Verkauf des Reihenmittelhauses Weilbacher Straße 25 (Bezirk 16, Flur 226, Flurstück 13/115)
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 09.05.2016, M 93
Betreff: Verkauf des Reihenmittelhauses Weilbacher Straße 25 (Bezirk 16, Flur 226, Flurstück 13/115) Dem Abschluss eines Kaufvertrages auf folgender Grundlage wird zugestimmt: Käufer: Lukas Aaron Kern
Weilbacher Straße 25 60326 Frankfurt am Main
Kaufgegenstand: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 16, Flur 226, Flurstück 13/115 hält 137 m2 Grundstück mit aufstehendem Gebäude
Kaufpreis: gesamt 165.000,00 €.
Kosten und Steuern: Sämtliche Kosten und Steuern des Grundstückskaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers Mehrerlösklausel: Sollte der Käufer den Kaufgegenstand innerhalb von 10 Jahren nach Abschluss des Vertrages zu einem höheren Kaufpreis weiterveräußern, so hat er dem Verkäufer die Differenz aus dem erzielten Kaufpreis und dem nun vereinbarten Kaufpreis auszuzahlen. Besondere Bedingungen: Die Stadt verpflichtet sich, nachgewiesene Kosten für die Sanierung eines schadhaften Kellerbalkens bis zu einer Höhe von maximal 15.000,00 € zu erstatten. Die Zusicherung der Kostenübernahme wird auf 36 Monate nach Vertragsbeurkundung begrenzt.
Die auf dem Grundstück eingetragene Dienstbarkeit (Wegerecht) für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 226, Flurstück 13/116 (Gemarkung Frankfurt Bezirk 16) wird vom Käufer übernommen.
Rechts- und Sachmängelhaftung: Mit Ausnahme der vorgenannten Regelung wird das Grundstück so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art.
Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011) Der Magistrat, das Dezernat II - Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für das Kaufgrundstück 430,- €/m2 beträgt. In der kommunalen Wertermittlung Nr. 48/2015 vom 13.08.2015 wurde für die Liegenschaft ein Verkehrswert von 150.000,00 € festgestellt.
Begründung: Das Kaufobjekt ist Bestandteil einer Reihenhaussiedlung, die sich überwiegend in privatem Eigentum befindet. Der Käufer ist Bewohner und Mieter des Hauses. Das bisherige Mietobjekt wird bereits seit mehr als 40 Jahren durch die Familie des Käufers bewohnt und soll nunmehr auf Wunsch des Erwerbers der privaten Eigentumsbildung dienen. Dem festgesetzten Kaufpreis liegt eine Wertermittlung (Nr. 48/2015) der Kommunalen Wertermittlungsstelle für den Grundstücks- und individuellen Gebäudewert zugrunde. Der Kaufpreis entspricht dem ermittelten Wert ohne Berücksichtigung von Kosten für die notwendige Reparatur eines Kellerbalkens. Im Laufe der Verkaufsverhandlungen wurde festgestellt, dass ein Kellerbalken des Hauses aktuell ein Schadensbild aufweist. Eine kurzfristige Beseitigung des Schadens ist nach Rücksprache mit dem Erwerber wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Mieter nicht möglich. Aus diesem Grund wird die Übernahme der tatsächlich nachgewiesenen Instandsetzungskosten durch die Stadt vereinbart. Die Kostenzusage wird auf maximal 15.000,00 € begrenzt und für einen Zeitraum von längstens 36 Monaten nach Vertragsbeurkundung befristet. (Nach Erstattung der Reparaturkosten entspricht der erzielte Verkaufspreis dem ermittelten Mindestwert laut Wertermittlung.)
Maßstab 1:500 Gemarkung Frankfurt (Bez. 16) Flur 226 Flurstück 13/115
Maßstab 1:2000 Gemarkung Frankfurt (Bez. 16) Flur 226 Flurstück 13/115
Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 11.05.2016
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. Mai 2016 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2016 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)