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Verkauf einer Arrondierungsfläche entlang der Mainzer Landstraße 323, Bezirk 15, Flur 203, Flurstück 11/3

Vorlagentyp: M
3 SitzungenAngenommen
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Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 18.04.2017, M 79

Betreff: Verkauf einer Arrondierungsfläche entlang der Mainzer Landstraße 323, Bezirk 15, Flur 203, Flurstück 11/3

Käufer: IC FIZZ Frankfurt GmbH & Co. KG

Blumenstraße 28, 80331 München Kaufgrundstück: Gemarkung Frankfurt, Bezirk 15

Flur 203 Nr. 11/3, hält 338 m2,

vorläufiger Kaufpreis: 136.890,00 € - (Wert gem. Kommunale Wertermittlung) Kosten und Steuern des Kaufvertrages und seiner Durchführung gehen zu Lasten des Käufers. Kosten für Vertretung (Vollmachten, Ausweise usw.) sowie Beratungskosten, trägt jede Vertragspartei für sich.

Die Kosten für die Erstellung eines Wertgutachtens durch den Gutachterausschuss tragen die Parteien je zur Hälfte.

Besondere Bedingungen:

Die Höhe des Kaufpreises ist vorläufig. Der endgültige Kaufpreis wird durch ein Wertgutachten des Gutachterausschusses ermittelt. Eine Abweichung vom vorläufigen Kaufpreis ist zwischen den Vertragsparteien auszugleichen. Der Käufer räumt der Stadt für den Fall einer späteren Ausweisung oder Widmung der Fläche als Straßenverkehrsfläche ein Wiederkaufsrecht ein. Als Wiederkaufspreis wird der tatsächlich gezahlte Kaufpreises im Rahmen der aktuellen Veräußerung ohne Verzinsung vereinbart.

Eventuell in dem Kaufgrundstück verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen sind auf Wunsch der Versorgungsträger grundbuchlich zu sichern.

Rechts- und Sachmängelhaftung: Das Grundstück wird so übergeben, wie es daliegt, ohne Haftung für offene oder verdeckte Sach- und Rechtsmängel, insbesondere für die Beschaffenheit des Untergrundes und Art und Maß der Bebaubarkeit sowie für Altlasten und/oder schädliche Bodenveränderungen gemäß Bundesbodenschutzgesetz (BBodenSchG), für Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) und wasserrechtlichen Vorschriften, sowie für Nachbaransprüche jeder Art.

Verrechnung: Produktgruppe 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften, Projektdef. 5.005485 Grunderwerb und Freimachung, Fortsetzung Projekt 5.001410 (ab 02/2011)

Der Magistrat, das Dezernat V - Bau und Immobilien, Reformprojekte, Bürgerservice und IT- Liegenschaftsamt -, wird bevollmächtigt und beauftragt, die Vorlage zu vollziehen. II. Es dient zur Kenntnis, dass der aktuelle Bodenrichtwert für das Flurstück 700,00 € beträgt, bei einer WGFZ von 1,6. Die kommunale Wertermittlung vom 28.07.2015 weist für die gegenständliche Fläche einen Bodenwert 405,00 €/m2 aus.

Begründung: Das schmale Kaufgrundstück grenzt auf seiner nördlichen Seite an die Verkehrsflächen der Mainzer Landstraße und im südlichen Bereich an ein bereits im Eigentum der Käuferin befindliches Grundstück an. Dieses Grundstück ist mit einem großen Wohn- und Gewerbeobjekt (Appartements für Studenten sowie Einzelhandel) bebaut. Das Gebäude wurde vom Käufer umfangreich saniert und umgebaut und bereits der neuen Nutzung zugeführt. Das lediglich ca. 4 m breite Kaufgrundstück trennt in voller Länge den bebauten Grundbesitz der Erwerberin von der Mainzer Landstraße und bildet gleichzeitig dessen einzige Erschließungsmöglichkeit. Der Verkauf stellt eine sinnvolle Arrondierung und die Sicherung der Erschließung des Bestandsgrundstücks für die Käuferin dar. Darüber hinaus ist eine eigenständige Bebauung oder anderweitige Nutzung des Kaufgrundstücks durch dessen Zuschnitt nicht möglich. Für den Fall einer eventuell langfristig beabsichtigten Verbreiterung der Mainzer Landstraße wird ein Rückkaufrecht vereinbart und grundbuchlich gesichert. Der endgültige Kaufpreis wird durch ein Wertgutachten des Gutachterausschusses ermittelt. Der verhandelte vorläufige Kaufpreis basiert auf einer Wertermittlung der Kommunalen Wertermittlungsstelle vom 28.07.2015. Eine eventuelle Abweichung des durch den Gutachterausschuss ermittelten Wertes ist von der betroffenen Vertragspartei auszugleichen. Anlage _Plaene (ca. 3,3 MB)Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 19.04.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 18. April 2017 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.06.2017 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 1
Sitzung 12 · 23.05.2017
TO I, TOP 47
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFDPFraktionslos
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 30.05.2017
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 14 · 01.06.2017
TO II, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 79 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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