Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Haushalt 2020 - Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben in den Produktgruppen des Dezernates IX - Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr

Vorlagentyp: M
2 SitzungenAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, überplanmäßige Ausgaben in Höhe von bis zu 7,5 Mio. € für das Haushaltsjahr 2020 zu genehmigen. Diese Ausgaben sind notwendig, um die finanziellen Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie zu bewältigen und die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen sicherzustellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Es dient zur Kenntnis, dass im vollbudgetierten Bereich, Budgetmerkmal (BGM) 10, der gezielt budgetierten Bauunterhaltung, BGM 20, sowie im BGM 25 (sonstige produktgruppenspezifische Regelungen; gezielt budgetiert) der Produktgruppen des Dezernates Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr insgesamt eine Überschreitung in Höhe von bis zu 7,5 Mio. € im Jahresabschluss 2020 erfolgen wird.
  2. Die Überschreitungen in den genannten Budgetmerkmalen 10, 20 und 25 der entsprechenden Produktgruppen werden gemäß § 100 Hessische Gemeindeordnung bis zu insgesamt 7,5 Mio. € genehmigt.
  3. Die Deckung erfolgt zunächst durch Minderaufwendungen bei dem BGM 22 (Zuwendungen und Zuschüsse; gezielt budgetiert), BGM 23 (Zuschüsse an städtische Gesellschaften und Eigenbetriebe; gezielt budgetiert) und BGM 25 (sonstige produktgruppenspezifische Regelungen; gezielt budgetiert) in der erforderlichen Höhe der Überschreitungen in den Produktgruppen des Dezernates Wirtschaft, Sport, Sicherheit und Feuerwehr.
  4. Sollte es im Rahmen von Jahresabschlussarbeiten zu Minderaufwendungen im BGM 20 kommen, werden diese ebenfalls zur Deckung der Überschreitung aus Ziffer 1 herangezogen.
  5. Für den Fall, dass die gesetzlichen Deckungsmöglichkeiten (konsumtive Mittel) nicht ausreichend sind, können Restmittel in entsprechender Höhe aus dem investiven Bereich, insbesondere aus dem beweglichen Vermögen der Produktgruppe 11.04, herangezogen werden.

Begründung

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sowie die geringeren ordentlichen Erträge waren zum Stand der Haushaltsplanaufstellung für das Haushaltsjahr 2020 und zu Beginn des Haushaltsjahres unvorhergesehen und im Haushaltsvollzug unabweisbar. Eine entsprechende Deckung der überplanmäßigen Ausgaben ist wie oben aufgeführt aus dem Dezernatsbudget gewährleistet. Vor allem die Auswirkungen der SARS-CoV-2-Pandemie seit März 2020 haben erheblichen Einfluss auf die Ertragslage in den Produktgruppen des Dezernates gehabt. Insbesondere rückläufige Kundenverkehre sowie eingeschränkte Vorgangsabwicklung durch die Pandemiemaßnahmen in den Gebührenbereichen der PG 11.04 Ausländerbehörde, Zulassung und dem Service-Center Veranstaltungen führten zu geringeren Erträgen bei den Verwaltungsgebühren, die um 20 % im Vergleich zum Vorjahr stark gesunken sind. Insbesondere die Corona bedingte behördliche Absage aller größeren Veranstaltungen, für die auch keine Anträge für Veranstaltungserlaubnisse gestellt wurden, erbrachten erheblich geringere Verwaltungsgebühreneinnahmen. Auch bei den ordentlichen Erträgen in den Produktgruppen des Sportamtes (PG 21.14 - 21.16) schneidet das Jahresergebnis nach derzeitigem Stand erheblich unter Plan ab. Die deutlichen Mindererträge resultieren insbesondere aus den Corona bedingten Schließungen bzw. Teilschließungen der Eissporthalle, FRAPORT Arena, Sportanlagen und Schulsporthallen. Die Aufwendungen für den Sach- und Dienstleistungsbereich in den Produktgruppen des Dezernates liegen voraussichtlich dagegen erheblich über dem Plan.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Januar 2021 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 28.01.2021 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 46 · 26.01.2021
TO I, TOP 98
Abgelehnt
Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage M 7 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
CDU (Votum im Plenum)SPD (Votum im Plenum)Grüne (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) CDU, SPD und GRÜNE (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 51 · 28.01.2021
TO II, TOP 77
Angenommen
Der Vorlage M 7 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
AfDLinkeFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung