Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau

Vorlagentyp: M
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine durch Zuschüsse für konsumtive Maßnahmen im Sportstättenbau zu unterstützen. Dies soll die Attraktivität der Vereine für ihre Mitglieder erhöhen und einen reibungslosen Sportbetrieb gewährleisten. Die Gesamtsumme der Zuschüsse beträgt 113.803,- € für konsumtive und 84.120,- € für investive Maßnahmen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Der beiliegenden Vorschlagsliste (Anl. 1) mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 113.803,- € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
  2. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 Sportförderung (Kontengruppe 71 - Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben) zur Verfügung.
  3. Dem Bau eines weiteren Kleinspielfeldes (Anl. 2) durch den Sportverein SAFO Frankfurt als investive Maßnahme in Höhe von 84.120,- € wird ebenfalls zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass mit dem Erweiterungsbau, bei einer Abschreibungsdauer der Maßnahmen von 20 Jahren mit einem Aufwand für Abschreibung in Höhe von 4.206,- € p.a. und mit einer kalkulatorischen Verzinsung von 525,75 € zu rechnen ist. Die Mittel hierfür stehen in der Produktgruppe 21.16 (Sportförderung), Projektdefinition 5.007482, zur Verfügung. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.

Begründung

A) Zielsetzung

Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.

Der SC 1880 Frankfurt beantragt den Austausch der alten Halogen Lampentechnik auf moderne LED Technik. Die Beleuchtung wird regelmäßig von vielen Abteilungen bis in die Abendstunden (22:00) auf den Außenflächen des Sportgeländes genutzt und verursachte in den letzten Jahren mehrfach Reparaturen an Leuchtmitteln und Vorschaltgeräten.

Der Höchster Schwimmverein 1893 e.V. hat bereits im Winter 2021/2022 Arbeiten zur Erneuerung der Pumpen und Filteranlagen durchgeführt. Nun sind in einem zweiten Schritt weitere Arbeiten (Erneuerung der Elektro- und Handklappen, Erneuerung der Hebe-, Mess- und Regelanlage sowie der Chlorgas- und Chlorwarnanlage) durchzuführen.

Auf der Tennisanlage des TC Bergen-Enkheim sollen die maroden Leitungen der Bewässerungsanlage ausgetauscht werden. Immer wieder treten massive Leckageschäden auf, die einen hohen Reparaturaufwand verursachen.

Der Sportverein SAFO Frankfurt plant durch die gesteigerten Mitgliederzahlen im Jugendbereich, ein weiteres "Minispielfeld" zu errichten.

B) Alternativen

Keine

C) Lösungen

Die Umstellung der Beleuchtung auf LED Technik auf der gesamten Außenfläche der Sportanlage des SC 1880 Frankfurt ist wesentlich sparsamer und verbessert die Sichtbedingungen. Mit der Erneuerung der LEDs soll der Stromverbrauch erheblich reduziert werden.

Mit dem Einsatz moderner Pumpen im Vereinsbad des Höchster Schwimmverein 1893 e.V., werden bestehende Energie- und Kohlendioxideinsparungen realisiert.

Durch den Austausch der Bewässerungsleitungen werden Reparaturkosten eingespart und die Versickerung des Wassers im Boden verhindert.

Die Steigerung der Mitgliederzahlen beim Sportverein SAFO Frankfurt und die Erhöhung der Anzahl der Mannschaften führt aktuell dazu, dass ein alters- und mannschaftsspezifisches Training, insbesondere für die Jugendmannschaften nicht mehr gewährleistet ist. Die Schaffung des Minifeldes würde eine Teilung der Trainingsgruppen, die bisher notwendig war, unnötig machen.

D) Kosten

  1. Zuwendungshöhe

Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 113.803,- € als konsumtive Kosten und 84.120,- € als investive Kosten, sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.

Durch die Gewährung von Zuschüssen des Landes und des Bundes, sowie der Eigenmittel, reduziert sich der städtische Zuschussbetrag bei der Umstellung der Flutlichtbeleuchtung auf LED Technik für den Sport Club Frankfurt 1880 e.V. auf 51.042,- € von den insgesamt 197.923,- €.

Bei zuwendungsfähigen Kosten für die Erneuerung des Pumpenhauses im Vereinsbad des Höchster Schwimmvereins in Höhe von 86.997,- € und einem Jugendanteil des Vereins von 32,1% beläuft sich der städtische Zuschuss auf 43.499,- € (50%).

Für die Sanierung der Bewässerungsanlage des TC Bergen-Enkheim beläuft sich der städtische Zuschuss auf 19.262,- € bei einem Jugendanteil von 44,3 % und 50% Zuschusshöhe.

Der städtische Zuschuss für die Erweiterung der Hockeykunstrasenanlage des Sportclubs SAFO Frankfurt beträgt 84.120,- € und entspricht bei einem Jugendanteil von 54,9 % einem Zuschussbetrag von 50%.

2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten

Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 197.923,- € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.

3. Zugehörige Kosten | keine

4. Jahresfolgekosten
a) personelle Folgekostenkeine
b) sachliche Folgekostenkeine
c) Kapitalkosten
Abschreibung4.206,00 €
Kalkulatorische Verzinsung525,75 €

5. Jahreserträge | keine

6. Leistungen Dritter | keine

7. Stellenplanmäßige Auswirkungen | keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Januar 2023 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 23.02.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 15 · 23.02.2023
TO I, TOP 7
Angenommen
nicht auf TO Die Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPVoltAfDBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Ablehnung der Kunstrasenanlage) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung