Kein Verkauf von städtischem Grund und Boden
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Boden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt verkauft keinen städtischen Grund und Boden.
- Bei der Neuvergabe städtischer Grundstücke und solcher, die sich im Besitz von städtischen Stiftungen oder Gesellschaften befinden und für den Wohnungsbau vorgesehen sind, werden diese nur den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnützig agierenden Genossenschaften zum Sonderpreis und im Erbbaurecht zur Nutzung überlassen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat laut Magistrat in den letzten zehn Jahren Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 495.347 m2 verkauft. In dieser Zahl ist nicht berücksichtigt, wie viele Grundstücke die Städtischen Stiftungen an private Investoren verkauft haben. Die Frankfurter Bevölkerungszahl wächst derzeit stark und die Frankfurter Wohnflächenreserven sind knapp. Die Flächen, die wir haben, müssen sinnvoll genutzt werden, um ein Leben in der Stadt für alle Menschen zu ermöglichen, und nicht, wie es bisher der Magistrat gemacht hat: Zum Beispiel im Kultur-Campus Bockenheim, am Riedberg, im Europaviertel und in der Innenstadt sind die Wohnflächen der Stadt an private Investoren verkauft worden. Dadurch wurden ganz überwiegend nur noch Eigentumswohnungen oder Luxuswohnungen für Besserverdienende oder Wohlhabende gebaut. Auch die städtischen und stadtnahen Wohnungsbaugesellschaften wie die ABG-Holding und die Nassauische Heimstätte bauen und verkaufen Eigentumswohnungen, obwohl sie die Pflicht haben, wie es in ihrer Satzung steht, für die Bürger bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In Frankfurt am Main werden kaum noch Sozialwohnungen gebaut. Um den Bedarf an Sozialwohnraum zu decken, benötigt die Stadt Frankfurt 70.000 Sozialwohnungen. Aber neue Wohnungen entstehen vor allem im hochpreisigen Segment. Schon jetzt haben wir in Frankfurt auf der einen Seite großen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, auf der anderen Seite einen eklatanten Überhang an Luxusleerstand. Der neue Wohnungsbau und z. B. die Wohnhochhäuser in Frankfurt kommen den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht zu Gute. Niedrigverdiener, arme Menschen, Rentner, Studenten und Auszubildende haben das Nachsehen. Laut Herrn Junker, Chef der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG-Holding, sind Grundstückskosten ein wesentlicher Teil der Baukosten und machen somit maßgeblich die hohen Mietpreise aus. Bei den neuen Bebauungen verlangt die ABG-Holding derzeit zwischen 11,50 € bis 14,00 € pro qm an Miete. Die Stadt sollte darauf verzichten, eigene Grundstücke an die eigene Wohnungsbaugesellschaft zum freien Marktpreis zu verkaufen. Finanziell hat sie dies aufgrund ihrer Haushaltslage nicht nötig, und die rechtlichen Voraussetzungen für ein anderes Vorgehen sind gegeben. Wenn die Stadt ihre Grundstücke nicht verkauft, sondern zum Sonderpreis den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder den gemeinnützig agierenden Genossenschaften nach Erbbaurecht überlässt, ist das für die Stadt langfristig gewinnbringend, nachhaltig und sozial (siehe dazu "Soziale Bodennutzung in Graz"). Erstens werden wir damit in Frankfurt dauerhafte Sozialwohnungen ohne Zeitbindung und weiteren bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen. Zweitens wird dadurch den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein fatales Instrument weggenommen, nämlich zu bauen, um zu verkaufen.
Inhalt
Antrag vom 13.09.2016, NR 104
Betreff: Kein Verkauf von städtischem Grund und Boden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt verkauft keinen städtischen Grund und Boden.
- Bei der Neuvergabe städtischer Grundstücke und solcher, die sich im Besitz von städtischen Stiftungen oder Gesellschaften befinden und für den Wohnungsbau vorgesehen sind, werden diese nur den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinnützig agierenden Genossenschaften zum Sonderpreis und im Erbbaurecht zur Nutzung überlassen. Begründung: Die Stadt Frankfurt hat laut Magistrat in den letzten zehn Jahren Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 495.347 m2 verkauft. In dieser Zahl ist nicht berücksichtigt, wie viele Grundstücke die Städtischen Stiftungen an private Investoren verkauft haben. Die Frankfurter Bevölkerungszahl wächst derzeit stark und die Frankfurter Wohnflächenreserven sind knapp. Die Flächen, die wir haben, müssen sinnvoll genutzt werden, um ein Leben in der Stadt für alle Menschen zu ermöglichen, und nicht, wie es bisher der Magistrat gemacht hat: Zum Beispiel im Kultur-Campus Bockenheim, am Riedberg, im Europaviertel und in der Innenstadt sind die Wohnflächen der Stadt an private Investoren verkauft worden. Dadurch wurden ganz überwiegend nur noch Eigentumswohnungen oder Luxuswohnungen für Besserverdienende oder Wohlhabende gebaut. Auch die städtischen und stadtnahen Wohnungsbaugesellschaften wie die ABG-Holding und die Nassauische Heimstätte bauen und verkaufen Eigentumswohnungen, obwohl sie die Pflicht haben, wie es in ihrer Satzung steht, für die Bürger bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. In Frankfurt am Main werden kaum noch Sozialwohnungen gebaut. Um den Bedarf an Sozialwohnraum zu decken, benötigt die Stadt Frankfurt 70.000 Sozialwohnungen. Aber neue Wohnungen entstehen vor allem im hochpreisigen Segment. Schon jetzt haben wir in Frankfurt auf der einen Seite großen Mangel an bezahlbarem Wohnraum, auf der anderen Seite einen eklatanten Überhang an Luxusleerstand. Der neue Wohnungsbau und z. B. die Wohnhochhäuser in Frankfurt kommen den meisten Bürgerinnen und Bürgern nicht zu Gute. Niedrigverdiener, arme Menschen, Rentner, Studenten und Auszubildende haben das Nachsehen. Laut Herrn Junker, Chef der Städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG-Holding, sind Grundstückskosten ein wesentlicher Teil der Baukosten und machen somit maßgeblich die hohen Mietpreise aus. Bei den neuen Bebauungen verlangt die ABG-Holding derzeit zwischen 11,50 € bis 14,00 € pro qm an Miete. Die Stadt sollte darauf verzichten, eigene Grundstücke an die eigene Wohnungsbaugesellschaft zum freien Marktpreis zu verkaufen. Finanziell hat sie dies aufgrund ihrer Haushaltslage nicht nötig, und die rechtlichen Voraussetzungen für ein anderes Vorgehen sind gegeben. Wenn die Stadt ihre Grundstücke nicht verkauft, sondern zum Sonderpreis den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften oder den gemeinnützig agierenden Genossenschaften nach Erbbaurecht überlässt, ist das für die Stadt langfristig gewinnbringend, nachhaltig und sozial (siehe dazu "Soziale Bodennutzung in Graz"). Erstens werden wir damit in Frankfurt dauerhafte Sozialwohnungen ohne Zeitbindung und weiteren bezahlbaren Wohnraum für alle schaffen. Zweitens wird dadurch den Städtischen Wohnungsbaugesellschaften ein fatales Instrument weggenommen, nämlich zu bauen, um zu verkaufen.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 14.09.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. September 2016 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.12.2016 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)