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Sportfördermittel hier: Bauinvestitionen

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, Eintracht Frankfurt e.V. und dem Höchster Tennis- und Hockeyclub e.V. Zuschüsse für den Neubau von Padelcourts zu gewähren. Dies soll die Attraktivität der Sportstätten erhöhen und der gestiegenen Nachfrage nach Padel Sport gerecht werden.

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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es wird zugestimmt, dass Eintracht Frankfurt e.V. für den Neubau von fünf Padelcourts ein Zuschuss von 160.697 € und dem Höchster Tennis- und Hockeyclub e.V. ein Förderbetrag von 58.128 € für den Bau von zwei Padelcourts bewilligt wird.
  2. Die Mittel hierfür stehen unter in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482 "Investitionszuschüsse für vereinseigene Sportstätten", zur Verfügung.
  3. Es dient zur Kenntnis, dass für den Neubau der fünf Padelcourts durch Eintracht Frankfurt e.V. bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahme von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 8.034,85 € p. a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 1.165,05 € p. a. zu rechnen ist. Für den Neubau der zwei Padelcourts durch den Höchster Tennis- und Hockeyclub e.V. betragen die Aufwendungen für die Abschreibung bei einer Abschreibungsdauer von 20 Jahren 2.906,40 € p. a. und die kalkulatorische Verzinsung 421,43 € p. a.
  4. Ferner dient zur Kenntnis, dass nach Realisierung der Maßnahmen Eintracht Frankfurt e.V. und dem Höchster Tennis- und Hockeyclub e.V. für die Pflege und Unterhaltung der Padelcourts nach den derzeitig gültigen Sportförderrichtlinien eine Pauschalzuwendung gewährt werden kann , sofern die Vereine jährlich einen entsprechenden Antrag stellen und die erforderlichen Mittel hierfür im jeweiligen Haushaltsjahr in der Produktgruppe 21.16 (Kontengruppe 71, Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) verfügbar sind. Diese Pauschalzuwendung würde bei Eintracht Frankfurt 1.100 € pro Jahr betragen und beim Höchster Tennis- und Hockeyclub 440 € pro Jahr. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Durch die Gewährung von Zuschüssen trägt die Stadt Frankfurt dazu bei, attraktive Sportstätten zu schaffen, die sie sonst aufgrund mangelnder Flächen nicht anbieten kann. Zudem wären die Finanzierungskosten bei einem Bau in Eigenregie um ein vielfaches höher.

Der Padel Sport in Deutschland erfreut sich zunehmender Beliebtheit und bietet eine interessante Alternative zum Tennissport. Padel wird in einem Käfig aus Glas- und Drahtgitterelementen gespielt. Beim Padel ist mehr Geschicklichkeit als Kraft gefragt, daher ist diese Sportart für alle Altersgruppen geeignet. Zudem kann der Padel Sport auch in den Wintermonaten gespielt werden und bietet damit eine Alternative zu den im Winter oft ausgebuchten Tennishallen.

Um der gestiegenen Nachfrage gerecht zu werden, beabsichtigt Eintracht Frankfurt e.V. den Bau von fünf Padelcourts in Sindlingen und der Höchster Tennis- und Hockeyclub e.V. zwei Padelcourts auf seiner vereinseigenen Anlage in Höchst.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Mit der Errichtung von fünf bzw. zwei Padelcourts werden Eintracht Frankfurt e.V. und der Tennis- und Hockeyclub e.V. der gestiegenen Nachfrage nach Spielmöglichkeiten für den Padel Sport gerecht.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Die vorliegenden Anträge von Eintracht Frankfurt e.V. und des Höchster Tennis- und Hockeyclub e.V. wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 218.825 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.

Die Kosten für den Bau von fünf Padelcourts durch Eintracht Frankfurt e.V belaufen sich auf voraussichtlich 504.786,58 €. Hiervon sind nur Aufwendungen in Höhe von 459.135,12 €

zuwendungsfähig, da u.a. die Kosten für die Stellplätze nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Jugendanteil von 24,3 % beläuft sich der städtische Förderbetrag auf 35 % der zuwendungsfähigen Kosten, somit 160.697 €.

Der städtische Zuschuss für den Bau zweier Padelcourts durch den Höchster Tennis- und Hockeyclub e.V. beläuft sich auf 58.128 € bei einem Jugendanteil von 31,4 % und einer Zuschusshöhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten von 116.255,86 €.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahme wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 218.825 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Folgeinvestitionen | keine

4. Jahresfolgekosten1.540 €
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekostenkeine
c) Kapitalkosten
Abschreibung (20 Jahre)10.941,25 € p. a.
Kalkulatorische Verzinsung (1,45%)1.586,48 €
p. a.

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Juni 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 110
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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