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Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzepts hier: Sonstige Maßnahmen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe,…

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Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzepts hier: Sonstige Maßnahmen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe, Reduzierung der Transferaufwendungen beim Betreuungsdienst in Altenwohnanlagen

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAbgelehnt

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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 17.05.2013, M 86

Betreff: Haushaltssicherungskonzept; Umsetzung des Beschlusses zum Haushaltssicherungskonzepts hier: Sonstige Maßnahmen im Bereich der Jugend- und Sozialhilfe, Reduzierung der Transferaufwendungen beim Betreuungsdienst in Altenwohnanlagen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 21.03.2013, § 2951 (M 44)

  1. Der Magistrat wird beauftragt, den Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt und den Trägern des Betreuungsdienstes in Seniorenwohnanlagen zu ändern.
  2. Die für den Betreuungsdienst errechnete Pauschale wird nur noch für die Wohnungen gewährt, die mit dem entsprechenden Personenkreis belegt sind und für die ein Betreuungsvertrag zwischen Mieter und Betreuungsträger abgeschlossen wurde. Begründung: A. Zielsetzung Der Betreuungsdienst in den Frankfurter Seniorenwohnanlagen wird zur Zeit von insgesamt 13 Trägern durchgeführt, die hinsichtlich der Modalitäten des Betreuungsdienstes und des Abrechnungsverfahrens vertraglich an die Stadt Frankfurt am Main gebunden sind. Die Leistungen des Betreuungsdienstes umfassen neben Beratung und Hilfestellung zu altersspezifischen Fragen und Problemstellungen auch die Bereitstellung eines 24-stündigen Hausnotrufes. Pflegerische Leistungen werden von den Betreuungsdiensten nicht angeboten. Die Mieter der Seniorenwohnungen schließen mit dem jeweiligen Träger einen Betreuungsvertrag ab, mit dem sie sich verpflichten, einen Eigenanteil zu den Betreuungskosten in Höhe von zurzeit 19,50 € monatlich zu zahlen. Der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt und den Trägern des Betreuungsdienstes gestattete es den Trägern bisher, Seniorenwohnungen abzurechnen, für die kein Betreuungsvertrag mit den jeweiligen Mietern abgeschlossen wurde. Zum Zeitpunkt der Einführung des Eigenanteils in 1994 wurde diese Regelung getroffen, um Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits vorher in einer Seniorenwohnung wohnten, nicht zu benachteiligen. Ferner sollte das Risiko eines eventuellen Leerstandes zum Abrechnungsstichtag seitens der Betreuungsträger minimiert werden. Das Haushaltssicherungskonzept ist umzusetzen. Die Mittel für den Betreuungsdienst in Seniorenwohnanlagen sollen zukünftig ausschließlich für die Bewohnerinnen und Bewohner eingesetzt werden - die dem entsprechenden Personenkreis angehören und - einen Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Betreuungsträger abgeschlossen haben. B. Alternativen Keine C. Lösung Der Vertrag zwischen der Stadt Frankfurt und den Trägern des Betreuungsdienstes in Seniorenwohnanlagen wird geändert. D. Kosten Im Jahr 2012 betrug der finanzielle Aufwand für den Betreuungsdienst in Seniorenwohnanlagen rund 5,9 Mio. €. Durch eine neue Vertragsgestaltung ist ab 2014 mit Einsparungen von bis zu 1 Mio. € jährlich zu rechnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Mai 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.08.2013 im KAV abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 21 · 27.06.2013
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 22 · 02.07.2013
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömer
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen LINKE. (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 23 · 04.07.2013
TO II, TOP 35
Angenommen
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDPFreie WählerPiratenRömerREP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

KAV
Sitzung 15 · 26.08.2013
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage M 86 wird abgelehnt. Beschlussausfertigung(en): § 3383,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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