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Haushaltssicherungskonzept zum Haushalt 2023 gemäß § 92a HGO

Vorlagentyp: M
19 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Das Haushaltssicherungskonzept für das Haushaltsjahr 2023 wird beschlossen, um die finanzielle Stabilität der Stadt Frankfurt am Main sicherzustellen. Erwartet wird, dass die Konsolidierungsmaßnahmen die Defizite im Ergebnishaushalt nachhaltig reduzieren. Dabei wird auch auf die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gemäß der Hessischen Gemeindeordnung geachtet.

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Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass gemäß §§ 92 und 92a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) ) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) für einen genehmigungsfähigen Haushalt 2023 darzulegen ist, wie - das Defizit des im Entwurf vorliegenden Ergebnishaushalts 2023 bis 2026 unter Berücksichtigung der Inanspruchnahme von Mitteln der Rücklage ausgeglichen wird, - die ordentliche Tilgung des im Entwurf vorliegenden Finanzhaushaltes 2023 bis 2026 gedeckt wird und wie - die im Entwurf des vorliegenden Finanzhaushaltes 2023 bis 2026 ausgewiesenen Fehlbeträge und negativen Zahlungsmittelbestände gedeckt werden.
  2. Es dient weiter zur Kenntnis, dass mit dem Jahresabschluss 2022 (M 61 vom 28.04.2023) - eine Haushaltsentlastung im ordentlichen Ergebnis von 415,22 Mio. € (Soll 2022 -228,19 Mio. €, Ist 2022 +187,03 Mio. €), - ein um 464,35 Mio. € höherer Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit (Soll 2022 28,81 Mio. €, Ist 2022 493,16 Mio. €) sowie - ein Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2022 in Höhe von 472,82 Mio. € bzw. ein Netto-Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite von 380,82 Mio. € ausgewiesen werden.
  3. Gemäß M 46 vom 24.03.2023, Ziffer 18 wurde unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten und Realisierungsmöglichkeiten eine maßnahmenbezogene Anpassung des Haushaltes 2023 zum Endausdruck beschlossen. Unter Berücksichtigung der sich hieraus ergebenden Ergebnisverbesserung von Ergebnishaushalt 2023 | 0,00 Mio. €, Ergebnishaushalt 2024 | 13,08 Mio. €, Ergebnishaushalt 2025 | 19,66 Mio. € und Ergebnishaushalt 2026 | 13,33 Mio. €. stellen sich geplante Jahresergebnisse wie folgt dar: Ergebnishaushalt 2023 | Fehlbetrag von - 48,62 Mio. €, Ergebnishaushalt 2024 | Fehlbetrag von - 149,40 Mio. €, Ergebnishaushalt 2025 | Fehlbetrag von - 158,49 Mio. € und Ergebnishaushalt 2026 | Fehlbetrag von - 212,82 Mio. €. Im Finanzplanungszeitraum wird damit 2023 - 2026 ein kumulierter Fehlbetrag im Ergebnishaushalt in Höhe von -569,33 Mio. € (im Entwurf bisher veranschlagt - 615,40 Mio. €) planerisch abgebildet.
  4. Die aus dem vorgelegten Entwurf des Ergebnishaushalt bis 2026 inkl. der Anpassungen gem. Ziffer 18, M 46 vom 24.03.2023 resultierenden Finanzmittel überschüsse aus Verwaltungstätigkeit dienen wie folgt zur Kenntnis: Finanzmittelüberschuss 2023&nb sp;+ 231,65 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2024&nb sp;+ 185,31 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2025&nb sp;+ 189,05 Mio. €, Finanzmittelüberschuss 2026&nb sp;+ 151,43 Mio. €, (kumulierter Finanzmittelüberschuss aus Verwaltungstätigkeit bis 2026 757,43 Mio. €). Trotz Ergebnisverbesserung reicht der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit weiterhin nur im Planjahr 2023 aus, um die gesetzlich vorgeschriebene Deckung der ordentlichen Tilgung sicherzustellen. Dieser gesetzliche Ausgleich des Finanzhaushalts wird in den Planjahren 2024 bis 2026 jahresbezogen nicht erreicht. Auch unter Einbeziehung der mit dem Finanzplanungserlass des Landes vom Oktober 2022 stattgegebenen Möglichkeit einer kumulierten Betrachtung kann im Finanzplanungszeitraum 2023 - 2026 die ordentliche Tilgung nicht vollständig aus Überschüssen aus Verwaltungstätigkeit gedeckt werden. Bei kumulierter Betrachtung verbleibt eine Deckungslücke von 19,57 Mio. €, die sich unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022 negiert.
  5. Die aus dem Jahresabschluss 2022 resultierende Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses führt zu einer Erhöhung der ordentlichen Rücklage, die damit zum 01.01.2023 einen Bestand von 577,30 Mio. € ausweist. Unter Berücksichtigung des Vorjahresergebnisses sowie des vorliegenden Haushaltsentwurfes 2023 inkl. der unter Ziffer 3 genannen Anpassung wird Ende 2026 ein planerischer Rücklagenbestand in Höhe von 7,97 Mio. € erreicht.
  6. Es dient zur Kenntnis, dass die zum 01.01.2023 verfügbare Netto-Liquidität (380,82 Mio. €) nicht zum Ausgleich der im Finanzhaushalt 2023 planerisch ausgewiesenen Zahlungsmittelfehlbetrages 2024-2026 zur Verfügung steht. Sie wird zur finanzielle Absicherung künftiger Belastungen aus kunsumtiven Budgetüberträgen im Ergebnishauhalt herangezogen.
  7. Das als Anlage 1 beigefügte Haushaltssicherungskonzept einschließlich der Anlagen 2 und 3 wird beschlossen.
  8. Der Magistrat wird beauftragt, im Hinblick auf die im Haushaltssicherungskonzept dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen das Weitere zu veranlassen.
  9. Der Magistrat wird beauftragt, die sich aus dem Haushaltssicherungskonzept für die Planjahre 2024 - 2026 ergebenden finanziellen Veränderungen in der Planaufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 zu berücksichtigen.
  10. Der Magistrat wird beauftragt zusammen mit den finanziellen Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge und Etatanregungen bei der Beschlussfassung des Haushalts 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung 2023 bis 2026 die um 10,30 Mio. € (2024), 18,20 Mio. € (2025) und 18,70 Mio. € (2026) reduzierte Veranschlagung der Gruppierung 71 (Zuweisungen und Zuschüsse) der Produktgruppe 20.03 ("Trägerübergreifende Kita-Aufgaben") zu berücksichtigen.
  11. Der Magistrat wird beauftragt, das Haushaltssicherungskonzept nach § 92a HGO zum Haushalt 2023 zusammen mit der Haushaltssatzung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile vorzulegen.

