Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen zu ändern, um die Kosten für Veranstaltungstechnik und Serviceleistungen zu fördern. Dies soll die Finanzierung von Veranstaltungen für die Vereine erleichtern und die kulturellen Angebote in Frankfurt am Main unterstützen.
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Thema Kultur verfolgenBeschlussvorschlag
- Den "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" wird unter Punkt V. folgender Absatz angefügt: II. (6) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen werden für alle aus dem Kulturbudget als mietzuschussberechtigt anerkannte Vereine gemäß Punkt V. Abs. 2 dieser Richtlinien die Hälfte der Kosten der von der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH bereitgestellten Veranstaltungstechnik und den damit verbundenen Serviceleistungen gemäß der entsprechenden Preisliste in der jeweils gültigen Fassung übernommen." Die voraussichtlichen Aufwendungen für die zusätzliche Erstattung von 50% der Kosten für die bereitgestellte Veranstaltungstechnik beträgt rd. 71 T€ pro vollem Kalenderjahr (Produktgruppe 21.01). Der Magistrat wird beauftragt, die benötigten Mittel bei der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
- Die für den Sportbereich geltenden Regelungen hinsichtlich der Bezuschussung von Technik- bzw. Ausstattungskosten bleiben unberührt.
Begründung
A. Zielsetzung
Für die Entwicklung und Erhaltung der Komplexität der Kultur- und Freizeitangebote in Frankfurt am Main ist die funktionierende Wechselbeziehung einer auf breiter Basis verwurzelten Stadtteilarbeit ebenso unverzichtbar und von ebenbürtigem Stellenwert wie zentrale Angebote. Leistungsträger dieser Arbeit vor Ort sind in erster Linie Vereine und Initiativen, die für ihre Veranstaltungen auch die Räumlichkeiten der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH anmieten.
Die bisher geltenden Richtlinien sehen für aus dem Kulturbudget bezuschusste Vereine eine Bezuschussung lediglich für Raummieten vor. Die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH beabsichtigt jedoch ab 01.07.2023 die Veränderung der Konditionen und die Erhöhung von Preisen für Veranstaltungstechnik sowie den damit verbundenen Serviceleistungen. Nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung wird es für die Vereine immer schwieriger, Veranstaltungen zu finanzieren. Eine Änderung der Richtlinien ist daher nötig, um Anmietungen wie bisher zu erschwinglichen Konditionen zu ermöglichen.
Die für den Sportbereich bereits bestehende Zuschussregelung für Technik- bzw. Ausstattungskosten bleibt unverändert.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Hälftige Bezuschussung der als mietzuschussberechtigt anerkannten Vereinen bei Veranstaltungstechnik und Serviceleistungen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Aufgrund der noch nicht gültigen neuen Preise für Veranstaltungstechnik sowie den damit verbundenen Serviceleistungen erfolgt eine Kostenschätzung auf Basis des Bestellverhaltens im Jahr 2022. Hier fielen Kosten in Höhe von 69.900 EUR netto/83.185 EUR brutto für das Gesamtjahr an. Bedenkt man, dass aufgrund der im ersten Quartal 2022 noch geltenden Coronabeschränkungen eine Vielzahl an Veranstaltungen nicht hat stattfinden können und zudem durch die Preiserhöhungen die oben genannten Beträge künftig höher ausfallen, ist ab dem ersten vollen Jahr 2024 nach den neuen Bedingungen von einem Gesamtkostenvolumen im sechsstelligen Bereich auszugehen. Für den hälftigen Anteil, der durch die Stadt Frankfurt am Main zu tragen ist, ist daher ab dem Jahr 2024 mit Kosten von circa 60.000 EUR netto/71.400 EUR brutto zu rechnen (für das zweite Halbjahr 2023 entsprechend anteilig).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2023 im OBR 15 angenommen.
Beratungsverlauf19 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) und b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE: (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme