport und den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDP
Sonstige:
BFF (kein Votum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; BFF (= kein Votum)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 25 · 23.10.2008
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinkeFAGREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 27 · 04.11.2008
TO II, TOP 1
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinkeFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 28 · 06.11.2008
TO I, TOP 17
Beraten
1. Die Vorlage NR 1056 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. 2. a) Die Vorlage NR 1061 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. b) Die Wortmeldung des Stadtverordneten Müller dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX-ARL
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFAGBFFREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 29 · 11.12.2008
TO II, TOP 4
Abgelehnt
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Antragsteller die Vorlage NR 1056 wie folgt geändert hat: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Vorgang dem Hessischen Innenministerium vorzulegen, damit dieser prüfen und berichten kann, ob dieses Verfahren den Gesetzen und Verordnungen entspricht." b) Die Vorlage NR 1056 in der geänderten Fassung wird abgelehnt. 2. Die Vorlage NR 1061 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1 / b)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAGREPNPDLinkeBFFÖkoLinX-ARL
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinkeFAGREPNPDÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, REP und NPD (= Annahme ohne Änderung), LINKE., und BFF (= Annahme in geänderter Fassung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung der Ursprungsfassung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

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