Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße (KiZ 12) 60329 Frankfurt am Main - Gutleutviertel, Wiesenhüttenstraße 40
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt die energetische Ertüchtigung, den Umbau und die Erweiterung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße vor, um die baulichen Mängel zu beheben und zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zu schaffen. Die Maßnahme ist dringend erforderlich, um die Sicherheit und den Komfort der Kinder zu gewährleisten und die Betriebskosten zu optimieren.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Der energetischen Sanierung inkl. temporären Auslagerung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße (KiZ 12) sowie der Erweiterung um eine Gruppe für Kinder unter 3 Jahren wird auf Basis der beigelegten Unterlagen zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskommission dem Projekt in ihrer Sitzung am 05.04.2022 zugestimmt hat.
- Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass gemäß beigefügter Kostenberechnung hierfür Mittel in Höhe von brutto 10.491.508,51 € erforderlich werden. Die Mittel werden entsprechend bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass in den Gesamtaufwendungen 847.625,54 € enthalten sind, die vom Amt für Bau und Immobilien im konsumtiven Bereich finanziert und für die Herrichtung der temporären Auslagerungsstätte Villa Kleyer verwendet werden. Die Verrechnung erfolgt in der PG 34.04 "Grundstücks- und Gebäudemanagement."
- Die Gesamtaufwendungen von Kita Frankfurt setzen sich wie folgt zusammen:
- a)Aktivierungsfähige Aufwendungen für die Energetische Ertüchtigung, Umbau und Erweiterung des Kinderzentrums 12 in Höhe von 7.063.188,95 €
- b)Aktivierungsfähige Aufwendungen für den Umbau der Turnhalle der Villa Kleyer für die Auslagerung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße in Höhe von 2.293.918,02 €
- c)Nicht aktivierungsfähige Mietaufwendungen (Villa Kleyer) an den Eigentümer, das ABI, in Höhe von 286.776,00 € die im Erfolgsplan des Betriebs zu buchen sind.
- Es dient zur Kenntnis, dass das Projekt Energetische Ertüchtigung, Umbau und Erweiterung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße (KiZ 12) im Investitionsprogramm 2023 - 2026 des Betriebs Kita Frankfurt mit Planungsmitteln enthalten ist. Für das Projekt "Energetische Ertüchtigung, Umbau und Erweiterung und Auslagerung des Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße (KiZ 12)" wurden mit Magistratsbeschluss aus 2019 Planungsmittel in Höhe von 110.000,00 € und mit Magistratsbeschluss aus 2023 weitere Planungsmittel in Höhe von 315.353,50 € bewilligt. Somit stehen für die Maßnahme derzeit Planungsmittel in Höhe von insgesamt 425.353,50 € zur Verfügung.
- Zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Maßnahme wird für die auf den Eigenbetrieb Kita Frankfurt entfallenen Kosten ein städtischer Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 9.357.106,97 € bewilligt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Aufwendungen für den Anteil der energetischen Sanierung des Gebäudes in Höhe von 1.700.000,00 € aus Mitteln der Produktgruppe 34.4 Projekt 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Bestandsgebäude" übernommen werden.
- Weiterhin dient zur Kenntnis, dass im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 für die Sanierung der Auslagerungsstätte eine Sollveränderung aus dem Erfolgsplan 2023 des EB 48 in den Teilfinanzhaushalt der Produktgruppe 20.02 in Höhe 2.293.918,00 € erfolgt ist, die zur Finanzierung der aktivierungsfähigen Aufwendungen für die Sanierung der Auslagerungsstätte herangezogen werden können. In 2024 ist eine weitere Sollveränderung in Höhe von 0,02 € vorgesehen.
- Die Finanzierung des über die bereits bewilligten Planungsmittel von 425.353,50 € hinausgehenden zu bewilligenden städtischen Investitionszuschusses i. H. v. 8.931.753,47 € ist wie folgt sichergestellt: | 1.700.000,00 € | Fördermittel | 34.04/5010742 | | 4.937.835,45 € | KiZ 97 vorhandene Baumittel durch Umschichtung aufgrund Prioritätenveränderung | 20.02/5.003230 | | 2.293.918,02 € | Sollveränderungen von dem Ergebnishaushalt in den Teilfinanzhaushalt der PG 20.02 | 20.02 Erg.hh. | Die Mittel stehen in der mittelfristigen Finanzplanung 2023 - 2026 zur Verfügung.
- Mit der Maßnahme ist unverzüglich zu beginnen.
Begründung
A. Zielsetzung
Das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße (KiZ 12) liegt im Stadtteil Gutleutviertel in Frankfurt am Main.
Das Gebäude des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße (KiZ 12) wurde 1959 errichtet und wird seitdem als Kinderzentrum genutzt. Derzeit werden dort 136 Kinder betreut (96 Kinder aus dem KiZ Wiesenhüttenstraße und 40 Kinder temporär aus dem KiZ Gutleutstraße).
Das Kinderzentrum Wiesenhüttenstraße wurde seit 1959 nicht saniert. Die technische und bauliche Sanierung des Gebäudes ist lange überfällig um eine Schließung der großen Betreuungseinrichtung zu verhindern.
Zu nennen sind an erster Stelle fehlende Sicherheitsstandards und brandschutztechnische Mängel aber auch energiewirtschaftliche Defizite der Gebäudehülle, das undichte Dach, undichte nicht thermisch getrennte Fenster, verschlissene Bodenbeläge sowie stark veraltete Sanitärbereiche.
Da diese dringenden Sanierungsmaßnahmen seit langer Zeit verschoben werden mussten, ist diese Maßnahme nun von äußerster Dringlichkeit.
Im Zuge der energetischen Sanierung werden dem Energie-Konzept entsprechend die Außenwände mit einer Dämmung energetisch ertüchtigt. Zudem werden alle Fensterflächen ausgetauscht. Alle Öffnungen erhalten den notwendigen außenliegenden Sonnenschutz sowie Öffnungsflügel für die Nachtauskühlung.
Die Kellerdecke sowie die Dächer werden ebenfalls dem Energie-Konzept folgend gedämmt.
Durch die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist eine Einsparung von Nutzenergie, Endenergie, Primärenergie und CO2-Emissionen um bis zu 80 % zu erwarten. Ein Gründach sowie eine Photovoltaikanlage auf der Dachfläche sind ebenfalls Bestandteil der Sanierungsmaßnahme.
Des Weiteren wird ein Regenrückhaltebecken auf dem Grundstück vorgesehen.
Nach Abstimmung mit dem Stadtschulamt besteht im Stadtteil Gallus und im Einzugsgebiet des Kinderzentrums ein zusätzlicher Bedarf an Betreuungsplätzen für den U-3 Bereich.
Mit der vorgesehenen Sanierung wird in Abstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung eine zusätzliche Gruppe für Kinder unter 3 Jahren geschaffen.
Für die Zeit der Baumaßnahme des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße (KiZ 12) ist eine temporäre Auslagerung notwendig.
Nach dem sich die geplante Auslagerungsfläche im Gustavsburgpark im Zuge der tiefergehenden Planung als ungeeignet erwies wurden entsprechende Alternativen bzw. Untersuchungen durchgeführt. Eine Vielzahl von Grünflächen (Hermann-Herzog-Schule, Spielplatz Wurzelsiedlung) wurden seitens des Grünflächenamtes als Auslagerungsstandort als nicht geeignet eingestuft.
Die Suche nach leerstehenden geeigneten Immobilien hat auch nach Hinzuziehen eines Immobilienmaklers zu keinem Ergebnis geführt.
Da nach langer Suche keine Auslagerungsfläche gefunden werden konnte, wurde seitens des Amts für Bau und Immobilien die Villa Kleyer als Auslagerungsfläche vorgeschlagen.
Die Auslagerung ist in der sich in unmittelbarer Nähe befindenden denkmalgeschützten Villa Kleyer und deren angrenzenden Turnhalle vorgesehen.
Der ausgearbeitete Entwurf für die Auslagerung (in Absprache mit dem Denkmalamt) sieht bewusst von einer Nutzung durch Kinder in der denkmalgeschützten Villa ab. Der repräsentative Haupteingang sowie das Treppenhaus werden von dem Kinderzentrum bewusst nicht als Erschließung genutzt, sodass eine parallele Nutzung der beiden Obergeschosse durch weitere Nutzer möglich ist.
Das Gebäude Villa Kleyer befindet sich in der Vermögensverwaltung des Amts für Bau und Immobilien (ABI). Im Zuge der Herrichtung für die Auslagerung in der Villa Kleyer ist durch das ABI aufgrund der abgängigen maroden Technik eine langfristige Modernisierung beabsichtigt.
B. Alternativen
keine
C. Lösung
Die Betreuung der Kinder und die Arbeitsplätze der Mitarbeitenden im Kinderzentrum werden entsprechend der aktuellen sicherheitstechnischen Anforderungen umgesetzt.
Im Zuge der Sanierung wird das Kinderzentrum um eine zusätzliche Gruppe für Kinder unter 3 Jahren erweitert.
Zudem wird im Zuge der Sanierung das Gebäude barrierefrei erschlossen.
