Unterstützung von notwendigen Kapitalmaßnahmen der Fraport AG durch die Stadtwerke Holding
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Stadtwerke Holding zu ermächtigen, notwendige Kapitalmaßnahmen der Fraport AG zu unterstützen, um deren finanzielle Flexibilität in der anhaltenden Coronavirus-Pandemie zu erhöhen. Dies soll durch die Schaffung genehmigten und bedingten Kapitals geschehen, um die Beteiligung der Stadtwerke Holding an der Fraport AG zu sichern.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass die weiterhin andauernde Coronavirus-Pandemie die gesamte Luftfahrtbranche und damit auch die Fraport AG vor erhebliche Herausforderungen stellt. Die Fraport AG hat die finanziellen Folgen der Pandemie im Geschäftsjahr 2020 durch Einleitung umfangreicher Gegenmaßnahmen, wie u. a. das Programm "Relaunch 50", das auf eine deutliche und nachhaltige Kostenreduktion und die strategische Ausrichtung des Unternehmens auf das veränderte Marktumfeld abzielt, so gering wie möglich gehalten. Darüber hinaus konnte der Fraport-Konzern seine verfügbare Liquidität (inklusive freier Kreditlinien) durch die erfolgreiche Platzierung diverser Fremdkapitalinstrumente per Ende Dezember 2020 auf über EUR 3 Mrd. ausbauen. Da derzeit jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Coronavirus-Pandemie die Fraport AG länger begleiten wird als ursprünglich erwartet, soll die Flexibilität der Gesellschaft bei der Finanzierung, gegebenenfalls auch in Form von Eigenkapital, erhöht werden. Daher wurde auf der Hauptversammlung am 01. Juni 2021 a) die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 458.843.520,00 (dies entspricht rund 49,62 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) durch Ausgabe von 45.884.352 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bareinlagen sowie b) der Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 120.209.310,00 (dies entspricht rund 13 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft) durch Ausgabe von bis zu 12.020.931 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien. Mit der Nutzung der Ermächtigung verbunden ist die Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen. beschlossen/zugestimmt.
- Um im Bedarfsfall sicherzustellen, dass der prozentuale Anteil der von der Stadt Frankfurt am Main über die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (Stadtwerke Holding) gehaltenen Aktien nicht verwässert, sondern im heutigen Umfang erhalten bleibt, wird die Stadtwerke Holding angewiesen, im Falle künftiger Eigenkapitalmaßnahmen der Fraport AG im Rahmen der Ausübung möglicher Bezugsrechte Aktien und Schuldverschreibungen in dem Umfang zu erwerben, wie dies für die Beibehaltung des prozentualen Aktienanteils zum Zeitpunkt der Kapitalmaßnahmen notwendig ist. III: Zur Unterstützung von notwendigen Kapitalmaßnahmen der Fraport AG wird die Stadtwerke Holding ermächtigt, weitere Aktien der Fraport AG zu erwerben, falls dies für die Stadtwerke Holding wirtschaftlich darstellbar ist und die Finanzierung sichergestellt ist. Der Kauf ist auch über den Kapitalmarkt möglich. Dabei soll die Höhe der Beteiligung der Stadtwerke Holding auf höchstens 25 % + 1 Aktie ausgeweitet werden.
- Der Magistrat wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Begründung
Die Bundesrepublik Deutschland (Bund), das Land Hessen (Land), die Stadt Frankfurt am Main (Stadt) sowie die Stadtwerke Holding haben im Rahmen des Börsenganges der Fraport AG einen Konsortialvertrag (KV) geschlossen. Der Zweck des Konsortiums besteht vor allem darin, durch Bündelung der Mitwirkungsrechte aus dem Aktienbesitz der Konsortialmitglieder an der Fraport AG die Kontinuität und Unabhängigkeit sowie die weitere erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Fraport AG zu sichern. Durch die Bündelung der Mitwirkungsrechte von Stadt und Land sind auch die Rechte der Sperrminorität für die Stadtwerke Holding bzw. für die Stadt gesichert, solange die Regelungen des KV eingehalten werden und die im KV benannte Beteiligungsquote von gemeinsam mindestens 51 % eingehalten wird. Land sowie Stadtwerke Holding haben im KV eine Absichtserklärung dahingehend abgegeben, dass sie für einen Zeitraum von 30 Jahren ab Unterzeichnung des KV im Jahr 2002 zusammen mindestens einen Anteil von 51 % am Grundkapital von Fraport halten wollen. Die durch die Konsortialvertragspartner neu erworbenen weiteren Aktien unterliegen ebenso den Bestimmungen des KV. Die Stadtwerke Holding besitzt zum Jahresende 2020 20,48 % der Fraport-Aktien. Diese Beteiligungsquote sollte durch mögliche Kapitalmaßnahmen der Fraport AG nicht reduziert werden, um den Bedingungen des KV bzgl. der gemeinsamer Mindestbeteiligungshöhe von Land und Stadtwerke Holding am Grundkapital von Fraport gerecht zu werden. Die Stadtwerke Holding sollte darüber hinaus in die Lage versetzt werden, Aktien der Fraport AG - u. U. auch bis zur alleinigen Sperrminorität (25 % + 1 Aktie) - hinzuzukaufen, sobald die Kursentwicklung dies gebietet und die Finanzierung sichergestellt ist. Der Erwerb der Sperrminorität sichert der Minderheit (Stadtwerke Holding) die unternehmenspolitische Mitsprache in Fällen, in denen über Grundfragen einer AG entschieden wird, auch über die Gültigkeit des KV hinaus. Diese Option sollte der Stadt / Stadtwerke Holding angesichts der wirtschaftspolitischen Bedeutung der Fraport AG für die Stadt Frankfurt am Main unter allen Umständen gesichert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Juni 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.07.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt, BFF-BIG und IBF gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung)