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Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen

Vorlagentyp: M
19 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen zu ändern, um die Kosten für Veranstaltungstechnik und Serviceleistungen zu fördern. Dies soll die Finanzierung von Veranstaltungen für die Vereine erleichtern und die kulturellen Angebote in Frankfurt am Main unterstützen.

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Thema Kultur verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Den "Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen bei der Überlassung von Räumen in Bürgerhäusern, Bürgertreffs, Stadt- und Mehrzweckhallen" wird unter Punkt V. folgender Absatz angefügt: II. (6) Unbeschadet der vorstehenden Regelungen werden für alle aus dem Kulturbudget als mietzuschussberechtigt anerkannte Vereine gemäß Punkt V. Abs. 2 dieser Richtlinien die Hälfte der Kosten der von der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH bereitgestellten Veranstaltungstechnik und den damit verbundenen Serviceleistungen gemäß der entsprechenden Preisliste in der jeweils gültigen Fassung übernommen." Die voraussichtlichen Aufwendungen für die zusätzliche Erstattung von 50% der Kosten für die bereitgestellte Veranstaltungstechnik beträgt rd. 71 T€ pro vollem Kalenderjahr (Produktgruppe 21.01). Der Magistrat wird beauftragt, die benötigten Mittel bei der künftigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
  2. Die für den Sportbereich geltenden Regelungen hinsichtlich der Bezuschussung von Technik- bzw. Ausstattungskosten bleiben unberührt.

Begründung

A. Zielsetzung

Für die Entwicklung und Erhaltung der Komplexität der Kultur- und Freizeitangebote in Frankfurt am Main ist die funktionierende Wechselbeziehung einer auf breiter Basis verwurzelten Stadtteilarbeit ebenso unverzichtbar und von ebenbürtigem Stellenwert wie zentrale Angebote. Leistungsträger dieser Arbeit vor Ort sind in erster Linie Vereine und Initiativen, die für ihre Veranstaltungen auch die Räumlichkeiten der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH anmieten.

Die bisher geltenden Richtlinien sehen für aus dem Kulturbudget bezuschusste Vereine eine Bezuschussung lediglich für Raummieten vor. Die Saalbau Betriebsgesellschaft mbH beabsichtigt jedoch ab 01.07.2023 die Veränderung der Konditionen und die Erhöhung von Preisen für Veranstaltungstechnik sowie den damit verbundenen Serviceleistungen. Nicht zuletzt aufgrund der derzeitigen Preisentwicklung wird es für die Vereine immer schwieriger, Veranstaltungen zu finanzieren. Eine Änderung der Richtlinien ist daher nötig, um Anmietungen wie bisher zu erschwinglichen Konditionen zu ermöglichen.

Die für den Sportbereich bereits bestehende Zuschussregelung für Technik- bzw. Ausstattungskosten bleibt unverändert.

B. Alternativen

Keine

C. Lösung

Hälftige Bezuschussung der als mietzuschussberechtigt anerkannten Vereinen bei Veranstaltungstechnik und Serviceleistungen.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Aufgrund der noch nicht gültigen neuen Preise für Veranstaltungstechnik sowie den damit verbundenen Serviceleistungen erfolgt eine Kostenschätzung auf Basis des Bestellverhaltens im Jahr 2022. Hier fielen Kosten in Höhe von 69.900 EUR netto/83.185 EUR brutto für das Gesamtjahr an. Bedenkt man, dass aufgrund der im ersten Quartal 2022 noch geltenden Coronabeschränkungen eine Vielzahl an Veranstaltungen nicht hat stattfinden können und zudem durch die Preiserhöhungen die oben genannten Beträge künftig höher ausfallen, ist ab dem ersten vollen Jahr 2024 nach den neuen Bedingungen von einem Gesamtkostenvolumen im sechsstelligen Bereich auszugehen. Für den hälftigen Anteil, der durch die Stadt Frankfurt am Main zu tragen ist, ist daher ab dem Jahr 2024 mit Kosten von circa 60.000 EUR netto/71.400 EUR brutto zu rechnen (für das zweite Halbjahr 2023 entsprechend anteilig).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 19 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.07.2023 im OBR 15 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf19 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 21 · 20.06.2023
TO I, TOP 20
Beraten
nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage M 90 wird auf den Ältestenausschuss delegiert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 22.06.2023
TO II, TOP 56
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 90 auf die Tagesordnung II der 23. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage M 90 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
zu b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei

Ältestenausschusses
Sitzung 21 · 22.06.2023
TO I, TOP 8
Beraten
a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage M 90 auf die Tagesordnung II der 23. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Gartenpartei (Annahme)
zu a und b)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) und b) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)

OBR 14
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO I, TOP 17
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 22 · 03.07.2023
TO II, TOP 3
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 39
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE. (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 21 · 04.07.2023
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 61
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 22 · 06.07.2023
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 90 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFFFraktionslos
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen LINKE: (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 22 · 10.07.2023
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 13
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 22 · 11.07.2023
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 27
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 22 · 13.07.2023
TO I, TOP 33
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 90 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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