Die Auslagerung des Kinderzentrums Wiesenhüttenstraße wird im Vergleich zu den exorbitant gestiegenen Auslagerungskosten sehr wirtschaftlich umgesetzt. Zudem wird das lange Zeit leerstehende Gebäude Villa Kleyer modernisiert.
Im Zuge der Maßnahme wird eine wesentliche und auch dauerhafte Verbesserung der Standards herbeigeführt. So wird z. B. die Gebäudehülle der Turnhalle mit einer Dämmung ertüchtigt, die Sanitäranlagen der Turnhalle erneuert, eine Regenrückhaltung berücksichtigt, sowie eine Aufwertung der Räume im Untergeschoss mit Herstellung der Fluchtwege, sodass die Räume im UG auch nach Auszug des Kinderzentrums als Aufenthaltsräume mit ausreichend Belichtung genutzt werden können.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Darstellung der finanziellen und haushaltsmäßigen Erfordernisse, bei Investitionen auch Jahresfolgekosten
- Investitionsbedarf: | 9.357.106,97 €
| Aktivierungsfähiger Anteil Kita Frankfurt: | ||
| Energetische Ertüchtigung, Umbau und Erweiterung: | ||
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2020 | 21.713,22 € | 21.713,22 € |
| 2021 | 115.735,04 € | 137.448,26 € |
| 2022 | 176.810,78 € | 176.810,78 € |
| 2023 | 381.810,78 € | 205.010,78 € |
| 2024 | 437.950,61 € | 368.975,30 € |
| 2025 | 4.134.576,57 € | 2.824.984,38 € |
| 2026 | 1.794.591,95 € | 2.644.455,67 € |
| 2027 | 0,00 € | 664.863,98 € |
| 2028 | 0,00 € | 0,00 € |
| 2029 | 0,00 € | 18.926,58 € |
| Gesamt | 7.063.188,95 € | 7.063.188,95 € |
| Aktivierungsfähiger Anteil Kita Frankfurt: | ||
| Temporäre Auslagerung Villa Kleyer | ||
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2022 | 166.960,00 € | 71.992,00 € |
| 2023 | 75.203,65 € | 79.999,47 € |
| 2024 | 1.660.009,00 € | 580.500,00 € |
| 2025 | 237.968,18 € | 1.407.649,36 € |
| 2026 | 0,00 € | 0,00 € |
| 2027 | 153.777,19 € | 153.777,19 € |
| Gesamt | 2.293.918,02 € | 2.293.918,02 € |
| Nicht aktivierungsfähiger Kita Frankfurt Anteil Miete Villa Kleyer: | ||
| Jahr | Verpflichtungen | Mittelabfluss |
| 2024 | 35.847,00 € | 35.847,00 € |
| 2025 | 107.541,00 € | 107.541,00 € |
| 2026 | 143.388,00 € | 143.388,00 € |
| Gesamt | 286.776,00 € | 286.776,00 € |
3. Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
| keine
| 4. Jahresfolgekosten des Eigenbetriebs: | |
| a) personelle Folgekosten | 0,00 |
| € b) Sachkosten | |
| - größere Bauunterhaltung - | 0,00 € |
| - zusätzliche Betriebskosten - | 0,00 € |
| c) Kapitalkosten |
- Kalkulatorische Verzinsung |
2. Abschreibung |
| 5. Jahreserträge: | |
| a) Voraussichtliche Elternentgelte | keine |
| b) Landeszuschuss | keine |
6. Leistungen Dritter: | 1.700.000 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
Nachfolgend die stellenplanmäßigen sowie finanziellen Auswirkung zum M-Vortrag KiZ 012 auf Grundlage der bisherigen PBM (Stand Nov. 2023) inkl. Befö-Zuschlag und Gute-Kita-Gesetz.
Aufgrund der Reduzierung um 40 KiGa-Plätze sowie Erhöhung um 12 U3-Plätze sind folgende Maßnahmen erforderlich:
Reduzierung von 1,92 Stellen Erzieher/in, EGr. S8b TVöD = 111.645 €
Reduzierung von 0,4863 Stellen Hausangestellte, EGr. 3 TVöD = 2.067 €
Mehrkosten durch Tarifsteigerung Kindertagesstättenleiter:in, EGr. S18 TVöD = 1.3333 €
Mehrkosten durch Tarifsteigerung Stellvertretend:/r Kindertagesstättenleiter:in,
EGr. S17 TVöD = 1.166 €
Durch die Maßnahme ergibt sich eine Kostenreduzierung von insgesamt = 111.213 €.
Die angegebenen Kosten basieren auf den mittleren Jahreswerten zum 01.04.2022 sowie 01.03.2024, da die Maßnahme in der Zukunft liegt (2027).
8. Sonstiges:
Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 586 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Juni 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); Gartenpartei (= Enthaltung)