Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 41, Flurstück 43/4
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 15.06.2015, M 98
Betreff: Verkauf der Liegenschaft Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 41, Flurstück 43/4 I. Dem Abschluss eines Übertragungsvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Frau Ursula Braun Am Kunzengarten 19 65936 Frankfurt am Main
Kaufgrundstück: Gemarkung Sossenheim, Bezirk 63, Flur 41, Flurstück 43/4 hält 105 m2 Kaufpreis: 340,- €/m2 für 105 m2 somit 35.700,00 €. Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Besondere Bedingungen: Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger entweder grundbuchlich zu sichern oder zu verlegen. Die Kosten trägt der Käufer. Vereinigung mit dem benachbarten Grundbesitz Gemarkung Sossenheim Flur 41, Nr. 44. Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art. Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für das Kaufgrundstück 340,00 €/m2 beträgt.
Begründung: Das Kaufgrundstück liegt am öffentlichen Weg zwischen der Siedlung "Im mittleren Sand" und der Nidda. Das Flurstück 43/4 ist eigenständig nicht nutzbar. Es dient zur Arrondierung des im Eigentum des Käufers stehenden Flurstücks 44. Von einer öffentlichen Ausschreibung wurde deshalb abgesehen. In zwei gleichgelagerten Verkaufsfällen wurden in der Vergangenheit bereits städtische Grundstücke als Arrondierung zu den Flurstücken 48/4 und 50/1 veräußert. Maßstab 1:500
Gemarkung Sossenheim Flur 41, Flurstück 43/4 Maßstab 1:2000
Gemarkung Sossenheim Flur 41, Flurstück 43/4Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 17.06.2015
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.07.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP und Stv. Krebs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF, RÖMER und REP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (= Annahme)