Neubau einer Bushaltestelle sowie einer Wartebucht für Busse in der Straße Am Römerhof hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Neubau einer Bushaltestelle sowie einer Wartebucht für Busse in der Straße Am Römerhof vor, um eine verkehrssichere Erschließung des provisorischen Gymnasiums West zu gewährleisten. Die Maßnahme ist notwendig, um den wachsenden Schülerzahlen gerecht zu werden und eine angemessene Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr zu schaffen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Dem Neubau einer Bushaltestelle sowie einer Wartebucht für Linienbusse in der Straße Am Römerhof wird gemäß dem vorgelegten Lageplan zugestimmt.
- Die erforderlichen Mittel für den geplanten Neubau mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 850 T€ werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt.
- Es dient zur Kenntnis, dass
- a)im Investitionsprogramm die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme in Höhe von 850 T€ in der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001098 - "Barrierefreie Ausstattung von Bushaltestellen" zur Verfügung stehen,
- b)bereits Planungsmittel in Höhe von 36 T € in der Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001265 - "Planungsmittel Straßen- und Radwegebau" verausgabt wurden,
- c)die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.11 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen,
- d)die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert in Höhe von 6 T € aufweisen (01/2020), infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht,
- e)die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 67 T € sichergestellt sind,
- f)auf eine Beantragung von GVFG-Mittel verzichtet wird, da im Rahmen der Erschließungsmaßnahmen des Bebauungsplans Nr. 919 sowie der Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nach Westen ein grundlegender Umbau der Straße Am Römerhof erforderlich ist, infolge dessen die Fördermittel zurückzuerstatten wären,
- g)die Maßnahme erst umgesetzt werden kann, wenn die Stadt Frankfurt am Main Zugriff auf die dafür notwendigen Grundstücke erhält. Die Flächen befinden sich im städtischen Eigentum, sind aber bis Ende 2021 verpachtet. Der Magistrat hat mit dem Pächter vertraglich vereinbart, dass ein Zugriff auf die Fläche für die südliche Bushaltestelle bereits ab Juli 2020 möglich ist.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Zusammenhang mit der Ansiedlung des provisorischen Gymnasiums West an der Straße Am Römerhof (seit dem Schuljahr 2018/2019 in Betrieb) ist der Magistrat gefordert, eine verkehrssichere Erschließung der Schule unter besonderer Berücksichtigung des Rad- und Fußverkehrs und der ÖPNV-Anbindung zu ermöglichen.
B. Alternativen
Keine, da nur mit der neuen Bushaltestelle eine sichere und anforderungsgerechte ÖPNV-Anbindung der Schule gewährleistet werden kann.
C. Lösung
Bedingt durch die jährlich wachsenden Schülerzahlen ist neben der notwendigen Verbesserung der Radwegeinfrastruktur der Bau einer neuen Bushaltestelle am Schulstandort dringend erforderlich. Diese ist bedarfsgerecht in Höhe des Zugangs zum Gymnasium geplant. Die Aufstellflächen für Fahrgäste, die sich korrespondierend gegenüberliegen, sind entsprechend der endgültigen Schülerzahl dimensioniert. Zur sicheren Querung erhält die Haltestelle an beiden Enden je einen lichtsignalgeregelten Überweg. Darüber hinaus wird zur Abwicklung des Linienbetriebs vor der Haltestelle in Fahrtrichtung Osten eine Warteposition für zwei Gelenkbusse geschaffen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. Juni 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.09.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER