Konsequenzen aus dem Akteneinsichtsausschuss Deutsches Turnfest
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenBegründung
Akteneinsichtsausschuss Deutsches Turnfest Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung erwartet vom Magistrat die Einhaltung der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt. Danach gilt: "Nach § 114 HGO zulässige Mehraufwendungen/-auszahlungen über 500.000 € bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und sind entsprechend der gesetzlichen Regelung rechtzeitig zu beantragen. Die gleiche Regelung gilt für das Eingehen vertraglicher Verpflichtungen für die Folgejahre des Finanzplanungszeitraumes, wenn gegenüber den im Haushaltsplan für das entsprechende Jahr festgelegten Beträgen des Ergebnishaushaltes Mehraufwendungen entstehen."
- Die Bestimmungen gelten für den Abschluss von Vergleichen sinngemäß (§ 100 HGO).
- Erforderlichenfalls ist beim Eingang von Verpflichtungen darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung stehen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, bei künftigen Vorlagen klar zu differenzieren, ob bei Finanzierungsbeiträgen Dritter bereits eine feste Finanzierungszusage vorliegt oder die Finanzierungszusagen erst in laufenden oder künftigen Verhandlungen erreicht werden sollen. In Zweifelsfällen ist zunächst die Gesamtsumme im Haushalt zu etatisieren unter Verweis auf mögliche Kostenreduzierungen Dritter.
- In den Akteneinsichtsausschüssen zur
- a)Straßenreinigungssatzung, zum
- b)Bildungszentrum Ostend und zum
- c)Deutschen Turnfest hat sich herausgestellt, dass aus den Unterlagen nicht ersichtlich war, wer zu welchem Datum und auf welcher Grundlage die Entscheidungen
- a)mehrere Tausend Gebührenbescheide zurückzuhalten,
- b)das PPP-Verfahren statt der städtischen Regie zu wählen,
- c)die Verhandlungen mit der Messe nicht mehr weiterzuverfolgen, getroffen hat. Offensichtlich besteht hier ein grundlegendes Defizit in der Dokumentation des Magistratshandelns. Die Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb die Oberbürgermeisterin auf, eine Dienstanweisung zu erlassen, in dem der Magistrat und die Verwaltung verpflichtet werden, bei zentralen Weichenstellungen in den Akten zu dokumentieren, wer zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Grundlage die Entscheidungen getroffen hat.
Inhalt
Antrag vom 10.09.2008, NR 1061
Betreff: Konsequenzen aus dem Akteneinsichtsausschuss Deutsches Turnfest Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadtverordnetenversammlung erwartet vom Magistrat die Einhaltung der Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsverordnung und der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt. Danach gilt: "Nach § 114 HGO zulässige Mehraufwendungen/-auszahlungen über 500.000 € bedürfen der vorherigen Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung und sind entsprechend der gesetzlichen Regelung rechtzeitig zu beantragen. Die gleiche Regelung gilt für das Eingehen vertraglicher Verpflichtungen für die Folgejahre des Finanzplanungszeitraumes, wenn gegenüber den im Haushaltsplan für das entsprechende Jahr festgelegten Beträgen des Ergebnishaushaltes Mehraufwendungen entstehen."
- Die Bestimmungen gelten für den Abschluss von Vergleichen sinngemäß (§ 100 HGO).
- Erforderlichenfalls ist beim Eingang von Verpflichtungen darauf hinzuweisen, dass die Verpflichtungen unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung stehen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, bei künftigen Vorlagen klar zu differenzieren, ob bei Finanzierungsbeiträgen Dritter bereits eine feste Finanzierungszusage vorliegt oder die Finanzierungszusagen erst in laufenden oder künftigen Verhandlungen erreicht werden sollen. In Zweifelsfällen ist zunächst die Gesamtsumme im Haushalt zu etatisieren unter Verweis auf mögliche Kostenreduzierungen Dritter.
- In den Akteneinsichtsausschüssen zur
- a)Straßenreinigungssatzung, zum
- b)Bildungszentrum Ostend und zum
- c)Deutschen Turnfest hat sich herausgestellt, dass aus den Unterlagen nicht ersichtlich war, wer zu welchem Datum und auf welcher Grundlage die Entscheidungen
- a)mehrere Tausend Gebührenbescheide zurückzuhalten,
- b)das PPP-Verfahren statt der städtischen Regie zu wählen,
- c)die Verhandlungen mit der Messe nicht mehr weiterzuverfolgen, getroffen hat. Offensichtlich besteht hier ein grundlegendes Defizit in der Dokumentation des Magistratshandelns. Die Stadtverordnetenversammlung fordert deshalb die Oberbürgermeisterin auf, eine Dienstanweisung zu erlassen, in dem der Magistrat und die Verwaltung verpflichtet werden, bei zentralen Weichenstellungen in den Akten zu dokumentieren, wer zu welchem Zeitpunkt und auf welcher Grundlage die Entscheidungen getroffen hat.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport
- Akteneinsichtsausschuss "Deutsches Turnfest 2009" Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 17.09.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. September 2008 brachte SPD diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.12.2008 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP; BFF (= kein Votum)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu b) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, FAG, REP und NPD (= Annahme ohne Änderung), LINKE., und BFF (= Annahme in geänderter Fassung) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung der Ursprungsfassung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)