Begründung

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Nach den Vorgaben der §§ 92 und 92a HGO in der seit 16.02.2023 gültigen Neufassung ist der Haushalt nicht genehmigungsfähig, wenn

  • der Ausgleich des Ergebnishaushaltes nicht möglich ist, d. h. geplante ordentliche Defizite nicht mehr durch eine Rücklage aus Überschüssen der ordentlichen Ergebnisse der Vorjahre gedeckt werden können,
  • der Ausgleich des Finanzhaushaltes nicht möglich ist, d. h. die ordentliche Tilgung in der Planung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit finanziert werden kann und wenn
  • nach der Ergebnis- und Finanzplanung im Planungszeitraum Fehlbeträge oder ein negativer Zahlungsmittelbestand in einem der Planjahre erwartet werden.

Auf Basis der Planwerte des Haushalts 2023 (Entwurf der Haushaltssatzung 2023 inkl. Ziffer 18, M 46 vom 24.03.2023)

  • kann die ordentliche Tilgung 2024 (189,00 Mio. €), 2025 (214,00 Mio. €) und 2026 (237,00 Mio. €) in der Planung nicht aus der laufenden Verwaltungstätigkeit (2024: 185,31 Mio. €, 2025: 189,05 Mio. €, 2026: 151,43 Mio. €) finanziert werden (Unterdeckung 2024: 3,69 Mio. €, 2025: 24,95 Mio. €, 2026: 85,58 Mio. €) und
  • wird nach der Ergebnis- und Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2024 ein Fehlbetrag in Höhe von -4,07 Mio. €, 2025 in Höhe von -25,69 Mio. € und für das Haushaltsjahr 2026 ein Fehlbetrag in Höhe von -85,60 Mio. € ausgewiesen.

