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Haushalt 2024/2025 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024 - 2028 hier: Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Freigabe von Wohnungsbaufördermitteln in Höhe von 161.907 T€ für die Jahre 2024/2025 vor. Dies dient der Unterstützung des Neubaus von bezahlbaren Mietwohnungen und der energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes. Die Maßnahme soll die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewährleisten und die Akzeptanz der Förderprogramme erhöhen.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat beauftragt wurde, nach fachlicher Prüfung Mittel für Wohnungsbaufördermaßnahmen in Form von Darlehen und Zuschüssen nach den folgenden Förderrichtlinien zu bewilligen: - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 1 - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 - Frankfurter Programm zur energetischen Modernisierung des Wohnungsbestandes, Verbesserung des Wohnumfeldes und Stadtbildpflege - Frankfurter Programm zur Wohnraumförderung für Studierende II. Die erforderlichen Mittel für Wohnungsbaudarlehen und -zuschüsse mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 161.907 T€ für das Jahr 2024 werden bewilligt und freigegeben.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass 1. die erforderlichen Mittel für die Wohnungsbauförderung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von insgesamt 161.907 T€ in der Produktgruppe 13.1 auf folgenden Projekten im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung stehen: 5.001027 Mitfinanzierung von Wohnungsbauvorhaben aus Mitteln zur Sozialbindung von Grundeigentum (500 T€) 5.001232 Unterstützung des Wohnungsbaus - Darlehen - (154.007 T€) 5.002454 Unterstützung des Wohnungsbaus - Zuschüsse/Baumaßnahmen - (2.200 T€) 5.003613 Förderprogramm zur energetischen Sanierung von Wohnsubstanz (3.200 T€) 5.6008 Förderprogramm studentisches Wohnen (2.000 T€) 2. die Jahresfolgekosten in Höhe von 7.772 T€ zukünftige Haushalte belasten. 3. die Haushaltsmittel unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung zum Doppelhaushalt 2024/2025 stehen.

Begründung

A) Zielsetzung

Gemäß Punkt 2.2 der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften zum Haushalt 2024 ist für die Umsetzung im Investitionsprogramm veranschlagter Maßnahmen (z.B. Bauprojekte, Investitionszuschüsse) grundsätzlich eine gesonderte Beschlussfassung erforderlich.

Da eine Einzelbeschlussfassung bei der Menge an Förderanträgen zu einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand und zu einer zeitlichen Verzögerung der jeweiligen Bewilligung führen würde, ist eine Beschlussfassung der gesamten Ansätze der Wohnungsbaufördermittel erforderlich.

Eine entsprechende Verfügbarkeit der Wohnungsbaufördermittel ist grundlegend für die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung, die Akzeptanz der Förderprogramme und den optimalen Ablauf ihrer Umsetzung. Eine reibungslose Abwicklung der geförderten Wohnungsbauprojekte ist nur möglich, wenn das Planungsdezernat ohne zusätzliche Genehmigungsvorbehalte auch weiterhin unmittelbar verbindliche Förderzusagen erteilen kann.

Aufgrund vorliegender bescheidungsreifer Anträge sowie weiterer in Planung befindlicher Fördervorhaben besteht im laufenden Haushaltsjahr im Bereich der Wohnungsbauförderung ein voraussichtlicher Mittelbedarf im Umfang der in den betreffenden Investitionsmaßnahmen (vgl. Ziffer I.) insgesamt veranschlagten 161.907 T€.

Mit der Freigabe der Wohnungsbaufördermittel wird die Kontinuität in der Wohnungsbauförderung gewahrt. Die Akzeptanz der Förderprogramme sowie der optimale Ablauf ihrer Umsetzung ist nur so gewährleistet. Das Planungsdezernat bleibt verlässlicher Partner der privaten Projektentwicklung.

B) Alternativen

Keine.

C) Lösung

Freigabe der Mittel gem. Ziffer II. Für eine erfolgreiche Programmumsetzung und die Erreichung der Projektziele ist es notwendig, die geförderten Projekte zügig abzuwickeln und ohne Genehmigungsvorbehalt verbindliche Förderzusagen erteilen zu können. Durch die Freigabe des gesamten Jahresansatzes wird eine zielgerichtete, effiziente und reibungslose Umsetzung unter Berücksichtigung der Vorgaben der Förderrichtlinien ermöglicht. Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften werden beachtet.

D) Kosten

  1. Investitionsbedarf

Investitionsbedarf Amt 61, PG 13.1 | 161.907.000,- €

davon bei Projekt:

5.001027500.000,- €
5.001232154.007.000,- €
5.0024542.200.000,- €
5.0036133.200.000,- €
5.0060082.000.000,- €
Gesamt161.907.000,- €

2. Finanzbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten:

2024 | 161.907.000,- €

3. Folgeinvestitionen

- keine -

4. Jahresfolgekosten

a) Personelle Ausgaben

- keine -

b) Sachkosten

- keine -

c) Abschreibung

161.907.000,- € / 25 Jahre | 6.476.280,- €

Eine Abschreibung erfolgt nur auf die investiven aktivierungsfähigen Zuschüsse und Zuweisungen. Die konsumtiven Zuschüsse (Zuschuss zum Mietertrag) sind mit 2.000.000 € jährlich geplant.

d) Kapitalkosten

  1. Kalkulatorische Verzinsung
1,60 % / 2 x 161.907.000,- € =1.295.256,- €
Zinssatz gem. Haushaltsrundschreiben vom 17.01.2023 zum Haushalt 2024/2025 Jahresfolgekosten insgesamt:7.771.536,- €
Jahresfolgekosten gerundet:7.772.000,- €

5. Jahreserträge

- keine -

6. Leistungen Dritter

- keine -

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen

- keine -

8. Sonstiges

- keine -

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Juli 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.09.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 29 · 10.09.2024
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltBFF-BIGAfDFRAKTION
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 32 · 17.09.2024
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 34 · 19.09.2024
TO II, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 96 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Enthaltung:
ÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG; ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung)

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