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RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Aufstockung des Budgets der Gesellschaft sowie Gesellschafterbeitritt Bad Soden und Sulzbach

Vorlagentyp: M
9 SitzungenAngenommen

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 91

Betreff: RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Aufstockung des Budgets der Gesellschaft sowie Gesellschafterbeitritt Bad Soden und Sulzbach Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2013, § 3906 (M 188)

  1. Das Budget der Gesellschaft wird zur Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben um weitere 30 Mio. € (Anteil Frankfurt am Main 15,8763 Mio. €) auf insgesamt 56,58 Mio. € aufgestockt und die damit einhergehenden Änderungen des Gesellschaftsvertrages gemäß vorliegender Synopse zur Anpassung des Gesellschaftsvertrags durchgeführt. Die Mittelaufstockung deckt auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung die laufenden Betriebskosten der Gesellschaft sowie die weiteren erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen ab. Für Baumaßnahmen sind keine Mittel vorgesehen.
  2. In den Gesellschaftsverträgen sowie den Stadtverordnetenbeschlüssen § 1539 aus 2007 und § 2508 aus 2012 waren seit 2008 für die Stadt Frankfurt am Main bisher insgesamt ein Finanzierungsanteil in Höhe von insgesamt 12,259 Mio. € angesetzt. Die Finanzierung erfolgt über die Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001274 Regionaltangente West - S-Bahn (Planungsmittel). Der weitere Budgetanteil der Stadt Frankfurt am Main in Höhe von 15,8763 Mio. € ist im Haushaltsplan 2018 nicht veranschlagt. Die Mittel sind für die Haushalte 2019 ff. für die Jahre 2019 bis 2022 anzumelden und zu veranschlagen.
  3. Im § 9, Absatz 2, Punkt b) 11 des Gesellschaftsvertrags - Aufgaben der Gesellschafterversammlung - soll der Gegenstandswert für die Einleitung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen von 50 T€ auf 250 T€ erhöht werden.
  4. Dem Beitritt und den damit verbundenen Änderungen des Gesellschaftsvertrags zur Aufnahme der neuen Gesellschafter Stadt Bad Soden und Gemeinde Sulzbach wird gemäß Synopse zur Anpassung des Gesellschaftsvertrags zugestimmt. Der Aufsichtsrat wird gem. § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags von insgesamt 13 auf 15 Mitglieder aufgestockt.
  5. Der Abtretung bzw. dem Verkauf eines Stammkapitalanteils des Main-Taunus-Kreises (bisher insgesamt 1.700 € bzw. 5,7 %) an die Stadt Bad Soden in Höhe von 400 € (1,3 %) sowie an die Gemeinde Sulzbach in Höhe von 400 € (1,3 %) wird zugestimmt. Diesbezüglich wird auf das Vorkaufsrecht gemäß § 4 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags der RTW GmbH verzichtet.
  6. Die Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag ("Finanzierung möglicher Kosten der Gesellschaft (§ 6 Abs. 5)") wird gem. Synopse mit der Information über die Aufteilung des Gründungsbudgets von 5,78 Mio. € ergänzt.
  7. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat für die im Zuge der Budgeterhöhung, der Gesellschafterbeitritte sowie damit einhergehenden und weiteren Gesellschaftsvertragsänderungen und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird. Begründung: Beschlussziffer 1 und 2: Zur Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft, insbesondere der Fortführung der notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen für die Planfeststellung der parallel zur Planfeststellung erforderlichen Erstellung der vollständigen Entwurfsplanung und Tragwerksplanung für die Ingenieurbauwerke (HOAI "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure"-Leistungsphasen 3+4), dem Start der Ausführungsplanung 2019 und darauf aufbauender Umsetzung der Entwurfs- und Ausführungsplanung in Ausschreibungen und die Vorbereitungen der Bauvergaben (HOAI-Leistungsphasen 6+7) so, dass nach Vorlage der Planfeststellungsbeschlüsse und erfolgtem Realisierungsbeschluss durch die Gesellschafter Baumaßnahmen starten können, ist eine weitere Budgetaufstockung um 30 Mio. € erforderlich. Diese Aufstockung beinhaltet keine Finanzmittel für Baumaßnahmen oder bauvollstreckenden Maßnahmen. Die Aufstockung beinhaltet allerdings etwa erforderliche Mittel, um im Falle einer Beendigung des Projektes mit der HOAI-Leistungsphase 7 die dann noch erforderlichen Abwicklungen vornehmen zu können und ggf. notwendige Rückzahlungen der bis dahin erhaltenen EU-Mittel bedienen zu können. Beschlussziffer 3: Nicht nur die Dimension späterer Baumaßnahmen, sondern auch die umfangreichen laufenden und