Mit dem Jahresabschluss 2022 konnten gegenüber dem Plansoll 2022 sowohl im Ergebnis als auch in der Finanzrechnung deutliche Verbesserungen erzielt werden.

Unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2022 entwickelt sich der Finanzhaushalt 2023 - 2026 wie folgt:

Tabelle 1: Entwicklung des Finanzhaushaltes bis 2026 in T€

Ein- und Auszahlungen in T€Ist 2021Ist 2022Soll
2023Plan
2024Plan
2025Plan
2026 Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung309.663493.157231.647185.305189.052151.425
Zahlungsmittelfluss aus Investitionstätigkeit-392.047-544.533-748.817-762.378-653.742-640.020
Zahlungsmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit220.658149.165611.000573.000439.000403.000
Zahlungsmittelfluss aus haushaltsunwirksamen Vorgängen-117.553-75.4130000
Zahlungsmittelfluss des Haushaltsjahres20.72122.37793.830-4.073-25.690-85.595
Zahlungsmittelbestand am Anfang d. Haushaltsjahres429.720450.441472.818566.648562.575536.885
Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres450.441472.818566.648562.575536.885451.290
Zahlungsmittelbestand am Ende d. Haushaltsjahres ohne Liquiditätskredite = "Netto-Liquidität"301.441380.818474.648470.575444.885359.290

Der tatsächliche Netto-Zahlungsmittelbestand (Zahlungsmittelbestand ohne Liquiditätskredite) liegt zum 31.12.2022 mit 380,82 Mio. € um 175,88 Mio. € über dem im Haushaltsplan 2023 Ende 2022 planerisch ausgewiesenen Netto-Zahlungsmittelbestand (204,94 Mio. €).

Tabelle 2: Gegenüberstellung Tilgung und Überschuss Verwaltungstätigkeit bis 2026 in T€

in T €Ist 2021Ist 2022Soll 2023Plan 2024Plan 2025Plan 2026
Zahlungsmittelfluss aus laufender Verwaltung309.663493.157231.647185.305189.052151.425
Auszahlungen für ordentliche Tilgungen116.942125.000137.000189.000214.000237.000
Differenz: Negativer Betrag (-) = Unterdeckung192.721368.15794.647-3.695-24.948-85.575
Zahlungsmittelbestand a. Anfang d. Haushaltsjahres429.720450.441472.818566.648562.575536.885
davon Nettoliquidität132.220301.441380.818474.648470.575444.885
davon Sollbestand Liquiditätsreserve75.47878.27682.34485.64288.69489.800
gem. § 106, Abs. 1 HGO56.742223.165298.474389.006381.881355.085

Der Netto-Zahlungsmittelbestand zum 01.01.2023 steht nicht zum Ausgleich der im Finanzhaushalt 2023 planerisch ausgewiesenen Zahlungsmittelfehlbetrages 2024-2026 zur Verfügung. Er wird zur finanzielle Absicherung künftiger Belastungen aus kunsumtiven Budgetüberträgen im Ergebnishauhalt herangezogen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
OBR 11
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO II, TOP 4
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDUBFF
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)

OBR 14
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO I, TOP 18
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 19 · 03.07.2023
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 21 · 04.07.2023
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
Farbechte/linkeBFFFraktionslos
Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDULinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung)

OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 62
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ARLDie Partei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 22 · 06.07.2023
TO II, TOP 7
Beraten
Die Vorlage M 93 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDULinkeFDPBFF
Ablehnung:
GrüneSPDFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, LINKE., FDP und BFF gegen GRÜNE, SPD und fraktionslos (= Kenntnis)

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO I, TOP 50
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 GrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
2 GrüneCDUBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 GRÜNE, CDU und BFF (= Enthaltung)

OBR 16
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
BFF
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE

OBR 10
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage M 93 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUFDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
GrüneBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und FDP gegen SPD (= Annahme); GRÜNE und BFF (= Enthaltung)

OBR 4
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltdFfmBFF
Ablehnung:
CDULinke
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, dFfm und BFF gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und Öko-LinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 8
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 34
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

OBR 12
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 49
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDUAfDBFF
Enthaltung:
LinkeFraktionslos
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, AfD und BFF (= Ablehnung); LINKE. und fraktionslos (= Enthaltung)

OBR 15
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 18.07.2023
TO I, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung)

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