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Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 15, Flur 229, Flurstück 4/61, Gutleutstraße 356

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht an der städtischen Fläche in der Gutleutstraße 356 an die Hamberger Großmarkt GmbH zu vergeben. Dies soll die Errichtung eines Großmarktes für Gastronomie und Handel ermöglichen und gleichzeitig ein gesichertes Kabellager für die Stadt schaffen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Nutzung der Fläche und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

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Thema Wohnen verfolgen

Begründung

A. Zielsetzung

Die Hamberger Großmarkt GmbH (Hamberger) errichtet auf ihrem ca. 14.000 m² großen Grundstück Gutleutstraße 358 einen Großmarkt für Gastronomie und Handel mit ca. 130 Beschäftigten, welcher den Bedarf der nationalen und internationalen Gastronomie in Frankfurt und Umgebung bedienen soll. Vor diesem Hintergrund möchte sie das an ihr Grundstück angrenzende städtische Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechts von der Stadt erhalten, um darauf neben Zufahrten ein Leergutlager und ein Parkdeck sowie eine unterkellerte Tiefgarage zu errichten.

B. Alternativen

Die städtische Fläche (1.710 m²) ist bisher an das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) überlassen und wird von dort als oberirdisches Kabellager genutzt. Das IKT hegt schon länger den Wunsch das Kabellager in einem Gebäude unterzubringen und ggf. betreiben zu lassen, um die Materialien besser vor Schäden, Vandalismus und Diebstahl zu sichern. Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren (auch incl. Grundstückssuche) blieb jedoch bisher erfolglos.

C. Lösung

Die Firma Hamberger hat der Stadt das Angebot gemacht, den auf dem Grundstück der Stadt befindlichen Teil der geplanten Tiefgarage so herzurichten, dass dort ein abtrennbarer Bereich zum Betrieb eines unterirdischen Kabellagers entsteht. Die finanziellen Aufwendungen zur Herrichtung des Kabellagers gehen zu Lasten Hamberger. Gleichwohl profitiert Hamberger von einer optimierten Zufahrtsregelung und einem optimierten Nutzungskonzept seiner Flächen durch die Einbeziehung der städtischen Fläche.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Vergabe des Erbbaurechts an die Firma Hamberger ist für beide Seiten von Vorteil. Hamberger kann oberirdisch eine optimale Ausgestaltung und Nutzung des Gesamtvorhabens erreichen. Die Stadt erhält neben einem gesicherten Kabellager einen angemessenen Erbbauzins für die Fläche, die aufgrund von Lage und Zuschnitt selbständig schwierig bebaubar ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Juni 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.07.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 3 · 29.06.2021
TO I, TOP 64
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 13.07.2021
TO I, TOP 46
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGIBF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 15.07.2021
TO II, TOP 41
Angenommen
Der Vorlage M 85 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltBFF-BIGIBF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELFFRAKTION
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und IBF gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)

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