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Änderung § 6 Absatz 4 Nr. 1 der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 82

Betreff: Änderung § 6 Absatz 4 Nr. 1 der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 12.09.2013, § 3628 (M 123) Die Betriebssatzung des Eigenbetriebs Volkshochschule Frankfurt am Main wird wie folgt geändert: 1. § 6 Absatz 4 Nr. 1 (Betriebskommission) erhält folgende Fassung: (4) Die Betriebskommission hat die sich aus § 7 EigBGes ergebenden Aufgaben mit der Maßgabe, dass sie zuständig ist für:

  1. Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert im Einzelfall 75 v.H. des Stammkapitals übersteigt.
  2. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission in Ihrer Sitzung vom 01.12.2014 diesem Vorhaben zugestimmt hat.
  3. Die Änderungssatzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft. Begründung: A . Zielsetzung Die Betriebskommission ist gemäß Eigenbetriebsgesetz (EigBGes.) § 7 Nr. 3 zuständig für die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert einen angemessenen, in der Betriebssatzung festzulegenden Vomhundertsatz des Stammkapitals übersteigt. Im Rahmen der Gründung des Eigenbetriebs wurde im Jahr 1998 in der Betriebssatzung ein Vomhundertsatz festgelegt. Gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 1 ist festgelegt, dass die Betriebskommission zuständig ist für die Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert im Einzelfall 30 v. H. des Stammkapitals übersteigt Das Stammkapital der Volkshochschule Frankfurt am Main beträgt 154.000 €. Dementsprechend ist die Betriebskommission zuständig bei Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes die einen Wert von 46.200 € übersteigen. Aufgrund veränderter Strategien im Bereich Beschaffung, z.B. von IT-Hardware, wurde der festgelegte Betrag in der Vergangenheit überschritten, so dass ein entsprechendes Genehmigungsverfahren eingeleitet werden musste. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig bei Anschaffungen des laufenden Geschäftsbetriebes wie z.B. Beschaffung von Fachanwendungen, Austausch von IT-, Büro- und Unterrichtsraumausstattung sowie Umbauarbeiten und dem Einsatz von Fremdfirmen wiederholt der Grenzwert überschritten wird. Es ist daher absehbar, dass die Volkshochschule Frankfurt am Main vermehrt Verfahren zur Genehmigung von Geschäften i.S.d. § 6 Abs. 4 Nr. 1 der Betriebssatzung anstoßen muss. Es wird daher vorgeschlagen, den Vomhundertsatz auf 75 (entspricht 115.500 €) anzuheben und den § 6 Abs. 4 Nr.1 der Betriebssatzung der Volkshochschule Frankfurt am Main in der vorgeschlagenen Form neu zu fassen. Damit ist die Handlungsfähigkeit der laufenden Geschäftsführung sichergestellt. Zudem wird die Betriebskommission nur mit herausragenden Vorgängen, die sich aus dem laufenden Betrieb ergeben, befasst. B. Alternativen Zur Änderung der Betriebssatzung gibt es keine Alternativen. C. Lösung Die Satzung des Eigenbetriebes wird im § 6 wie folgt geändert: § 6 Betriebskommission 4) Die Betriebskommission hat die sich aus § 7 EigBGes ergebenden Aufgaben mit der Maßgabe, dass sie zuständig ist für:
  4. Genehmigung von Geschäften aller Art im Rahmen des Wirtschaftsplanes, deren Wert im Einzelfall 75 v.H. des Stammkapitals übersteigt. Der derzeitige Satzungstext mit den eingearbeiteten Änderungen ist in der Anlage dargestellt. Die Betriebskommission des Eigenbetriebes hat der Änderung der Satzung mit Beschluss am 01.12.2014 zugestimmt. D . Kosten Die Satzungsänderung verursacht keine Kosten. Anlage 1_Synopse (ca. 36 KB) Anlage 2_Neufassung_der_Betriebssatzung (ca. 73 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Mai 2015 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.07.2015 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 41 · 06.07.2015
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFFStv. Krebs
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER und REP (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Stv. Krebs (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 42 · 14.07.2015
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömer
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (= Enthaltung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 43 · 16.07.2015
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 82 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPRömerREP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Enthaltung:
BFFStv. Krebs
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Krebs (= Enthaltung)

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