Bestellung eines Erbbaurechts an dem Grundstück Gemarkung Frankfurt, Bezirk 15, Flur 229, Flurstück 4/61, Gutleutstraße 356
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, ein Erbbaurecht an der städtischen Fläche in der Gutleutstraße 356 an die Hamberger Großmarkt GmbH zu vergeben. Dies soll die Errichtung eines Großmarktes für Gastronomie und Handel ermöglichen und gleichzeitig ein gesichertes Kabellager für die Stadt schaffen. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Nutzung der Fläche und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenBegründung
A. Zielsetzung
Die Hamberger Großmarkt GmbH (Hamberger) errichtet auf ihrem ca. 14.000 m² großen Grundstück Gutleutstraße 358 einen Großmarkt für Gastronomie und Handel mit ca. 130 Beschäftigten, welcher den Bedarf der nationalen und internationalen Gastronomie in Frankfurt und Umgebung bedienen soll. Vor diesem Hintergrund möchte sie das an ihr Grundstück angrenzende städtische Grundstück im Rahmen eines Erbbaurechts von der Stadt erhalten, um darauf neben Zufahrten ein Leergutlager und ein Parkdeck sowie eine unterkellerte Tiefgarage zu errichten.
B. Alternativen
Die städtische Fläche (1.710 m²) ist bisher an das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) überlassen und wird von dort als oberirdisches Kabellager genutzt. Das IKT hegt schon länger den Wunsch das Kabellager in einem Gebäude unterzubringen und ggf. betreiben zu lassen, um die Materialien besser vor Schäden, Vandalismus und Diebstahl zu sichern. Ein entsprechendes Interessenbekundungsverfahren (auch incl. Grundstückssuche) blieb jedoch bisher erfolglos.
C. Lösung
Die Firma Hamberger hat der Stadt das Angebot gemacht, den auf dem Grundstück der Stadt befindlichen Teil der geplanten Tiefgarage so herzurichten, dass dort ein abtrennbarer Bereich zum Betrieb eines unterirdischen Kabellagers entsteht. Die finanziellen Aufwendungen zur Herrichtung des Kabellagers gehen zu Lasten Hamberger. Gleichwohl profitiert Hamberger von einer optimierten Zufahrtsregelung und einem optimierten Nutzungskonzept seiner Flächen durch die Einbeziehung der städtischen Fläche.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Vergabe des Erbbaurechts an die Firma Hamberger ist für beide Seiten von Vorteil. Hamberger kann oberirdisch eine optimale Ausgestaltung und Nutzung des Gesamtvorhabens erreichen. Die Stadt erhält neben einem gesicherten Kabellager einen angemessenen Erbbauzins für die Fläche, die aufgrund von Lage und Zuschnitt selbständig schwierig bebaubar ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 11. Juni 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.07.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Volt gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: IBF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und IBF gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)