Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2023 gemäß § 92a HGO
Zusammenfassung
Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen, um die finanzielle Stabilität der Stadt Frankfurt am Main sicherzustellen. Erwartet wird, dass die Konsolidierungsmaßnahmen die Defizite im Ergebnishaushalt nachhaltig reduzieren. Dabei wird auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß der Hessischen Gemeindeordnung geachtet.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass gemäß §§ 92 und 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) ) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) für einen genehmigungsfähigen Haushalt 2023 darzulegen ist, wie - das Defizit des im Entwurf vorliegenden Ergebnishaushalts 2023 bis 2026 unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklage ausgeglichen wird, - die ordentliche Tilgung des im Entwurf vorliegenden Finanzhaushaltes 2023 bis 2026 gedeckt wird und wie - die im Entwurf des vorliegenden Finanzhaushaltes 2023 bis 2026 ausgewiesenen Fehlbeträge und negativen Zahlungsmittelbestände gedeckt werden.
- Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit dem Jahresabschluss 2022 (M 61 vom 28.04.2023) - eine Haushaltsentlastung im ordentlichen Ergebnis von 415,22 Mio. € (Soll 2022 -228,19 Mio. €, Ist 2022 +187,03 Mio. €), - ein um 464,35 Mio. € höherer Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Soll 2022 28,81 Mio. €, Ist 2022 493,16 Mio. €) sowie - ein Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2022 in Höhe von 472,82 Mio. € bzw. ein Netto-Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite von 380,82 Mio. € ausgewiesen werden.
- Gemäß M 46 vom 24.03.2023, Ziffer 18 wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Realisierungsmöglichkeiten eine maßnahmenbezogene Anpassung des Haushaltes 2023 zum Endausdruck beschlossen. Unter Berücksichtigung der sich hieraus ergebenden Ergebnisverbesserung von Ergebnishaushalt 2023 | 0,00 Mio. €, Ergebnishaushalt 2024 | 13,08 Mio. €, Ergebnishaushalt 2025 | 19,66 Mio. € und Ergebnishaushalt 2026 | 13,33 Mio. €. stellen sich geplante Jahresergebnisse wie folgt dar: Ergebnishaushalt 2023 | Fehlbetrag von - 48,62 Mio. €, Ergebnishaushalt 2024 | Fehlbetrag von - 149,40 Mio. €, Ergebnishaushalt 2025 | Fehlbetrag von - 158,49 Mio. € und Ergebnishaushalt 2026 | Fehlbetrag von - 212,82 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum wird damit 2023 - 2026 ein kumulierter Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von -569,33 Mio. € (im Entwurf bisher veranschlagt - 615,40 Mio. €) planerisch abgebildet.
- Die aus dem vorgelegten Entwurf des Ergebnishaushalt bis 2026 inkl. der Anpassungen gem. Ziffer 18, M 46 vom 24.03.2023 resultierenden Finanzmittel überschüsse aus Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis: Finanzmittelüberschuss 2023&nb sp;+ 231,65 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2024&nb sp;+ 185,31 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2025&nb sp;+ 189,05 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2026&nb sp;+ 151,43 Mio. €, (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2026 757,43 Mio. €). Trotz Ergebnisverbesserung reicht der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit weiterhin nur im Planjahr 2023 aus, um die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung sicherzustellen. Dieser gesetzliche Ausgleich des Finanzhaushalts wird in den Planjahren 2024 bis 2026 jahresbezogen nicht erreicht. Auch unter Einbeziehung der mit dem Finanzplanungserlass des Landes vom Oktober 2022 stattgegebenen Möglichkeit einer kumulierten Betrachtung kann im Finanzplanungszeitraum 2023 - 2026 die ordentliche Tilgung nicht vollständig aus Überschüssen aus Verwaltungstätigkeit gedeckt werden. Bei kumulierter Betrachtung verbleibt eine Deckungslücke von 19,57 Mio. €, die sich unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022 negiert.
- Die aus dem Jahresabschluss 2022 resultierende Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt zu einer Erhöhung der ordentlichen Rücklage, die damit zum 01.01.2023 einen Bestand von 577,30 Mio. € ausweist. Unter Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses sowie des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2023 inkl. der unter Ziffer 3 genannen Anpassung wird Ende 2026 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 7,97 Mio. € erreicht.
- Es dient zur Kenntnis, dass die zum 01.01.2023 verfügbare Netto-Liquidität (380,82 Mio. €) nicht zum Ausgleich der im Finanzhaushalt 2023 planerisch ausgewiesenen Zahlungsmittelfehlbetrages 2024-2026 zur Verfügung steht. Sie wird zur finanzielle Absicherung künftiger Belastungen aus kunsumtiven Budgetüberträgen im Ergebnishauhalt herangezogen.
- Das als Anlage 1 beigefügte Haushaltssicherungskonzept einschließlich der Anlagen 2 und 3 wird beschlossen.
- Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen das Weitere zu veranlassen.
- Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus dem Haushaltssicherungskonzept für die Planjahre 2024 - 2026 ergebenden finanziellen Veränderungen in der Planaufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 zu berücksichtigen.
- Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen bei der Beschlussfassung des Haushalts 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2026 die um 10,30 Mio. € (2024), 18,20 Mio. € (2025) und 18,70 Mio. € (2026) reduzierte Veranschlagung der Gruppierung 71 (Zuweisungen und Zuschüsse) der Produktgruppe 20.03 ("Trägerübergreifende Kita-Aufgaben") zu berücksichtigen.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Haushaltssicherungskonzept nach § 92a HGO zum Haushalt 2023 zusammen mit der Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen.
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.
Nach den Vorgaben der §§ 92 und 92a HGO in der seit 16.02.2023 gültigen Neufassung ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig, wenn
- der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht möglich ist, d. h. geplante ordentliche Defizite nicht mehr durch eine Rücklage aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre gedeckt werden können,
- der Ausgleich des Finanzhaushaltes nicht möglich ist, d. h. die ordentliche Tilgung in der Planung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden kann und wenn
- nach der Ergebnis- und Finanzplanung im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer Zahlungsmittelbestand in einem der Planjahre erwartet werden.
Auf Basis der Planwerte des Haushalts 2023 (Entwurf der Haushaltssatzung 2023 inkl. Ziffer 18, M 46 vom 24.03.2023)
- kann die ordentliche Tilgung 2024 (189,00 Mio. €), 2025 (214,00 Mio. €) und 2026 (237,00 Mio. €) in der Planung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (2024: 185,31 Mio. €, 2025: 189,05 Mio. €, 2026: 151,43 Mio. €) finanziert werden (Unterdeckung 2024: 3,69 Mio. €, 2025: 24,95 Mio. €, 2026: 85,58 Mio. €) und
- wird nach der Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 ein Fehlbetrag in Höhe von -4,07 Mio. €, 2025 in Höhe von -25,69 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2026 ein Fehlbetrag in Höhe von -85,60 Mio. € ausgewiesen.
Mit dem Jahresabschluss 2022 konnten gegenüber dem Plansoll 2022 sowohl im Ergebnis als auch in der Finanzrechnung deutliche Verbesserungen erzielt werden.
Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022 entwickelt sich der Finanzhaushalt 2023 - 2026 wie folgt:
Tabelle 1: Entwicklung des Finanzhaushaltes bis 2026 in T€
| Ein- und Auszahlungen in T€ | Ist 2021 | Ist 2022 | Soll | |||
| 2023 | Plan | |||||
| 2024 | Plan | |||||
| 2025 | Plan | |||||
| 2026 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung | 309.663 | 493.157 | 231.647 | 185.305 | 189.052 | 151.425 |
| Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit | -392.047 | -544.533 | -748.817 | -762.378 | -653.742 | -640.020 |
| Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit | 220.658 | 149.165 | 611.000 | 573.000 | 439.000 | 403.000 |
| Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen | -117.553 | -75.413 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zahlungsmittelfluss des Haushaltsjahres | 20.721 | 22.377 | 93.830 | -4.073 | -25.690 | -85.595 |
| Zahlungsmittelbestand am Anfang d. Haushaltsjahres | 429.720 | 450.441 | 472.818 | 566.648 | 562.575 | 536.885 |
| Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres | 450.441 | 472.818 | 566.648 | 562.575 | 536.885 | 451.290 |
| Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres ohne Liquiditätskredite = "Netto-Liquidität" | 301.441 | 380.818 | 474.648 | 470.575 | 444.885 | 359.290 |
Der tatsächliche Netto-Zahlungsmittelbestand (Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite) liegt zum 31.12.2022 mit 380,82 Mio. € um 175,88 Mio. € über dem im Haushaltsplan 2023 Ende 2022 planerisch ausgewiesenen Netto-Zahlungsmittelbestand (204,94 Mio. €).
Tabelle 2: Gegenüberstellung Tilgung und Überschuss Verwaltungstätigkeit bis 2026 in T€
| in T € | Ist 2021 | Ist 2022 | Soll 2023 | Plan 2024 | Plan 2025 | Plan 2026 |
| Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung | 309.663 | 493.157 | 231.647 | 185.305 | 189.052 | 151.425 |
| Auszahlungen für ordentliche Tilgungen | 116.942 | 125.000 | 137.000 | 189.000 | 214.000 | 237.000 |
| Differenz: Negativer Betrag (-) = Unterdeckung | 192.721 | 368.157 | 94.647 | -3.695 | -24.948 | -85.575 |
| Zahlungsmittelbestand a. Anfang d. Haushaltsjahres | 429.720 | 450.441 | 472.818 | 566.648 | 562.575 | 536.885 |
| davon Nettoliquidität | 132.220 | 301.441 | 380.818 | 474.648 | 470.575 | 444.885 |
| davon Sollbestand Liquiditätsreserve | 75.478 | 78.276 | 82.344 | 85.642 | 88.694 | 89.800 |
| gem. § 106, Abs. 1 HGO | 56.742 | 223.165 | 298.474 | 389.006 | 381.881 | 355.085 |
Der Netto-Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2023 steht nicht zum Ausgleich der im Finanzhaushalt 2023 planerisch ausgewiesenen Zahlungsmittelfehlbetrages 2024-2026 zur Verfügung. Er wird zur finanzielle Absicherung künftiger Belastungen aus kunsumtiven Budgetüberträgen im Ergebnishauhalt herangezogen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD (= Annahme); GRÜNE und BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und BFF gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und Öko-LinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und BFF (= Ablehnung); LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)