Kinderzentrum Hanauer Landstraße (KiZ 22), 60314 Frankfurt am Main - Ostend, Hanauer Landstraße 24 hier: Teilsanierung zur Sicherstellung des Betriebs und Auslagerung
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht eine Teilsanierung des Kinderzentrums Hanauer Landstraße vor, um den Betrieb sicherzustellen und eine Auslagerung zu ermöglichen. Dies ist notwendig, da das Gebäude in einem maroden Zustand ist und eine umfassende Sanierung erforderlich ist. Die Maßnahme soll bis Ende 2023 umgesetzt werden.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Der Teilsanierung zur Sicherstellung des Betriebs und Auslagerung des Kinderzentrum Hanauer Landstraße (KiZ 22) wird auf Basis der beigefügten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 21.02.2023 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 3.158.016,22 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- In den Gesamtaufwendungen ist ein nicht aktivierungsfähiger Aufwand für die Auslagerung in dem von der ABG neu errichtem und von Kita Frankfurt gemietetem Kinderzentrum Launhardtstraße 13, 60314 Frankfurt von insgesamt 250.435,08 € enthalten, der im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen ist. Das Kinderzentrum Launhardtstraße (KiZ 43) befindet sich durch die ABG Frankfurt Holding in Bau und wird voraussichtlich im Ende 2023 fertiggestellt. Vor Inbetriebnahme des Kinderzentrums Launhardtstraße wird das Kinderzentrum Hanauer Landstraße (KiZ 22) die Liegenschaft für 1 Jahr als Auslagerungsstätte nutzen. Kita Frankfurt soll diese Liegenschaft in Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung für den Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtschulamt in Trägerschaft übernehmen.
- Die in den Gesamtaufwendungen enthaltene aktivierungsfähigen Aufwendungen der Maßnahme belaufen sich auf 2.907.581,14 €.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Teilsanierung zur Sicherstellung des Betriebs und Auslagerung des Kinderzentrums Hanauer Landstraße (KiZ 22) im Investitionsprogramm 2022 - 2025 des Betriebs Kita Frankfurt mit Planungsmitteln enthalten ist. Die Bewilligung von Planungsmitteln in Höhe von 106.976,37 € liegt vor.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 2.907.581,14 € bewilligt.
- Die Finanzierung des, über die bereits bewilligten Planungsmittel hinausgehenden, zu bewilligenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. bis zu 2.800.604,77 € ist durch Prioritätenveränderung der im Investitionsprogramm 2022-2025 enthaltenen Mittel für untenstehende Kinderzentren sichergestellt. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 wurden hierfür entsprechende Budgetüberträge vorgesehen.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.
- Die Höhe der Kosten wird beschlossen entsprechend des Ergebnisses der nachträglichen Prüfung seitens des Revisionsamtes.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Kinderzentrum Hanauer Landstraße befindet sich im Eigentum von Kita Frankfurt. Das Gebäude wird ausschließlich als Kinderzentrum genutzt und befindet sich neben der Uhlandschule. Dieses alte Haus wurde jahrzehntelang nicht instandgehalten. Kita Frankfurt plant seit Gründung des Betriebes eine Sanierung.
Das Stadtschulamt beabsichtigt eine umfängliche Planung für den Schulneubau auf dem Gesamtareal. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Stadtschulamt und dem Amt für Bau und Immobilien wurde deutlich, dass bis zu einer Realisierung eines Schulneubaus mit einigen Jahren zu rechnen ist. Da für Kita Frankfurt aufgrund des maroden Zustandes ein hoher Handlungsdruck besteht, ist eine Teilsanierung des Gebäudes des Kinderzentrums unumgänglich.
Eine Begehung durch den Elektrosachverständigen hat erhebliche Mängel in der gesamten Verkabelung des Gebäudes ergeben. Alle Leitungen sowie alle Verteilerkästen müssen erneuert werden. Die Verkabelung ist zum großen Teil noch 2-adrig.
Die überwiegenden Installationen stammen noch aus dem Jahr 1972 und sind marode. Es besteht ein großer Handlungsdruck für Kita Frankfurt, um die weitere Nutzung für Kinder zu gewährleisten.
Für die Zeit der Baumaßnahme ist eine Auslagerung in dem von der ABG neu errichtetem und von Kita Frankfurt in gemietetem Kinderzentrum Launhardtstraße, für die Dauer der Arbeiten, vorgesehen. Es ist fußläufig erreichbar.
Gemäß der Kostenaufstellung der FAAG Technik vom 20.02.2023 belaufen sich die
Kosten auf 3.158.016,22 €.
Darin sind die Mietkosten des Kinderzentrums Launhardtstraße in Höhe von 250.435,08 € enthalten.
B. Alternativen
Keine
C. Lösung
Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf | 3.158.016,22 €
2. Für den Investitionsbedarf ist folgender Finanzierungsablauf zu erwarten:
Aktivierungsfähiger Anteil
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2023 | 2.907.581,14 € | 2.000.000,00 € |
| 2024 | 0,00 € | 907.581,14 € |
| Gesamtsumme brutto | 2.907.581,14 € | 2.907.581,14 € |
Nicht aktivierungsfähiger Anteil
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2023 | 104.347,95 € | 104.347,95 € |
| 2024 | 146.087,13 €- | 146.087,13 € |
| Gesamtsumme brutto | 250.435,08 € | 250.435,08 € |
3. Zugehörige zusätzliche Folgekosten | keine
| 4. Zusätzliche Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs | |
| a) zusätzliche personelle Folgekosten | keine |
| b) zusätzliche sächliche Folgekosten | |
| - größere Bauunterhaltung | keine |
| - zusätzliche Betriebskosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| - Kalkulatorische Verzinsung | keine |
| - Abschreibung abzüglich Auflösung von Sonderposten | keine |
| 5. Zusätzliche Jahreserträge | |
| a) voraussichtliche Elternentgelte | keine |
| b) Landeszuschuss | keine |
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine
8. Sonstiges | keine
Anlage _Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 455 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 6 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.07.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierung des Gesamtkonzepts zum Neubau des KiZ 22 priorisiert vorangetrieben wird.) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt und ÖkoLinX-ELF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierung des Gesamtkonzepts zum Neubau des KiZ 22 priorisiert vorangetrieben wird.)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Realisierung des Gesamtkonzepts zum Neubau des KiZ 22 priorisiert vorangetrieben wird.)