noch zu schließenden Planungsverträge, weitere Bohrkampagnen usw. generieren nicht selten Nachtragsforderungen mit einem Volumen von mehr als 50 T€. Die daraufhin im Rahmen des Anti-Claim-Managements regelmäßig geschlossenen Nachtragsvereinbarungen enthalten oftmals Elemente eines gegenseitigen Nachgebens und sind daher als Abschluss eines Vergleichs zu werten. Erfahrungsgemäß betreffen diese Nachtragsvereinbarungen Planungsprozesse auf kritischem Wege. Derartige Vorgänge betreffen mithin Geschäfte der laufenden Verwaltung, die eine flexible Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung insbesondere in terminlicher Hinsicht bedingen. Die Notwendigkeit einer vorherigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung würde einen reibungslosen Prozessablauf schon wegen der zu beachten-den Einberufungsfrist von vier Wochen (§ 8 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag) erheblich gefährden können. Ein dauerhaftes Informationsdefizit der Gesellschafter ist mit der vorgeschlagenen Änderung nicht verbunden. Die Geschäftsführung berichtet gem. § 14 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags in jeder Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung, mindestens aber halbjährlich, über den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft und gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftsvertrags ist im Rahmen der Jahresabschlussprüfung auch die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen und über wirtschaftlich bedeutende Sachverhalte zu berichten. Beschlussziffer 4 und 5: Die Stadt Bad Soden und die Gemeinde Sulzbach beabsichtigen Gesellschafter der RTW Planungsgesellschaft mbH zu werden. Die Geschäftsanteile von je 400 € reduzieren den Geschäftsanteil des Main-Taunus-Kreises entsprechend von ursprünglich 1.700 € auf 900 €. Insofern ist § 3 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags entsprechend anzupassen. Die Aufnahmen der Stadt Bad Soden und der Gemeinde Sulzbach vorausgesetzt, erhöht sich die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats gem. § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrags von 13 auf
  8. Beschlussziffer 6: In der Anlage 1 zum Gesellschaftsvertrag soll die Information über die Aufteilung des Gründungsbudgets von 5,78 Mio. € aufgenommen werden: "Das Gründungsbudget von 5,78 Mio. Euro übernahmen:
    • a)Land Hessen 3,0 Mio. €
    • b)Stadt Frankfurt am Main 1,251 Mio. €
    • c)Fraport/RMV GmbH 0,467 Mio. €
    • d)Bad Hoburg v. d. Höhe 0,186 Mio. €
    • e)Hochtaunuskreis 0,255 Mio. €
    • f)Main-Taunus-Kreis 0,304 Mio. €
    • g)Landkreis Offenbach 0,317 Mio. €". Es dient zur Kenntnis, dass die Geschäftsführung in der vergangenen Aufsichtsratssitzung am 08.03.2018 auf die vorgesehene Budgetaufstockung und die beabsichtigten Gesellschafterbeitritte hingewiesen hat. In der Aufsichtsratssitzung am 13.06.2018 soll der Gesellschafterversammlung die Zustimmung zur Budgetaufstockung und die Aufnahme der neuen Gesellschafter inkl. der entsprechenden Anpassung des Gesellschaftsvertrags empfohlen werden. Anlage _Synopse (ca. 139 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. Mai 2018 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.09.2018 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf9 Beratungen
OBR 6
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.

OBR 7
Sitzung 23 · 05.06.2018
TO II, TOP 1
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 23 · 08.06.2018
TO I, TOP 46
Beraten
a) Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 22 · 12.06.2018
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPFRAKTIONFrankfurter
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; LINKE. und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)

OBR 8
Sitzung 23 · 14.06.2018
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
1 CDUBFFREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU, BFF und REP

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 23 · 19.06.2018
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 25 · 21.06.2018
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
BFFÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 5
Sitzung 24 · 10.08.2018
TO I, TOP 23
Beraten
Die Vorlage M 91 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 25 · 21.09.2018
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 91 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPBFF
Ablehnung:
SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD und LINKE. (= Ablehnung)

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